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Rechtsprechung
   VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20053
VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05 (https://dejure.org/2005,20053)
VG Stade, Entscheidung vom 09.05.2005 - 6 B 635/05 (https://dejure.org/2005,20053)
VG Stade, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 6 B 635/05 (https://dejure.org/2005,20053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung des Aufstellens und des Betriebs von Spielgeräten mit Abgabe von Weiterspielmarken (Token)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 3 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 33 c Abs. 1 S. 1 GewO; § 33 i Abs. 1 S. 2 GewO
    Entfernung von Tokenspielgeräten aus Spielhallen; Erforderlichkeit einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; Ausgabe von Token oder Wertmarken als Gewinn bei Spielgeräten; Erlangung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung von Tokenspielgeräten aus Spielhallen; Erforderlichkeit einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; Ausgabe von Token oder Wertmarken als Gewinn bei Spielgeräten; Erlangung von ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04

    Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in …

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO abgestellt, der es der Behörde erlaubt, der Spielhallenerlaubnis nachträglich zum Schutze der Gäste erforderliche Auflagen beizufügen (OVG Hamburg, Urteile vom 4. März 2005 - 1 Bf 215/04 -, - 1 Bf 214/04 -, VG Sigmaringen…, Beschluss vom 5. September 2002 - 8 K 1725/02 -, GewArch 2002, S. 469)).

    Im Hinblick auf die Geräte "Fun City" und "Black Jack" hat das OVG Hamburg mit Urteil vom 4. März 2005 - 1 Bf 214/04 - maßgeblich darauf abgestellt, dass die Chance, bereits verlorene Einsätze zu gewinnen, verlocke weiterzuspielen und vermittele den Anreiz , um Geld zu spielen.

    Denn entgegen der in diesen Urteilen geäußerten Auffassung ist nicht auf den gesamten Spielvorgang abzustellen, bei dem die Spieler keine Möglichkeit haben, ihr Vermögen zu vermehren, sondern darauf, dass sich das Spielgeschehen an den mit einem Punktespeicher versehenen Fun Games des Antragstellers bei natürlicher Betrachtungsweise aus mehreren Einzelspielen zusammensetzt (vgl. OVG Hamburg, Urteile vom 4. März 2005 - 1 Bf 215/04 -, - 1 Bf 214/04 -).

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04

    Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO abgestellt, der es der Behörde erlaubt, der Spielhallenerlaubnis nachträglich zum Schutze der Gäste erforderliche Auflagen beizufügen (OVG Hamburg, Urteile vom 4. März 2005 - 1 Bf 215/04 -, - 1 Bf 214/04 -, VG Sigmaringen…, Beschluss vom 5. September 2002 - 8 K 1725/02 -, GewArch 2002, S. 469)).

    Denn entgegen der in diesen Urteilen geäußerten Auffassung ist nicht auf den gesamten Spielvorgang abzustellen, bei dem die Spieler keine Möglichkeit haben, ihr Vermögen zu vermehren, sondern darauf, dass sich das Spielgeschehen an den mit einem Punktespeicher versehenen Fun Games des Antragstellers bei natürlicher Betrachtungsweise aus mehreren Einzelspielen zusammensetzt (vgl. OVG Hamburg, Urteile vom 4. März 2005 - 1 Bf 215/04 -, - 1 Bf 214/04 -).

  • VG Oldenburg, 13.08.2003 - 12 B 1906/03

    Untersagung des sog. "Bank-Master" Spielsystems; Anordnung der aufschiebenden …

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    In diesem Falle würde die angegriffene Untersagung in der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 Nds. SOG eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13. August 2003 - 12 B 1906/03 - OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997, DÖV 1997, 1055) oder sich auf eine entsprechende Anwendung des § 15 GewO stützen können (VG Darmstadt, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 3 G 2495/03(3) -, GewArch 2004, 124, VGH Kassel, Beschluss vom 23. März 2005 - 11 TG 246/05 -).

