Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 11 BAföG, § 21 Abs 1 S 1 BAföG, § 24 Abs 2 BAföG, § 25 Abs 6 S 1 BAföG
Ausnahme von der Bindung der BAfög-Ämter an die Vorgaben des Steuerbescheids - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 11 BAföG, § 21 Abs 1 S 1 BAföG, § 24 Abs 2 BAföG, § 25 Abs 6 S 1 BAföG, § 11 Abs 1 S 1 EStG, § 47 GmbHG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnahme von der Bindung der BAföG -Ämter an die Vorgaben eines bestandskräftigen Steuerbescheides für die Einkommensermittlung; Bleiben des Einkommens zur Vermeidung einer unbilligen Härte auf besonderen Antrag als anrechnungsfrei; Rückforderung von Leistungen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausnahme von der Bindung der BAföG-Ämter an die Vorgaben eines bestandskräftigen Steuerbescheides für die Einkommensermittlung; Bleiben des Einkommens zur Vermeidung einer unbilligen Härte auf besonderen Antrag als anrechnungsfrei; Rückforderung von Leistungen der ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 24.06.2015 - 6 K 475/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 109
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06
Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Rn. 39 Die genannte Zuflussregel bei Kapitalgesellschaften gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet (BFH, Urteil vom 8. Mai 2007 - VIII R 13/06 -, BFH/NV 2007, S. 2249 f., Rn. 13 bei juris). - BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift ist etwa in Fällen anerkannt, in denen die Eltern zwar ein die Freibeträge nach § 25 Abs. 1 bis 3 BAföG übersteigendes Einkommen erzielen, der Einkommensbezieher aber in der Verfügung über das Einkommen oder einen Teil des Einkommens aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen derart beschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, für den Lebensunterhalt der in § 25 Abs. 1 bis 3 BAföG genannten Personen und des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 5 C 78/88 -, BVerwGE 87, 193 ff., Rn. 16 bei juris m.w.N.). - BFH, 21.10.1981 - I R 230/78
Zum Zeitpunkt des Zuflusses der Gewinnausschüttung einer GmbH
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Zu Recht weist die Klägerin indessen auf Besonderheiten im Gesellschaftsrecht hin, wonach dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Beträge, die ihm die Gesellschaft schuldet, in der Regel bereits mit ihrer Fälligkeit als zugeflossen gelten, weil beherrschende Gesellschafter es in der Hand haben, sich die Beträge von der Gesellschaft auszahlen oder in deren Betrieb stehen zu lassen (BFH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - I R 230/78 -, BFHE 134, 315 ff., Rn. 15 bei juris).
- BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92
Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Rn. 20 2. Der Inhalt des bestandskräftigen Steuerbescheides ist für die Einkommensermittlung grundsätzlich rechtlich bindend (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1993 - 11 C 9/92 -, BVerwGE 92, 272 ff., Rn. 22 bei juris m.w.N.). - BFH, 29.05.1996 - III R 49/93
Keine Beschwer durch Nullbescheid, auch wenn strittige außergewöhnliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Das gilt selbst bei sog. Null-Steuerbescheiden, bei denen letztlich keine Einkommensteuer festgesetzt wird (BFH, Urteil vom 29. Mai 1996 - III R 49/93 -, BFHE 180, 238, juris). - BVerwG, 09.11.1988 - 5 B 143.87
Bindung an Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Selbst Zweifel an der Richtigkeit seiner Vorgaben begründen keine eigenständige Prüfpflicht der BAföG-Ämter (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1988 - 5 B 143/87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12, Rn. 2 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 2055/14
Bindungswirkung eines erteilten bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheids für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
