Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) - Unanfechtbare Ablehnung eines Antrags - Bindung der für die Gleichstellung zuständigen Behörde an die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling durch die nach dem ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1967 - I A 245/66
- BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage" …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Das Berufungsgericht läßt auch keine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 19, 153 erkennen. - BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Die Entscheidung darüber hat vielmehr die nach § 4 Abs. 2 G 131 zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ("können") zu treffen (vgl. u.a. Urteil vom 6. Juli 1966 - BVerwG VI C 30.64 - [ZBR 1967 S. 26]). - BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Dies um so weniger, als die Regelung über das Antragserfordernis des § 58 Abs. 2 G 131, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - überzeugend dargelegt hat, von der zutreffenden Erwägung des Gesetzgebers getragen wird, daß die im Gemeininteresse liegende Finanz- und Haushaltsplanung der öffentlichen Hand nachträglich zunichte gemacht würde, könnten die nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Versorgungsberechtigten noch nach Jahr und Tag rückwirkend mit Erfolg Zahlungen beantragen, ohne die öffentliche Verwaltung, die zunächst über den Kreis der Zahlungsberechtigten, über die Höhe der diesen zu gewährenden Leistungen und damit auch über das Ausmaß der daraus zu erwartenden finanziellen Belastung nicht unterrichtet ist, durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf ihre Anspruchsberechtigung und auf die dieser Berechtigung entsprechende Zahlungspflicht der öffentlichen Hand hingewiesen zu haben. - BVerfG, 19.02.1962 - 2 BvR 650/60
Verfassungsmäßigkeit der Leistungsmodalitäten nach G131
Auszug aus BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Zur Erreichung dieses Zweckes war es erforderlich, die Gewährung von Zahlungen von einem Antrag abhängig zu machen und den Beginn der Leistungen mit dem Zeitpunkt des Antrages zu verknüpfen (vgl. BVerfGE 14, 13 [17 bis 19]). - BVerwG, 06.07.1966 - VI C 30.64
Versagung einer aus der Sowjetischen Besatzungszone stammenden Person die …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Die Entscheidung darüber hat vielmehr die nach § 4 Abs. 2 G 131 zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ("können") zu treffen (vgl. u.a. Urteil vom 6. Juli 1966 - BVerwG VI C 30.64 - [ZBR 1967 S. 26]).
- BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66
Rechtsmittel
Bd. 19 Nr. 185] und vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 84.65 - Beschlüsse vom 7. Oktober 1968 - BVerwG VI B 61.67 - und vom 24. Juli 1969 - BVerwG II B 2.69 -). - BVerwG, 19.03.1970 - II C 117.67
Unanfechtbarkeit eines Bescheides
Ist ein solcher Zahlungsantrag unanfechtbar abgelehnt worden, so ist er "verbraucht" und nicht mehr geeignet, die Rechtsfolge auszulösen, daß Zahlungen - vom Ersten des Antragsmonats ab - zu gewähren sind; die Behörde darf dann den Versorgungsanspruch als abschließend negativ geregelt behandeln (ebenso Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1968 - BVerwG VI B 61.67 - Urteile des Senats vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 84.65 - und vom 27. November 1969 - BVerwG II C 108.67 -). - BVerwG, 05.12.1968 - II C 84.65
Antrag auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Gleichstellung …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits durch seine Rechtsprechung klargestellt, daß bei Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG ein unanfechtbar abgelehnter Zahlungsantrag von der Versorgungsbehörde ebensowenig zu berücksichtigen ist wie ein zurückgenommener Zahlungsantrag (Beschluß des VI. Senats vom 7. Oktober 1968 - BVerwG VI B 61.67 -).
- BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
Anmeldung eines Anspruchs auf Kriegsunfallfürsorge - Nachweisbarkeit des …
Bd. 19 Nr. 185 S. 723], Beschluß vom 7. Oktober 1968 - BVerwG 6 B 61.67 -). - BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 29.75
Versorgungsansprüche ehemaliger Beamter - Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz …
- BVerwG, 19.08.1969 - II B 31.69
Ablehnung eines Versorgungsantrags - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Daß diese Frage zu verneinen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits unter Hinweis auf Sinn und Zweck des gesetzlichen Antragserfordernisses nach § 58 Abs. 2 G 131 und nach den entsprechenden Regelungen der Änderungsgesetze zum Gesetz zu Artikel 131 GG (vgl. Art. IX Abs. 2 des Zweiten Änderungsgesetzes vom 11. September 1957 [BGBl. I S. 1275], Artikel VI Abs. 2 des Dritten Änderungsgesetzes vom 21. August 1961 [BGBl. I S. 1557] und Artikel VI Abs. 2 des Vierten Änderungsgesetzes vom 9. September 1965 [BGBl. I S. 1203]) sowie auf § 79 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) - BVerfGG - klargestellt (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - [Verwaltungsrechtsprechung 19 Nr. 185; NDBZ 1968 S. 124], Beschluß vom 7. Oktober 1968 - BVerwG VI B 61.67 - und Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 84.65 -). - BVerwG, 24.07.1969 - II B 2.69
Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling im Zusammenhang mit der Gewährung von …
Dies ist - übereinstimmend mit der vom Berufungsgericht dargelegten Auffassung - rechtsgrundsätzlich bereits im Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - (VerwRspr. 19 Nr. 185), im Beschluß vom 7. Oktober 1968 - BVerwG VI B 61.67 - und in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 84.65 - (Gliese) geklärt worden.
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