Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 3 Nr 5 WehrPflG
Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten - Wolters Kluwer
Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhass als Entlassungsgrund in der Bundeswehr wegen ernstlicher Gefährdung der militärischen Ordnung; Erfordernis einer Berücksichtigung der Distanzierung eines Wehrdienstleistenden von einer Regelverletzung bei der Prüfung der ...
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Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhass als Entlassungsgrund in der Bundeswehr wegen ernstlicher Gefährdung der militärischen Ordnung; Erfordernis einer Berücksichtigung der Distanzierung eines Wehrdienstleistenden von einer Regelverletzung bei der Prüfung der ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 15.07.2009 - 1 K 329/08
- BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem im Tatbestand der Vorschrift enthaltenen weiteren Merkmal des Verbleibens in der Bundeswehr eine Entlassungsschranke innewohnt, deren Beachtung mit Rücksicht auf die allgemeine Wehrpflicht verlangt, dass Wehrpflichtige bis zur Grenze des Möglichen und des der Bundeswehr Zumutbaren gehindert werden, sich durch ihre Entlassung nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG ihrer Wehrpflicht zu entziehen (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 Nr. 8 S. 27 f., vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 179.72 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 13 S. 43, vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 7 f. und vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 5 f.), wobei es für die von der Beklagten aufgeworfene Frage nicht darauf ankommt, ob diese Entlassungsschranke im Fall des Klägers, der zur Zeit des ihm vorgeworfenen Verhaltens gemäß § 6b WPflG freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an seinen Grundwehrdienst leistete, abgesenkt sein könnte (vgl. in diesem Sinne für militärfachlich als Ärzte verwendete Grundwehrdienstleistende: Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 9 S. 31).Denn für die Beantwortung der Fragen, ob ein Schaden für die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr konkret droht, und ob die dem Begriff des Verbleibens innewohnende Entlassungsschranke überwunden ist, bedarf es in jedem Fall einer Prognose, für die unter anderem von Bedeutung ist, ob zu erwarten steht, dass der Soldat sein pflichtwidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt, und ob mit Nachahmungshandlungen anderer Soldaten zu rechnen ist (…vgl. Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - a.a.O. S. 26 bzw. S. 29…, vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - a.a.O. S. 33 und vom 7. Juli 2004 a.a.O. S. 6 f.).
Eine zeitliche Grenze wird der Berücksichtigungsfähigkeit einer solchen Distanzierung regelmäßig dadurch gesetzt, dass nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG an das bisherige Verhalten des Betroffenen anzuknüpfen ist, also an das Verhalten, dass der Wehrpflichtige als Soldat in der Zeit von der Begründung des Wehrdienstverhältnisses bis zum Entlassungstermin an den Tag gelegt hat (Urteil vom 7. Juli 2004 a.a.O. S. 5).
- BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 116.70
Gefährdung einer militärischen Ordnung - Verletzung von Dienstpflichten eines …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem im Tatbestand der Vorschrift enthaltenen weiteren Merkmal des Verbleibens in der Bundeswehr eine Entlassungsschranke innewohnt, deren Beachtung mit Rücksicht auf die allgemeine Wehrpflicht verlangt, dass Wehrpflichtige bis zur Grenze des Möglichen und des der Bundeswehr Zumutbaren gehindert werden, sich durch ihre Entlassung nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG ihrer Wehrpflicht zu entziehen (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 Nr. 8 S. 27 f., vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 179.72 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 13 S. 43, vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 7 f. und vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 5 f.), wobei es für die von der Beklagten aufgeworfene Frage nicht darauf ankommt, ob diese Entlassungsschranke im Fall des Klägers, der zur Zeit des ihm vorgeworfenen Verhaltens gemäß § 6b WPflG freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an seinen Grundwehrdienst leistete, abgesenkt sein könnte (vgl. in diesem Sinne für militärfachlich als Ärzte verwendete Grundwehrdienstleistende: Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 9 S. 31).Denn für die Beantwortung der Fragen, ob ein Schaden für die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr konkret droht, und ob die dem Begriff des Verbleibens innewohnende Entlassungsschranke überwunden ist, bedarf es in jedem Fall einer Prognose, für die unter anderem von Bedeutung ist, ob zu erwarten steht, dass der Soldat sein pflichtwidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt, und ob mit Nachahmungshandlungen anderer Soldaten zu rechnen ist (vgl. Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - a.a.O. S. 26 bzw. S. 29…, vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - a.a.O. S. 33 …und vom 7. Juli 2004 a.a.O. S. 6 f.).
- BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 176.70
Wehrpflichtiger in militärfachlicher Verwendung als Stabsarzt - Ermessen …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem im Tatbestand der Vorschrift enthaltenen weiteren Merkmal des Verbleibens in der Bundeswehr eine Entlassungsschranke innewohnt, deren Beachtung mit Rücksicht auf die allgemeine Wehrpflicht verlangt, dass Wehrpflichtige bis zur Grenze des Möglichen und des der Bundeswehr Zumutbaren gehindert werden, sich durch ihre Entlassung nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG ihrer Wehrpflicht zu entziehen (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 Nr. 8 S. 27 f., vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 179.72 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 13 S. 43, vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 7 f. und vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 5 f.), wobei es für die von der Beklagten aufgeworfene Frage nicht darauf ankommt, ob diese Entlassungsschranke im Fall des Klägers, der zur Zeit des ihm vorgeworfenen Verhaltens gemäß § 6b WPflG freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an seinen Grundwehrdienst leistete, abgesenkt sein könnte (vgl. in diesem Sinne für militärfachlich als Ärzte verwendete Grundwehrdienstleistende: Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 9 S. 31).Denn für die Beantwortung der Fragen, ob ein Schaden für die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr konkret droht, und ob die dem Begriff des Verbleibens innewohnende Entlassungsschranke überwunden ist, bedarf es in jedem Fall einer Prognose, für die unter anderem von Bedeutung ist, ob zu erwarten steht, dass der Soldat sein pflichtwidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt, und ob mit Nachahmungshandlungen anderer Soldaten zu rechnen ist (…vgl. Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - a.a.O. S. 26 bzw. S. 29, vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - a.a.O. S. 33 …und vom 7. Juli 2004 a.a.O. S. 6 f.).
- BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90
Anforderungen an die Würdigung von Indizien
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), der gleichermaßen für äußere wie innere Tatsachen gilt und sich unter Berücksichtigung der richterrechtlich ausgebildeten Regeln des Indizienbeweises auch auf die Beurteilung von Hilfstatsachen erstreckt (…BVerwG, vgl. Urteil vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 6.04 - juris Rn. 148 ff.; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - NJW 1991, 1894 ). - BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09
Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann nicht zur Zulassung der Revision führen (…Beschlüsse vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - juris Rn. 7). - BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04
DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), der gleichermaßen für äußere wie innere Tatsachen gilt und sich unter Berücksichtigung der richterrechtlich ausgebildeten Regeln des Indizienbeweises auch auf die Beurteilung von Hilfstatsachen erstreckt (BVerwG, vgl. Urteil vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 6.04 - juris Rn. 148 ff.; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - NJW 1991, 1894 ). - BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82
Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Ebenso selbstverständlich ist es, dass die Erklärung des Soldaten, sich von einem Fehlverhalten zu distanzieren, allenfalls dann rechtlich relevant sein kann, wenn sie ernstlich vollzogen wird und nicht nur ein zweckbestimmtes Lippenbekenntnis darstellt (vgl. Urteil vom 20. Mai 1983 - BVerwG 2 WD 11.82 - BVerwGE 83, 136 ). - BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08
Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschlüsse vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3 …und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - juris Rn. 7). - BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 70.76
Beteiligung eines Grundwehrdienstleistenden an der Erstellung einer die …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem im Tatbestand der Vorschrift enthaltenen weiteren Merkmal des Verbleibens in der Bundeswehr eine Entlassungsschranke innewohnt, deren Beachtung mit Rücksicht auf die allgemeine Wehrpflicht verlangt, dass Wehrpflichtige bis zur Grenze des Möglichen und des der Bundeswehr Zumutbaren gehindert werden, sich durch ihre Entlassung nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG ihrer Wehrpflicht zu entziehen (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 Nr. 8 S. 27 f., vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 179.72 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 13 S. 43, vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 7 f. und vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 5 f.), wobei es für die von der Beklagten aufgeworfene Frage nicht darauf ankommt, ob diese Entlassungsschranke im Fall des Klägers, der zur Zeit des ihm vorgeworfenen Verhaltens gemäß § 6b WPflG freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an seinen Grundwehrdienst leistete, abgesenkt sein könnte (vgl. in diesem Sinne für militärfachlich als Ärzte verwendete Grundwehrdienstleistende: Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 9 S. 31). - BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 179.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem im Tatbestand der Vorschrift enthaltenen weiteren Merkmal des Verbleibens in der Bundeswehr eine Entlassungsschranke innewohnt, deren Beachtung mit Rücksicht auf die allgemeine Wehrpflicht verlangt, dass Wehrpflichtige bis zur Grenze des Möglichen und des der Bundeswehr Zumutbaren gehindert werden, sich durch ihre Entlassung nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG ihrer Wehrpflicht zu entziehen (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 116.70 - BVerwGE 42, 20 = Buchholz 448.0 § 29 Nr. 8 S. 27 f., vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 179.72 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 13 S. 43, vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 70.76 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 18 S. 7 f. und vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 17.03 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 21 S. 5 f.), wobei es für die von der Beklagten aufgeworfene Frage nicht darauf ankommt, ob diese Entlassungsschranke im Fall des Klägers, der zur Zeit des ihm vorgeworfenen Verhaltens gemäß § 6b WPflG freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an seinen Grundwehrdienst leistete, abgesenkt sein könnte (vgl. in diesem Sinne für militärfachlich als Ärzte verwendete Grundwehrdienstleistende: Urteil vom 28. Februar 1973 - BVerwG 8 C 176.70 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 9 S. 31).
