Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1273
BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79 (https://dejure.org/1979,1273)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1979 - 6 B 56.79 (https://dejure.org/1979,1273)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1979 - 6 B 56.79 (https://dejure.org/1979,1273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall klärungsbedürftiger Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Herabsetzung von Versorgungsleistungen - Anspruch auf einen Ausgleich nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz - Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).

    Einen Eingriff in den Kernbestand des Anspruchs des Beamten auf Versorgung (vgl. BVerfGE 16, 94 [112 ff.]) stellt die streitige Bestimmung nicht dar; denn angesichts des Umfanges der verbleibenden Versorgungsleistungen, insbesondere auch des des gezahlten Ausgleichs, ist eine angemessene Versorgung des Klägers nicht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).

    Hier von sind lediglich Forderungen auf Zahlung von Versorgungsbezügen ausgenommen, auf die nicht nur - wie beim Kläger vor seinem Eintritt in den Ruhestand - eine Anwartschaft bestand, sondern die bereits als Zahlungsanspruch entstanden waren (Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Danach ist eine Versorgungsregelung nur dann mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar, wenn sie das Haß des Angemessenen unterschreitet (BVerfGE 8, 1 [20]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur erfüllt, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte konkrete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).
  • BVerfG, 13.10.1964 - 2 BvL 15/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 LBG Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Vielmehr ist der Gesetzgeber berechtigt, die Bezüge des Beamten und damit auch die diesem zustehenden Versorgungsleistungen aus sachgerechten Gründen und unter Beachtung des Grundsatzes der Alimentationspflicht des Dienstherrn für die Zukunft herabzusetzen (BVerfGE 18, 159 [166 f.]).
  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 56.68

    Bemühungen um Wiedereinstellung in den Polizeidienst - Unterbrechung der Karriere …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).
  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Im Beschluß vom 27. Februar 1962 - 2 BvR 510/60 - (BVerfGE 14, 30 [31, 32]) hat das Bundesverfassungsgericht einerseits festgestellt, daß es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach den früher in den Ruhestand tretenden Polizeivollzugsbeamten für diesen "Nachteil" ein besonderer Ausgleich gewährt werden müßte; zugleich hat es aber entschieden, daß der dennoch in § 5 Abs. 2 Satz 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 19. Juli 1960 (BGBl. I S. 569) vorgesehene und nach dieser Vorschrift zwingend zu zahlende Ausgleich - dem der nach § 103 BRRG, § 170 LBG an den Kläger gezahlte Ausgleich entspricht - Teil der Versorgung des Beamten ist.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung …

    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2013 - 2 B 56.13

    Ausgleichsanspruch; Eintritt in den Ruhestand; Antragsaltersgrenze; besondere …

    Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die Beamten entstehen, weil für sie anstelle der Regelaltersgrenze eine besondere Altersgrenze gilt (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1962 - 2 BvR 510/60 - BVerfGE 14, 30 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19

    Berufssoldat; Erhöhung des Ruhegehalts; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; …

    Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, den Beamten einen besonderen finanziellen Ausgleich zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1962 - 2 BvR 510/60 - BVerfGE 14, 30 ; vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 2;… Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26.07 - BVerwGE 133, 25 Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht