Rechtsprechung
| BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Frage der Auferlegung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - Grundsatz der Billigkeit bei der Auferlegung von Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 10.08.2005 - 21 K 6681/03
- BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05
- BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05
Zwar entspricht es grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Berufungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 4 KSt 2.00 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36 S. 3 f. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12
Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im …
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig, weil dieser einen eigenen Antrag gestellt und sich damit auch einem prozessualen Unterliegensrisiko ausgesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2006 - BVerwG 6 B 81.05 -, juris). - OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 431/14
Zulassungsverfahren, Kostenentscheidung, Beigeladener, Billigkeit, Kostenrisiko
Wird der Beigeladene durch gerichtliches Schreiben zur Stellungnahme zu einem Antrag auf Zulassung der Berufung aufgefordert und äußert er sich hierzu, entspricht es der Billigkeit, die ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten für erstattungsfähig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81.05 -, juris Rn.Da die Beigeladene der gerichtlichen Verfügung mit dem Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 29. September 2014, in dem die Verwerfung des Antrags des Klägers beantragt wird, Folge geleistet hat, entspricht es hier der Billigkeit, die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten für erstattungsfähig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81.05 -, juris Rn. 2).
- OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl; …
Im Zulassungsverfahren entspricht es im Regelfall der Billigkeit im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO, dem unterlegenen Beteiligten die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn Letzterem - wie hier - die Antragsschrift vom Gericht zur Äußerung zugeleitet wurde und er daraufhin einen mit einer Begründung versehenen Antrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81.05 -, juris Rn. 2 für die Nichtzulassungsbeschwerde).
- OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22
Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung; …
In einem solchen Fall entspricht die Billigkeitsentscheidung der Regel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81/05 -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 16.06.2026 - 1 A 361/25
Baunachbarklage; Vorbescheid; Bindungswirkung; Zulassungsverfahren; ernstliche …
Im Zulassungsverfahren entspricht es im Regelfall der Billigkeit im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO, dem unterlegenen Beteiligten die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn Letzterem die Antragsschrift vom Gericht zur Äußerung zugeleitet wurde und er daraufhin einen mit einer Begründung versehenen Antrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81.05 -, juris Rn. 2 für die Nichtzulassungsbeschwerde). - OVG Niedersachsen, 17.09.2012 - 5 ME 121/12
Anspruch eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn auf Zuweisung von …
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, weil diese keinen eigenen Antrag gestellt und sich damit auch nicht einem prozessualen Unterliegensrisiko ausgesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2006 - BVerwG 6 B 81.05 -, juris). - BVerwG, 17.01.2019 - 6 B 137.18
Fahrkostenerstattung für den Besuch einer Schule im benachbarten Bundesland
Der Beigeladene, dessen Beteiligung vom Bundesverwaltungsgericht durch Übersendung der Beschwerdeschrift mit der Bitte um Stellungnahme veranlasst worden ist, hat einen Zurückweisungsantrag gestellt und diesen begründet, sodass es der Billigkeit entspricht, dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2006 - 6 B 81.05 - juris Rn. 2 und vom 31. Oktober 2000 - 4 KSt 2.00 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14
Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher …
Der Klägerin waren auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) aufzuerlegen, weil diese entsprechend der Aufforderung des Gerichts zum Zulassungsvorbringen ausführlich Stellung genommen und das Verfahren insoweit gefördert hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. März 2006 - BVerwG 6 B 81.05 -, juris Rn. 2; BayVGH…, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 ZB 03.452 -, juris Rn. 14; SächsOVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 -, juris LS 2). - BVerwG, 17.01.2019 - 6 B 138.18
Erstattung von Schülerfahrkosten aufgrund des sog. "Pendler-Erlasses" bei Besuch …
Der Beigeladene, dessen Beteiligung vom Bundesverwaltungsgericht durch Übersendung der Beschwerdeschrift mit der Bitte um Stellungnahme veranlasst worden ist, hat einen Zurückweisungsantrag gestellt und diesen begründet, sodass es der Billigkeit entspricht, den Klägern die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2006 - 6 B 81.05 - juris Rn. 2 und vom 31. Oktober 2000 - 4 KSt 2.00 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36). - VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen auf einem …
Nachdem sich die Beigeladenen im Verfahren zwar geäußert, jedoch mangels Antragstellung kein Kostenrisiko übernommen haben, entspricht eine Erstattung von deren außergerichtlichen Kosten durch den Kostenpflichtigen nicht der Billigkeit im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2006 - 6 B 81/05 - juris); sie tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. - OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14
Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung
- OVG Sachsen, 03.07.2025 - 1 B 96/25
Baunachbarantrag; Flüchtlingsunterkunft; Asylbewerberheim; Anlage für soziale …
- OVG Sachsen, 15.12.2025 - 1 A 463/24
Außenbereich; Privilegierung; gewerblicher Betrieb; Aufklärungspflicht; …
- LSG Bayern, 07.02.2024 - L 12 SF 153/23
Kostenrecht: Gebührenermäßigung aufgrund Beendigung des Verfahrens
- SG Potsdam, 22.09.2021 - S 12 U 25/21
Schätzung von Arbeitsentgelten durch den Unfallversicherungsträger bei der …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2012 - 5 ME 122/12
Verletzung des Auswahlverfahrensanspruchs eines Beamten im Konkurrentenstreit um …
- OVG Sachsen, 07.08.2024 - 1 B 61/24
Übergeleitete öffentliche Straße; Umfang der Widmungsfiktion; Statusverlust; …
- OVG Sachsen, 13.02.2025 - 1 A 354/23
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Mehrfachbegründung; Baunachbarklage; …
- OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 A 518/17
Gehörsanspruch; Anhörungsrüge; Billigkeit; Ersattungsfähigkeit
- OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14
Baugenehmigung, Drittanfechung, Rücksichtnahmegebot, Stellplätze, …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsverhältnis auf dem Breitbandkabelmarkt; Anspruch auf Entgelt für die Leistung von Programmsignalen; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage mit Bezug auf außer Kraft getretenes altes Recht; Unterschiede zwischen einer früheren und der neuen Rechtslage; ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 10.08.2005 - 21 K 6681/03
- BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05
- BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben solche Rechtsfragen trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 m.w.N.; Beschluss vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 m.w.N.).In einem solchen Fall ist trotz des Außerkrafttretens des alten Rechts eine richtungweisende Klärung zu erwarten, wie die neue Vorschrift anzuwenden ist (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O. S. 12 f. m.w.N.).
