Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.2012 - 6 B 8.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.02.2010 - M 22 K 10.128
- VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 10.2806
- BVerwG, 20.06.2012 - 6 B 8.12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94
Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2012 - 6 B 8.12
Hier muss, um die Grundsatzzulassung erhalten zu können, dargelegt werden, dass der bundesverfassungsrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 132 Rn. 43 unter Hinweis auf Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 4 B 243.94 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 59).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 6 B 8.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 FFG 1979, § 56 Abs 1 Nr 1 FFG 1979
Filmförderungshilfe zur Finanzierung des Neubaus eines Multiplex-Kinos; Unterversorgung von Gemeinden mit Kinos; Berücksichtigung von Verdrängungswettbewerb; Berücksichtigung der Kinolandschaft der Umgebung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 8 FFG, § 56 Abs 1 Nr 1 FFG
Filmförderung; Berufung; Förderungshilfen; Neuerrichtung eines Multiplexkinos; Strukturverbesserung; lokale Unterversorgung; maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Steigerung der Besucherzahlen; Verdrängungswettbewerb; Sitzplatzauslastung; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 82.11
- VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 82.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 6 B 8.12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08
Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 6 B 8.12
Rn. 15 c) Zur Frage, was unter einer Strukturverbesserung im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - (NJW 2010, S. 790 f.) zur gleichlautenden Vorgängerregelung des § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG im Wesentlichen ausgeführt: Bei den Fördermaßnahmen nach § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG sei zwischen Förderungshilfen zur Modernisierung und Verbesserung von Filmtheatern sowie deren Neuerrichtung zu unterscheiden. - OVG Thüringen, 13.11.2001 - 2 KO 169/00
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien; Subventionen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 6 B 8.12
Knüpft eine gesetzliche Regelung für das Entstehen eines Anspruchs an einen bestimmten Zeitpunkt an, zu dem die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und ist ihm nicht zu entnehmen, dass ein bestehender Anspruch infolge einer nach diesem Zeitpunkt eintretenden Änderung der Sach- und Rechtslage untergehen soll, ist auf die damalige Sach- und Rechtslage abzustellen (vgl. zum Subventionsrecht: OVG Weimar, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 169/00 -, GewArch 2002, 325 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 4.07
Förderung der Errichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung: …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 6 B 8.12
Eine Regelung, nach der eine spätere Änderung der Sach- oder Rechtslage den entstandenen Anspruch wieder entfallen lässt, ist dem Filmförderungsgesetz nicht zu entnehmen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 4.07 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 6 A 10976/13
Keine Beteiligung des Vereins "Jüdische Gemeinde Speyer" an der Landesförderung …
Denn seine Auslegung ergibt unter Berücksichtigung der Wertungen von Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG, dass Ansprüche einer jüdischen Gemeinde auf Förderung durch staatliche Zuschüsse, die bereits während der Geltung des "alten" Staatsvertrages entstanden sind, durch das spätere Außerkrafttreten der Regelung nicht mehr berührt werden (vgl. zur Maßgeblichkeit des materiellen Rechts für die Bestimmung des Beurteilungszeitpunktes BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5/03 -, BVerwGE 120, 246 [259] m.w.N.; s. auch zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Ansprüchen auf staatliche Förderung z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 B 8.12 -, juris Rn. 14 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 25.13
Filmförderung; Filmabspielförderung; Modernisierung und Verbesserung; …
Rn. 23 a) Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung des Vorliegens einer Strukturverbesserung ist - wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat - nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen, sondern der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (zur Begründung: Senatsurteile vom 26. Februar 2014 - OVG 6 B 7.12 - und - OVG 6 B 8.12 -, jeweils Rn. 14 bei juris).
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