Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichtes bei Aufdrängen weiterer Ermittlungsmaßnahmen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer bestimmten, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozeßrecht - Feststellung des Verhandungsgegenstandes, Verwertung von Lichtbildern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 1 A 93/95
- OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 L 2/98
- BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98
Eine solche Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117). - BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98
Der für die Entscheidung maßgebliche Verhandlungsstoff ergibt sich aus den Tatbestand des Urteils, der als öffentliche Urkunde gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis für die darin bezeugten eigenen Wahrnehmungen und Handlungen des Gerichts erbringen; entsprechendes gilt für Passagen in den Entscheidungsgründen mit Tatbestandsfunktion (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 67.83 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 25). - BVerwG, 30.10.1996 - 4 B 195.96
Verwaltungsprozeßrecht - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, Verwertung …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98
Ist dies der Fall, so bedarf es unter dem Aspekt des Untersuchungsgrundsatzes zusätzlich der Durchführung einer Ortsbesichtigung nur dann, wenn ein Beteiligter geltend macht, daß die Fotos in bezug auf bestimmte für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen (Beschluß vom 30. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276).
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; …
Denn den Naturschutzbehörden ist es zwar verwehrt, die Herstellung eines im Vergleich zur früheren Situation besseren Zustands zu fordern, die Orientierung am historisch gewachsenen Zustand der Umgebung ist aber zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.8.1998 NuR 1999, 595). - BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18
Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale …
Zu den Förmlichkeiten, die nur durch das Protokoll bewiesen werden können, gehört daher zwar der Umstand, dass die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten nach § 104 Abs. 1 VwGO erörtert worden ist - was hier im Protokoll vom 21. August 2018 festgehalten worden ist -, nicht jedoch der Inhalt dieser Erörterung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 67.83 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 25 S. 13 f. und Beschluss vom 21. August 1998 - 6 B 88.98 - juris Rn. 4). - BVerwG, 01.09.2010 - 9 B 80.09
Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Ermittlung des Klagebegehrens; Klageantrag; …
Diese Bindung des Revisionsgerichts gilt für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision entsprechend (Beschluss vom 21. August 1998 - BVerwG 6 B 88.98 - juris Rn. 4NordÖR 1998, 443 nicht abgedruckt>).
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
(Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; FFH-Gebiet "Itztal von Coburg …
Rn. 43 Die Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Anordnung, die die Wiederherstellung eines verbotswidrig zerstörten Zustands - hier einer mageren Flachland-Mähwiese - fordert, ist nicht von dem exakten Nachweis des früheren Zustands abhängig; eine Wiederherstellung ist nämlich nicht mit der authentischen Rekonstruktion des verbotswidrig beseitigten Zustands gleichzusetzen (vgl. OVG SH vom 17.4.1998 NuR 1999 594/595; bestätigt durch BVerwG vom 21.8.1998 NuR 1999, 595/596). - OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2003 - 1 L 216/02
Naturschutz, Knick, Beschädigung, Landwirt
Das Verwaltungsgericht konnte - auch bei Durchführung eines Verhandlungstermins "an Ort und Stelle" - davon absehen, "jeden einzelnen Knick zu überprüfen", denn die Fotos geben die maßgeblichen Verhältnisse so eindeutig wieder, dass sie eine ebenso zuverlässige Erkenntnisgrundlage vermitteln, wie sie (ansonsten) durch örtlichen Augenschein gegeben wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.08.1998, 6 B 88.98, NordÖR 1998, 443 - ebenfalls zu einer Knickbeschädigung durch "Anpflügen" des Knickfußes).Die in der Klagebegründung (S. 4) "ausdrücklich beantragte" Augenscheinseinnahme in Anwesenheit eines Sachverständigen drängte sich schon wegen des für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkts, im Übrigen aber auch wegen der umfangreichen - und prozessrechtlich ausreichenden - Fotodokumentation nicht auf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.08.1998, a.a.O.).
- OVG Hamburg, 27.01.2022 - 2 Bf 147/20
Zulässigkeit einer Hotelnutzung in einem Industriegebiet; grundsätzliche …
Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher in der Rechtsprechung nicht beantworteten, streitigen fallübergreifenden Frage führen kann (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 124 Rn. 10; sowie zur vergleichbaren Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung: BVerwG, Beschl. v. 6.12.2004, 10 B 68.04, juris; Beschl. v. 21.8.1998, 6 B 88.98, NordÖR 1998, 443, juris Rn. 8;… Beschl. v. 19.8.1997, 7 B 261.97, NJW 1997, 3328, juris Rn. 2). - VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144
Biotop, Wiederherstellung, Zerstörung, Rückholklausel, Einstweiliger Rechtsschutz
Zulässig ist, die anzuordnenden Maßnahmen am historisch gewachsenen Zustand der Umgebung zu orientieren, hier also die Wiederherstellung einer kleinstrukturierten, von Biotopen durchsetzten Grünlandfläche zu fordern (vgl. BVerwG, B. v. 21.8.1998 - 6 B 88.98 - NuR 1999, 595). - BVerwG, 03.07.2013 - 9 B 5.13
Festsetzung der gebietsbezogenen Geschossflächenzahl für den unbeplanten …
Diese Bindung des Revisionsgerichts gilt für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision entsprechend (Beschluss vom 21. August 1998 - BVerwG 6 B 88.98 - juris Rn. 4NordÖR 1998, 443 nicht abgedruckt>).
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