Rn. 8 Die von der Klägerin als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage des ausgelaufenen Rechts kann auch nicht deshalb ausnahmsweise als rechtsgrundsätzlich im Sine des Zulassungsgrundes von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angesehen werden, weil ihre Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist, was im Rahmen der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde substantiiert darzulegen ist (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O., S. 11 f. m.w.N.;… Beschluss vom 17. Mai 2004, a.a.O., S. 11).
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01
Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05
Ein in § 24 Abs. 2 Nr. 1 TKG 1996 möglicherweise enthalten gewesener Schutz eines Wettbewerbers vor Aufschlägen setzte voraus, dass das den Aufschlag fordernde und das von dem Aufschlag betroffene Unternehmen mit ihren jeweiligen konkurrierenden Produkten oder Dienstleistungen auf demselben Markt der Telekommunikation tätig waren (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ).Der Senat hat - wie bereits dargelegt - in seinem Urteil vom 10. Oktober 2002 (a.a.O., S. 108) ausgeführt, dass ein in § 24 Abs. 2 Nr. 1 TGK 1996 etwa enthaltener Drittschutz voraussetze, dass das den Aufschlag fordernde und das von dem Aufschlag betroffene Unternehmen mit ihren konkurrierenden Produkten oder Dienstleistungen auf demselben Markt der Telekommunikation tätig "sind".
- BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03
Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben solche Rechtsfragen trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 m.w.N.; Beschluss vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11 m.w.N.).Rn. 8 Die von der Klägerin als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage des ausgelaufenen Rechts kann auch nicht deshalb ausnahmsweise als rechtsgrundsätzlich im Sine des Zulassungsgrundes von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angesehen werden, weil ihre Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist, was im Rahmen der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde substantiiert darzulegen ist (…vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O., S. 11 f. m.w.N.; Beschluss vom 17. Mai 2004, a.a.O., S. 11).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05
Die angebliche Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung vermag als solche die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht zu begründen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.). - BVerwG, 30.03.2005 - 6 B 3.05
Genehmigungsantrag des Vertragspartners einer Vereinbarung über die Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 6 B 81.05
Dies muss vielmehr offensichtlich sein (vgl. Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 6 B 3.05 - Umdruck S. 4 f.).
- BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14
Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes …
- BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 18.09
Entgeltgenehmigung; Nahbereichsprodukt; Homezone-Produkt; Vorleistungsentgelt; …
Rn. 16 Soweit der Senat für die Vorgängerbestimmung des § 24 Abs. 2 TKG 1996 den Drittschutz auf ein aktuelles Wettbewerbsverhältnis auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt bezogen hatte (Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 81.05 - Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 1 Rn. 12), ist an dieser Begrenzung für das geltende Recht nicht festzuhalten. - BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 19.09
Genehmigungen für Vorleistungsentgelte wegen Missbrauchsgefahr aufgehoben
Rn. 16 Soweit der Senat für die Vorgängerbestimmung des § 24 Abs. 2 TKG 1996 den Drittschutz auf ein aktuelles Wettbewerbsverhältnis auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt bezogen hatte (Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 81.05 - Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 1 Rn. 12), ist an dieser Begrenzung für das geltende Recht nicht festzuhalten. - BVerwG, 24.10.2007 - 9 B 31.07
Ermächtigung eines Beliehenen zur Abwälzung der Umsatzsteuer; Beleihung als …
Rn. 4 Fragen auslaufenden oder nur übergangsweise geltenden Rechts haben trotz weiterhin anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts herbeiführen soll (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 und vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 81.05 - Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 1 S. 2, jeweils m.w.N.).
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