Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Ausführungen eines Beteiligten bei der Entscheidung - Verletzung der Aufklärungspflicht eines Tatsachengerichts bei Absehen von einer nicht beantragten Beweiserhebung - Verpflichtung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01
- BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 15.11.1991 - 6 B 16.91
Schulpflichtgesetz NRW - Allgemeine Schulpflicht - Bundesverfassungsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
Die Beschwerde hat diese Frage im Hinblick auf den Beschluss vom 15. November 1991 - BVerwG 6 B 16.91 - (Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 35 = NVwZ 1992, 370) sinngemäß auf den Fall eines sich aus einem strikten religiösen Gebot der Erziehung allein durch die Eltern ergebenden unausweichbaren Gewissenskonflikts sowie auf den Fall beschränkt, dass wegen einer Vielzahl einzelner sowie in der Summe erheblicher Beeinträchtigungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern und ihrer Kinder eine Kollisionslage besteht, die sich weder innerhalb der öffentlichen Grundschulen noch durch das Ausweichen auf Privatschulen auflösen lässt (Schriftsatz vom 3. September 2002 S. 19; ferner S. 13 ff., 16 und 18). - BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
Eine Rechtsfrage, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt hat, kann grundsätzlich nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06
Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche …
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -). - BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/01 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Juli 2001 - 2 K 2467/00 -, d) den Widerspruchsbescheid des Oberschulamts Freiburg vom 30. Oktober 2000 - 720/40 Konrad - e) den Bescheid des Staatlichen Schulamts Offenburg vom 28. August 2000 - 41-6601.0/19 - . - BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -).
- VG Freiburg, 20.10.2004 - 2 K 1803/04
Zur Beurlaubung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch für eine Bildungsreise
Selbst der Wunsch der Eltern, aus religiösen Gründen und damit unter Berufung auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG den Kindern Heimunterricht zu erteilen, muss grundsätzlich hinter der Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule zurücktreten (…vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2003 - 6 B 66/02 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.6.2002 - 9 S 2441/01 - ESVGH 52, 255; VG Freiburg, Urteil vom 11.7.2001 - 2 K 2467/00 -). - BVerwG, 12.08.2004 - 6 B 41.04
Auswirkungen des Nichtstellens von schriftlich angekündigten Beweisanträgen in …
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -). - VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; …
Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg…, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim…, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG…, Beschl. vom 29.04.2003, aaO.; VG Osnabrück…, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg…, Urt. vom 05.03.2003, aaO.; BVerwG…, Beschl. vom 07.10.2003, aaO.). - VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; …
Rn. 26 Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg…, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim…, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG…, Beschl. vom 29.04.2003, a.a.O..; VG Osnabrück…, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg…, Urt. vom 05.03.2003, a.a.O..; BVerwG…, Beschl. vom 07.10.2003, a.a.O..).
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