    Aus dem Regelungszusammenhang und der Schutzrichtung der §§ 33 c ff. GewO ist zu schließen, dass ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit indes nur dann vorliegt, wenn der Spieler einen Einsatz leisten muss, den er verlieren kann (VG Oldenburg, Beschluss vom 13. August 2003 - 12 B 1906/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    Im Ergebnis ergibt sich auch nichts anderes, wenn man § 33 c GewO als die speziellere und deshalb § 33 i GewO verdrängende Norm betrachten will (VGH Mannheim, Beschluss vom 11. April 2003, GewArch 2003, 248).
  • OVG Hamburg, 01.10.2003 - 4 Bs 370/03

    Entfernung von bestimmten Unterhaltungsspielgeräte in einer Spielhalle; …

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    Denn sie ermöglichen ein Spielen an den anderen Spielgeräten des Antragstellers, für das üblicherweise Geld zu zahlen ist, ohne dass hierfür eine Geldzahlung erfolgen muss (OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 Bs 370/03 -, NVwZ-RR 2004, 744).
  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 8 K 1725/02

    Geldspielgerät; Umrüstung auf Betrieb mit Wertmarken nicht zulässig

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO abgestellt, der es der Behörde erlaubt, der Spielhallenerlaubnis nachträglich zum Schutze der Gäste erforderliche Auflagen beizufügen (OVG Hamburg, Urteile vom 4. März 2005 - 1 Bf 215/04 -, - 1 Bf 214/04 -, VG Sigmaringen, Beschluss vom 5. September 2002 - 8 K 1725/02 -, GewArch 2002, S. 469)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 4 A 762/96

    Regelungslücken; Landesrechtliche Ordnungsrecht

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    In diesem Falle würde die angegriffene Untersagung in der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 Nds. SOG eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13. August 2003 - 12 B 1906/03 - OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997, DÖV 1997, 1055) oder sich auf eine entsprechende Anwendung des § 15 GewO stützen können (VG Darmstadt, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 3 G 2495/03(3) -, GewArch 2004, 124, VGH Kassel, Beschluss vom 23. März 2005 - 11 TG 246/05 -).
  • VG Darmstadt, 08.12.2003 - 3 G 2459/03

    Spielhalle; Token-Spielgerät; Spielgerät mit Hinterlegungsspeicher; …

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    In diesem Falle würde die angegriffene Untersagung in der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 Nds. SOG eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13. August 2003 - 12 B 1906/03 - OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997, DÖV 1997, 1055) oder sich auf eine entsprechende Anwendung des § 15 GewO stützen können (VG Darmstadt, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 3 G 2495/03(3) -, GewArch 2004, 124, VGH Kassel, Beschluss vom 23. März 2005 - 11 TG 246/05 -).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    In diesem Falle würde die angegriffene Untersagung in der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 Nds. SOG eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13. August 2003 - 12 B 1906/03 - OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997, DÖV 1997, 1055) oder sich auf eine entsprechende Anwendung des § 15 GewO stützen können (VG Darmstadt, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 3 G 2495/03(3) -, GewArch 2004, 124, VGH Kassel, Beschluss vom 23. März 2005 - 11 TG 246/05 -).
  • VG Freiburg, 07.11.2002 - 4 K 587/00

    Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit; Spielmarke; Wertmarke

    Auszug aus VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05
    Ein Gewinn im Sinne des § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO liegt vor, wenn der Spieler einen - nicht ganz unbedeutenden - Vermögenswert oder einen vermögenswerten Vorteil erhält (VG Freiburg, Urteil vom 07.11.2002 - 4 K 587/00 -, GewArch.
  • LG Krefeld, 10.03.2003 - 26 StK 7/03
  • FG Hamburg, 13.11.2024 - 3 K 119/22

