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| BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewertung einer juristischen Staatsprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 15.02.1994 - 10 L 2973/92
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94
Das ist aber nur dann der Fall, wenn diese einen erheblichen Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO für die Terminsverlegung vorträgt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 106.90 - Buchholz 436.61 § 25 SchwbG 1986 Nr. 1). - BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86
Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94
Jedenfalls ist bei einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen im einzelnen darzulegen, welche rechtlich erheblichen Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von den Zeugen zu erwarten sind, so daß das Gericht in die Lage versetzt wird, die Tauglichkeit der Beweismittel zu beurteilen (s. BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155 m.N.). - BVerwG, 27.03.1992 - 6 B 6.92
Richtergesetz - Prüfung - Bestimmte Anzahl von Prüfern - Mündliche Prüfung - …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94
Sie sei nicht nur nicht willkürlich, sondern in hohem Maße sachgerecht (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1987 - BVerwG 7 B 181.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 237 und vom 27. März 1992 - BVerwG 6 B 6.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 293). - BVerwG, 06.02.1987 - 7 B 181.86
Ausschluss des Abweichens von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote nach DRiG § …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 6 B 62.94
Sie sei nicht nur nicht willkürlich, sondern in hohem Maße sachgerecht (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1987 - BVerwG 7 B 181.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 237 und vom 27. März 1992 - BVerwG 6 B 6.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 293).
- BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; …
So hat der zuständige Prüfungsausschuss das ihm für begrenzte Ausnahmefälle eingeräumte Ermessen (vgl. dazu Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 B 62.94 -, Urteil vom 12. Juli 1995 - BVerwG 6 C 12.93 - und Beschluss vom 11. Juli 1996 - BVerwG 6 B 22.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 340, 354 bzw. 369 jeweils m.w.N.) beispielsweise auch dann auszuüben, wenn schriftliche Arbeiten neu bewertet worden sind und die mündliche Prüfung nur noch in Gestalt der Niederschrift (§ 9 NJAVO) und der erzielten Noten gegenwärtig ist.
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