Es kann dann notwendig sein, den unzutreffend geschätzten Teil des Einkommens gemäß § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG als unbillige Härte auf einen entsprechenden Antrag des Auszubildenden anrechnungsfrei zu stellen (OVG Münster, Beschluss vom 30. November 2015 - 12 A 2055/14 -, Rn. 15 bei juris;… Stopp, in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 24 Rn. 9, § 25 Rn. 49). - VG Hamburg, 17.11.2006 - 8 K 1752/05
Härtefall durch Anrechnung eines real nicht existierenden Einkommens.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
21 Gleichwohl kann eine Ausnahme von dieser Bindungswirkung geboten sein, wenn die im Steuerbescheid der Eltern angesetzten positiven Einkünfte auf nachweislich unzutreffenden Schätzungen oder Hochrechnungen beruhen, während von den Eltern des Auszubildenden tatsächlich keine positiven Einkünfte erzielt wurden (VG München…, Urteil vom 20. Januar 2006 - M 15 K 04.2086 -, Rn. 41 bei juris; VG Dresden…, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 K 2568/07 -, Rn. 32 bei juris; VG Hamburg, Urteil vom 17. November 2006 - 8 K 1752/05 -, Rn. 25 f. bei juris). - VG Dresden, 09.06.2009 - 5 K 2568/07
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
21 Gleichwohl kann eine Ausnahme von dieser Bindungswirkung geboten sein, wenn die im Steuerbescheid der Eltern angesetzten positiven Einkünfte auf nachweislich unzutreffenden Schätzungen oder Hochrechnungen beruhen, während von den Eltern des Auszubildenden tatsächlich keine positiven Einkünfte erzielt wurden (VG München…, Urteil vom 20. Januar 2006 - M 15 K 04.2086 -, Rn. 41 bei juris; VG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 K 2568/07 -, Rn. 32 bei juris; VG Hamburg…, Urteil vom 17. November 2006 - 8 K 1752/05 -, Rn. 25 f. bei juris). - VG München, 20.01.2006 - M 15 K 04.2086
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 6 B 85.15
21 Gleichwohl kann eine Ausnahme von dieser Bindungswirkung geboten sein, wenn die im Steuerbescheid der Eltern angesetzten positiven Einkünfte auf nachweislich unzutreffenden Schätzungen oder Hochrechnungen beruhen, während von den Eltern des Auszubildenden tatsächlich keine positiven Einkünfte erzielt wurden (VG München, Urteil vom 20. Januar 2006 - M 15 K 04.2086 -, Rn. 41 bei juris; VG Dresden…, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 K 2568/07 -, Rn. 32 bei juris; VG Hamburg…, Urteil vom 17. November 2006 - 8 K 1752/05 -, Rn. 25 f. bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2026 - 6 S 4.26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Ermittlungsverfahren der …
Die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung ist für die von ihr vertretene Auffassung im Übrigen unergiebig, denn sie grenzt das Verwaltungshandeln vom Parlamentshandeln ab (BVerwG…, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 7 C 6.17 -, NVwZ 2019, 479 ff., juris Rn. 16 f.; Senatsurteil vom 29. November 2016 - OVG 6 B 85.15 -, juris Rn. 18). - VGH Bayern, 04.10.2019 - 12 ZB 17.656
BAföG: Anrechnungsfreistellung von Elterneinkommen zur Vermeidung unbilliger …
OVG Schleswig, U.v. 14.8.2014 - 3 LB 12.12 - BeckRS 2014, 56863: "Sanierungsgewinn" wegen Forderungsverzicht von Gläubigern bei anschließendem Steuererlass; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.5.2017 - OVG 6 B 85.15 - BeckRS 2017, 111915 Rn. 19 ff.: entgegen dem Steuerbescheid tatsächlich nicht zugeflossenes Einkommen; VG München - U.v. 20.1.2006 - M 15 K 04.2086 - BeckRS 2006, 31212: bestandskräftige Steuerschätzung trotz tatsächlich fehlender Einkünfte; VG Dresden, U.v. 9.6.2009 - 5 K 2568/07 - juris: Einkommen lediglich aufgrund einer Steuerschätzung durch Finanzamt). - VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635
Rückforderung einer BAföG-Leistung
Rn. 45 Soweit die Bindung an die Steuerbescheide der Eltern für den Auszubildenden zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde, kann eine Ausnahme von der Bindungswirkung bestandskräftiger Steuerbescheide geboten sein (OVG Berlin-Brandenburg U.v. 23.05.2017 - OVG 6 B 85.15, vgl. Ramsauer/Stallbaum/Knoop, 7. Aufl. 2020, BAföG § 24 Rn. 9).
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