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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 10.01.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89   

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https://dejure.org/1990,2707
BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89 (https://dejure.org/1990,2707)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1990 - 6 B 40.89 (https://dejure.org/1990,2707)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1990 - 6 B 40.89 (https://dejure.org/1990,2707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der Dienstunfähigkeit - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Versetzung in den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgung von in den Ruhestand versetzten ehemaligen Berufssoldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 22, 387 ; 52, 277 [BVerfG 16.10.1979 - 1 BvL 5/77]; 55, 72 ).

    Es ist dann grundsätzlich Sache des Betroffenen, sich auf diese Regelung einzustellen und nachteiligen Auswirkungen durch eigenes Verhalten zu begegnen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 329 ).

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Diese Aufgabe bestimmt maßgeblich die Sachgerechtigkeit der Erwägungen, nach denen der Gesetzgeber entsprechend dem Regelungszusammenhang - etwa durch Abgrenzung des Kreises der Begünstigten - differenzieren darf (vgl. auch BVerfGE 77, 308 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 22, 387 ; 52, 277 [BVerfG 16.10.1979 - 1 BvL 5/77]; 55, 72 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Tanzveranstaltungen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 22, 387 ; 52, 277 [BVerfG 16.10.1979 - 1 BvL 5/77]; 55, 72 ).
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Versorgungsausgleich

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Es ist dann grundsätzlich Sache des Betroffenen, sich auf diese Regelung einzustellen und nachteiligen Auswirkungen durch eigenes Verhalten zu begegnen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 329 ).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Denn die jeweilige gesetzgeberische Aufgabe ist ein wesentliches Kriterium dafür, ob im Lichte des Gleichbehandlungsgebotes Sachverhalte zu Recht oder zu Unrecht in die gesetzlichen Tatbestände einbezogen oder aus ihnen ausgeschieden sind (vgl. BVerfGE 9, 291 ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung der Vorinstanz kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden; dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1978 - BVerwG 6 B 56.78 -, vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - ).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung der Vorinstanz kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden; dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1978 - BVerwG 6 B 56.78 -, vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 40.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der gesetzlichen Regelung der …

  • BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 56.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 10.02.1967 - VIII B 1.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ersatz von Aufwendungen für …

  • BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95

    Rechtsmittel

    Ferner ist darzulegen oder muß jedenfalls ersichtlich sein, daß der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit bei der Regelung der in Betracht kommenden Lebensverhältnisse überschritten hat (BVerwG, Beschluß vom 19. April 1990 - BVerwG 6 B 40.89 - ).
  • BVerwG, 04.03.1993 - 8 NB 5.92

    Darlegungserfordernis bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung als Beschwerdegrund …

    Der pauschale Hinweis auf den Klärungsbedarf in den anderen Bundesländern greift schon deshalb nicht durch, weil die Beschwerde selbst die "länderweit verschiedenen Regelungen" hervorhebt und die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und der durch Art. 3 GG gesetzten äußersten Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit (vgl. Beschluß vom 19. April 1990 - BVerwG 6 B 40.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 285) - ohne daß es hierzu einer weiteren revisionsgerichtlichen Klärung bedürfte - zu unterschiedlicher Ausgestaltung sowohl der Gebührenhöhe als auch der Gebührentatbestände befugt sind.
  • BVerwG, 06.11.1996 - 8 B 202.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der gerügt wird, eine gesetzliche Regelung verstoße gegen den Gleichheitssatz, kann über den Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zudem nur dann Erfolg haben, wenn dargetan wird oder zumindest ersichtlich ist, daß und aus welchen Gründen der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit in dem geregelten Sachbereich überschritten hat (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1967 - BVerwG VIII B 1.66 - Buchholz 448.3 § 7 USG Nr. 1 S. 1 , vom 19. April 1990 - BVerwG 6 B 40.89 - Buchholz 236.1 § 45 SG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 28.95

    Darlegung eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot - Beschränkung einer …

    Die geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1990 - BVerwG 6 B 40.89 - (Buchholz 236.1 § 45 Nr. 1) liegt nicht vor.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.01.1991 - 6 B 40.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10516
OVG Berlin, 10.01.1991 - 6 B 40.89 (https://dejure.org/1991,10516)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.01.1991 - 6 B 40.89 (https://dejure.org/1991,10516)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - 6 B 40.89 (https://dejure.org/1991,10516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Wohnsitz und ständiger Aufenthalt nach dem Gesetz über Pflegeleistungen des Landes Berlin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnsitz; Gewöhnlicher Aufenthalt; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse; Pflegegeld; Ortsbindung; Saisonarbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 192/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin, 10.01.1991 - 6 B 40.89
    Mehrfache Wohnsitze können nur angenommen werden, wenn mehrere Orte gleichmäßig der Mittel- oder der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse einer Person sind (im Anschluß BGH, LM Nr. 3 zu § 7 BGB = MDR 1962 S 380).
  • OVG Berlin, 24.02.1983 - 6 B 9.82

    Pflegegeld für Asylbewerber im Lande Berlin

    Auszug aus OVG Berlin, 10.01.1991 - 6 B 40.89
    Zu den Begriffen Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in § 1 Abs. 1 PflegeG (ZPflG BE) (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 24. Februar 1983 - 6 B 9.82 - OVGE (OVGE BE) 16 S 220).
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