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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16231
BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03 (https://dejure.org/2003,16231)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2003 - 6 B 57.03 (https://dejure.org/2003,16231)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 6 B 57.03 (https://dejure.org/2003,16231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Voraussetzungen eines unzulässigen Überraschungsurteils; Beitragsgleichheit nach niedersächsischem und sächsischem Rechtsanwaltsversorgungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    Die gerichtlichen Hinweise sollen zum einen dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige, dem Gesetz entsprechende Sachentscheidung zu schaffen (vgl. BVerfGE 42, 64 zu § 139 ZPO).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    ff) Dass eine berufsständische Pflichtversicherung grundsätzlich zulässig ist, was der Kläger bezweifelt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 5 B 57.80 -, vom 12. Mai 1982 - BVerwG 5 B 65.81 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 9 und Nr. 10, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - BVerwGE 87, 324 ).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    Sie verlangt allerdings grundsätzlich nicht, dass das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweist, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    Hinzukommen muss ein Hinweis darauf, dass das Bundesrecht selbst klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 und vom 23. März 2000 - BVerwG 1 B 15.00 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 42).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    Hinzukommen muss ein Hinweis darauf, dass das Bundesrecht selbst klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 und vom 23. März 2000 - BVerwG 1 B 15.00 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 42).
  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f.).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    So muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab darauf hinweisen, auf welche von mehreren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2000 - 7 B 58.00

    Notwendige Beiladung im Beschwerdeverfahren nach § 133 VwGO; entsprechende …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits entschieden, dass im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eine Beiladung in entsprechender Anwendung des § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht zulässig ist (Beschluss vom 20. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 58.00 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 136).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 1 B 153.93

    Befreiung von der Beitragspflicht des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch für …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03
    ee) Auch die Fragen (Nr. 5 und Nr. 6 der Beschwerdebegründung) nach der Rechtswidrigkeit der Fristenregelung des § 7 der Satzung des Versorgungswerks lassen nicht erkennen, dass und aus welchen Gründen sie zur Klärung von Rechtsfragen des revisiblen Rechts führen könnten (vgl. auch Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 153.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 27, S. 10).
  • BVerwG, 12.05.1982 - 5 B 65.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • BVerwG, 14.04.1981 - 5 B 57.80

    Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zur Einführung einer berufsständischen …

  • BVerwG, 10.06.1992 - 4 B 108.92

    Beiladung einer Fluglärmkommission als Fall einer notwendigen Beiladung i.R.e. …

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 15.98
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis trotz dauerhafter Erwerbsminderung

    Die Hinweispflicht bezieht sich auf die tragenden ("wesentlichen") Erwägungen des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2003 - 6 B 57/03 -, juris RdNr. 19).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit …

    Es kann im Ergebnis einer den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzenden Verhinderung eines Vortrages gleichkommen, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach den bisherigem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - NJW 2003, 3687 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. m.w.N. und vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 6 B 57.03 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 46 S. 31).
  • BVerwG, 21.08.2024 - 4 B 10.24

    Zulässigkeit einer Hochterrasse an einem Doppelhaus

    Es musste im Berufungsverfahren den Streitstoff in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht umfassend aufbereiten (vgl. § 128 VwGO), so dass sich andere Fragen stellen konnten als die im Zulassungsbeschluss aufgeworfenen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2003 - 6 B 57.03 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 46 S. 30 …und vom 13. Mai 2024 - 2 B 4.24 - juris Rn. 17 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 12.08.2004 - 6 B 41.04

    Auswirkungen des Nichtstellens von schriftlich angekündigten Beweisanträgen in …

    Es kann im Ergebnis einer den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzenden Verhinderung eines Vortrages gleichkommen, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - NJW 2003, 3687 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 m.w.N. und 29. Oktober 2003 - BVerwG 6 B 57.03 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 46 ).
  • OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10

    Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des …

    (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2008 - 10 LA 73/08 -, DVBl 2008, 736, OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26.5.2008 - 2 N 162.07, 2 N 163.07 und 2 N 164.07 -, und VGH München, Beschluss vom 29.3.2006 - 25 ZB 04.2406 -, jeweils bei juris, wonach rein tatsächliche Auswirkungen der Entscheidung über das Zulassungsbegehren für den Dritten für die Annahme einer von § 65 Abs. 1 VwGO geforderten Berührung rechtlicher Interessen nicht ausreichen; VGH Mannheim, Beschluss vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -, NVwZ-RR 2000, 814;… Redeker/von Oertzen VwGO, 15. Auflage 2010, § 65 Rn 1; zum Nichtzulassungsverfahren beim BVerwG, Beschlüsse vom 20.10.2000 - 7 B 58.00 -, NVwZ 2000, 202, und vom 29.10.2003 - 6 B 57.03 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 46).
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