    Spielvergnügungsteuer: Zur Besteuerung von Geldspielgeräten ohne …

    Rn. 68 (a) Für die Einstufung als Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit kommt es nach einhelliger Auffassung nicht darauf an, ob der Gewinn unmittelbar am Gerät in Geld ausgeschüttet wird oder der Geräteaufsteller oder ein Dritter den Gewinn auszahlt (OVG Sachsen…, Beschluss vom 4. Oktober 2017, 3 BS 128/06, juris, Rn. 10; VG Stade, Beschluss vom 9. Mai 2005, 6 B 635/05, juris, Rn. 11; VG Oldenburg…, Beschluss vom 13. August 2003, 12 B 1906/03, juris, Rn. 20; AG Sigmaringen…, Urteil vom 9. März 2010, 5 OWi 15 Js 5680/09, juris, Rn. 12;… Hahn in: Korte/Repkewitz/Schulze-Werner, GewO, Stand Februar 2011, § 33c Rn. 6;… Meßerschmidt in: BeckOK GewO, 61. Edition, Stand 1. Dezember 2023, § 33c Rn. 5;… Ennuschat in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 33c Rn. 16;… Ambs/Lutz in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 251. EL März 2024, § 33c GewO Rn. 3a).

    Rn. 69 Die Auslegung, wonach die Ausschüttung nicht unmittelbar am Gerät erfolgen muss, entspricht dem Wortlaut der Vorschrift des § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO, die nur voraussetzt, dass sich für den Spieler durch das Spielen am Spielgerät eine Gewinnmöglichkeit eröffnet (VG Stade, Beschluss vom 9. Mai 2005, 6 B 635/05, juris, Rn. 11; VG Oldenburg…, Beschluss vom 13. August 2003, 12 B 1906/03, juris, Rn. 20).

  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 1794/09

    Spielapparatesteuer

    Somit sind die sogenannten "Token-Geräte" von der Beklagten zu Recht als Gewinnspielgeräte besteuert worden (ebenso: FG Bremen, Urteil vom 20. September 2006 - 2 K 145/04 (2) -, EFG 2007, 725; VG Minden, Urteil vom 28. März 2007 - 11 K 2637/06 - VG Magdeburg, Urteil vom 16. Mai 2006 - 5 A 18/06 - VG Stade, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 6 B 635/05 - a.A. VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2005 - 20 K 10849/02 -, sämtlich: Juris).
  • FG Bremen, 20.09.2006 - 2 K 145/04

    Vergnügungsteuerpflicht von Spielautomaten und Unterhaltungsautomaten mit …

    Letztlich wird die Auffassung, dass die Token einen vermögenswerten Vorteil darstellen, von den Gerichten im Zusammenhang mit der Frage, ob die Spielmarkengeräte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit i.S. des § 33c Abs. 1 GewO darstellen, geteilt (VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 1 K 1650/04, juris; VG Stade, Beschluss vom 9. Mai 2005 6 B 635/05, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 2. Mai 2005 1 K 1846/04, GewArch 2005, 291; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2005, GewArch 2005, 255; VG Augsburg, Beschluss vom 31. Januar 2005 Au 4 S 05.38; GewArch 2005, 208; VG Darmstadt, Beschluss vom 8. Dezember 2003 3 G 2459/03(3), GewArch 2004, 124; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Oktober 2003 4 Bs 370/03, ZKF 2004, 78 = GewArch 2004, 246).
  • VG Sigmaringen, 21.09.2005 - 1 K 1650/04

    Gewerberechtliche Anordnung bezüglich des Betriebs von Spielautomaten mit …

    Rn. 25 Die Ausgabe von Weiterspielmarken (Token) stellt aber auch dann einen Gewinn im Sinne des § 33 c Abs. 1 GewO dar, wenn ein Umtausch in Geld mit Hilfe eines entsprechend eingestellten Token-Managers und eines Chip-Kartensystems nicht angeboten wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 02.05.2005 - 1 K 1846/04 - Hessischer VGH, Beschluss vom 23.03.2005 - 11 TG 175/05 -, GewArch 2005, 255; VG Stade, Beschluss vom 09.05.2005 - 6 B 635/05- , zitiert nach www.dbovg.niedersachsen.de ; VG Freiburg, Urteil vom 07.11.2002 - 4 K 587/00 -, zitiert nach Vensa).
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