Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Zulässigkeit der Umdeutung eines als "Berufung" statt "Antrag auf Zulassung der Berufung" gekennzeichneten Schriftsatzes; Berücksichtigung des Anwaltszwangs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 7 LC 90/05
- BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 3). - BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Wäre der Berufungsschriftsatz vom 12. Mai 2005 in einen Antrag auf Zulassung der Berufung umzudeuten, wie der Kläger meint, wäre über diesen Antrag noch nicht entschieden, und der hier angefochtene Beschluss hätte über eine gar nicht erhobene Berufung befunden, so dass dieser Beschluss in einem zugelassenen Revisionsverfahren aufzuheben wäre (vgl.Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6). - BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98
Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 3).
- BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 8.99
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Verwerfung der Berufung; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Rn. 2 a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 8 und vom 13. Juni 2001 - BVerwG 3 B 64.01 -). - BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95
Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Ein von einem Anwalt eindeutig eingelegter Rechtsbehelf kann jedenfalls dann nicht in einen anderen umgedeutet werden, wenn die Rechtsbehelfe - wie hier - unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. Beschluss vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 26 m.w.N.). - BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94
Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Rn. 6 Insoweit gilt nichts anderes als für die vergleichbare Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 11 m.w.N.). - BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88
Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27 und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83). - BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60
Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27 und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83). - BVerwG, 13.06.2001 - 3 B 64.01
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 54.05
Rn. 2 a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 8 und vom 13. Juni 2001 - BVerwG 3 B 64.01 -).
- BAG, 20.03.2025 - 6 AZR 301/24
Unstatthaftes Rechtsmittel - Umdeutung - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - …
Erst ein erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Revision eröffnet die prozessrechtliche Möglichkeit, die Entscheidung des Berufungsgerichts mit diesem Rechtsmittel anzugreifen (vgl. zB BGH 13. März 2024 - XII ZR 89/22 - Rn. 11; 7. Oktober 1971 - IX ZR 101/67 - juris-Rn. 8; BVerwG 15. März 2018 - 4 B 14.18 - Rn. 7; 12. August 2008 - 6 B 50.08 - Rn. 5 und 7; 15. September 2005 - 6 B 54.05 - zu 1 b der Gründe; zum Charakter der Nichtzulassungsbeschwerde sh. - BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 30.12
Entscheidung über die Berufung ohne mündliche Verhandlung
Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa Urteil vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 Nr. 27, vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83, vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 = NVwZ 1999, 641, vom 15. September 2005 - BVerwG 6 B 54.05 - juris Rn. 6…, vom 19. April 2010 - BVerwG 9 B 4.10 - juris Rn. 5 …und vom 19. Juli 2011 - BVerwG 4 B 18.11 - juris Rn. 4). - VG Lüneburg, 07.06.2007 - 6 A 672/05
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses betreffend …
Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derer des Verfahrens 6 B 54/05 und der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.Bei dem Verfahren 6 B 54/05 handelt es sich um ein von den Klägern durch Antrag vom 6. Dezember 2005 eingeleitetes vorläufiges Rechtsschutzverfahren, welches nach Antragsrücknahme durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. Mai 2006 eingestellt wurde.
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 MB 38/22
Auslegung eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer …
- BVerwG, 12.08.2008 - 6 B 50.08
Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung eines …
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