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14
Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des …
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat, kann regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3 und vom 6. Mai 2010 - BVerwG 6 B 73.09 - juris Rn. 4, insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 24). - BVerwG, 24.06.2026 - 10 B 6.25 Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15
Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; …
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (…stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4).
- VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 3625/17
Aufnahmeritual; Ritual; Taufe; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung; …
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, haben die Verwaltungsgerichte im Rahmen einer "objektiv nachträglichen Prognose" nachzuvollziehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.01.2013 - 2 B 114.11 -, Rn. 8, juris;… Urteil vom 20.06.1983 - 6 C 2.81 -, Rn. 19, juris, jeweils zu § 55 Abs. 5 SG; Urteil vom 06.05.2010 - 6 B 73/09 -, Rn. 6, juris zu § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG).Rn. 48 Unter militärischer Ordnung ist dabei der Inbegriff der Elemente zu verstehen, die die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr nach den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erhalten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.06.1983 - 6 C 2.81 -, Rn. 19, juris zu § 55 Abs. 5 SG; Urteil vom 06.05.2010 - 6 B 73/09 -, Rn. 6, juris zu § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG).
Rn. 49 Eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 WPflG vor, wenn der Schaden für die Verteidigungsbereitschaft konkret droht und nachhaltige und schwerwiegende Regelverletzungen vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 06.05.2010 - 6 B 73.09 -, Rn. 6, juris).
- BVerwG, 30.01.2018 - 9 B 20.17
Berufung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Hinweis; Weiterleitung; …
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d. …
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat, kann regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3 und vom 6. Mai 2010 - BVerwG 6 B 73.09 - juris Rn. 4, insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 448.0 § 29 WPflG). - VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18 Rn. 165 - vgl. Beschluss vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 -, juris Rn. 7 -,.
Rn. 180 - vgl. erneut BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 -, juris Rn. 7 -,.
- BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 55.15
Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung …
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (…stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4). - BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang
ist nicht zulassungserheblich, weil sie sich dem Berufungsgericht in dieser Allgemeinheit nicht gestellt hat und, soweit sie von ihm beantwortet wurde, nicht fallübergreifend geklärt werden kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 24 = juris Rn. 4). - BVerwG, 21.02.2019 - 9 B 28.18
Flurbereinigung; Wertermittlung bei Waldgrundstücken
Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann jedoch grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4). - BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 20.12
Zulässigkeit der Klage; Sachentscheidungsvoraussetzungen; gesetzliche Vertretung; …
- BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines …
- BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
Formerfordernis durch Ergänzung der Berufungsbegründung i.R.d. Frist; Verjährung …
- BVerwG, 22.04.2021 - 4 BN 59.20
Rechtsschutzbedürfnis bei verwirklichtem Bebauungsplan
- BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
Anhörungsrüge wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; …
- BVerwG, 25.01.2022 - 9 B 20.21
Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Festsetzung von …
- BVerwG, 15.07.2013 - 9 B 30.13
Reichweite des behördlichen Untersuchungsgrundsatzes und dessen Verhältnis zur …
- BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung …
- BVerwG, 23.08.2021 - 4 B 28.20
Klärungsbedürftigkeit des Fortbestehens der Leistungspflichten oder vollständigen …
- BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 20.20
Auslegung der landesplanerischen Zielfestsetzungen bei der Prüfung der …
- BVerwG, 21.12.2017 - 9 B 65.16
Ausschluss des Folgenbeseitigungsanspruchs bei einem bewusst rechtswidrigen (und …
- BVerwG, 08.12.2011 - 9 B 37.11
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen nicht …
- VG Bremen, 07.02.2023 - 6 K 2388/19
Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis, Urteil vom 07.02.2023 - Ansehen …
- VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286
Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit
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