Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1981 - 6 B 40.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,5943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 19.02.1980 - 12 K 2804/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1981 - 12 A 1138/80
- BVerwG, 14.05.1981 - 6 B 40.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1981 - 6 B 40.81
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1981 - 6 B 40.81
Angriffe gegen die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts rechtfertigen die Zulassung der Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber selbst dann nicht, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des anzuwendenden Rechts anführt (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -). - BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1981 - 6 B 40.81
Angriffe gegen die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts rechtfertigen die Zulassung der Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber selbst dann nicht, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des anzuwendenden Rechts anführt (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
- BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86
Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung - …
Als "Alt-Antragsteller" muß der Kläger im Falle seiner Anerkennung noch nicht den verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienst leisten; daher muß bei ihm die von § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG geforderte hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 1 Abs. 3 Satz 1 GG noch im Wege der unter der Geltung des früheren Rechts geübten Gewissenserforschung gewonnen werden, allerdings unter Beachtung der Modifizierung durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 6 B 40.81 - und vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - sowie Urteile vom 24. Oktober 1984 - u.a. BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4>).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.