Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Gruppenzugehörigkeit zu Motorradclub
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§ 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 41 Abs 1 WaffG 2002, § 41 Abs 2 WaffG 2002
Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Gruppenzugehörigkeit zu Motorradclub - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und Munition; Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund gruppenbezogener Strukturmerkmale
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Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Gruppenzugehörigkeit zu Motorcycle club
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.02.2019 - 8 K 3269/16
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 756/19
- BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
"Kann die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und lit. c WaffG aufgrund gruppenbezogener Strukturmerkmale iSd. Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 28.01.2015 - BVerwG 6 C 1.14 durch ein Präventiv-Prognose-Gutachten im Einzelfall widerlegt werden?".Nach diesem materiell-rechtlichen Ansatz sind in einer Fallgestaltung, wie sie nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hier besteht, in erster Linie die Strukturmerkmale der Gruppe und nicht die konkrete Persönlichkeitsstruktur des jeweiligen Mitglieds entscheidend (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - 6 B 153.18 - juris Rn. 7 und - 6 B 155.18 - juris Rn. 7, jeweils unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 10 ff.;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 7).
"Ist das repressive Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und lit. c WaffG aufgrund gruppenbezogener Strukturmerkmale i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 28.01.2015 - BVerwG 6 C 1.14 verhältnismäßig angesichts der Tatsache, dass sich jedermann außerhalb des Anwendungsbereiches des WaffG frei verkäufliche lebensgefährliche Gegenstände zulegen kann?".
Rn. 15 Hiermit zielt die Beschwerde auf eine Klärung der Frage ab, ob der nach Maßgabe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2015 (unter anderem - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105) gerechtfertigte Schluss von der Mitgliedschaft in einer auf Grund ihrer Struktur gewaltaffin organisierten Gruppe - etwa in der nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hier gegebenen Konstellation der Mitgliedschaft in der örtlichen Organisationseinheit einer sog. O. Motorcycle Gang - auf eine Unzuverlässigkeit der betroffenen Person im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c WaffG auch für das Verbot des Erwerbs und des Besitzes von erlaubnisfreien Waffen und erlaubnisfreier Munition nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 4 WaffG in verhältnismäßiger Weise gezogen werden kann.
Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG…, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35).
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17, vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 …und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 6;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 16).
- BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung; …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Nach diesem materiell-rechtlichen Ansatz sind in einer Fallgestaltung, wie sie nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hier besteht, in erster Linie die Strukturmerkmale der Gruppe und nicht die konkrete Persönlichkeitsstruktur des jeweiligen Mitglieds entscheidend (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - 6 B 153.18 - juris Rn. 7 und - 6 B 155.18 - juris Rn. 7, jeweils unter Bezug auf: BVerwG…, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 7).Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (…hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG…, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35).
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17…, vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 …und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 6;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 16).
In Anbetracht dessen liegt auf der Hand, dass sich auch in Bezug auf das Verbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kein Hinderungsgrund dafür herleiten lässt, eine negative Zuverlässigkeitsprognose unter den dargestellten Voraussetzungen darauf zu stützen, dass sich eine Person freiwillig in einem gewaltaffinen Umfeld bewegt, in dessen Gewaltausübung sie aufgrund des gruppenspezifischen Loyalitätsdrucks jederzeit hineingezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113, Rn. 11).
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (…hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.; Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG…, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35).Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17…, vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 …und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 6; Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 16).
- BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen; …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (…hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35). - BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15
Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17…, vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 6;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 16). - BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17…, vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 …und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 6;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 16). - BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 2.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG…, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35). - BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 3.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG…, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35). - BVerwG, 07.01.2021 - 1 B 48.20
Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Die Aufklärungsrüge, mit der die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags allein angegriffen werden kann, ist nur dann begründet, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2004 - 1 B 48.04 - juris Rn. 6 und vom 7. Januar 2021 - 1 B 48.20 - juris Rn. 8). - BVerwG, 30.11.2004 - 1 B 48.04
Schlüssige Darlegung der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Die Aufklärungsrüge, mit der die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags allein angegriffen werden kann, ist nur dann begründet, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2004 - 1 B 48.04 - juris Rn. 6 …und vom 7. Januar 2021 - 1 B 48.20 - juris Rn. 8). - BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 153.18
Klage gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen
- BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 155.18
Klage gegen die Aufhebung eines erteilten Kleinen Waffenscheins
- VG München, 12.06.2024 - M 7 K 23.1219
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG in stRspr, zuletzt B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 m.w.N.).Das Gebot der Risikominimierung ist Ausdruck der dem Waffengesetz insgesamt - auch im Hinblick auf § 41 Abs. 1 WaffG - zu Grunde liegenden präventiven Gefahrenvorsorge (vgl. zuletzt BVerwG, B.v 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16).
Rn. 43 Denn - wie ausgeführt - finden nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer auch weiterhin folgt, die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 m.w.N.).
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16).
Auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ließe sich kein Grund dafür herleiten (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 zum Fall des Anknüpfens der Annahme der Unzuverlässigkeit an die freiwillige Zugehörigkeit einer Person zu einer organisierten Gruppe, bei der Strukturmerkmale - insbesondere deren Gewaltbereitschaft sowie die Verpflichtung zu unbedingter Loyalität - die Prognose tragen, dass die Person zukünftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG verwirklichen wird).
Rn. 44 Gerade angesichts der Prämisse, dass stets und umfassend dem Zweck des Waffengesetzes Rechnung getragen werden muss, der darin besteht, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz - auch erlaubnisfreier Waffen - verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken und das Gebot der Risikominimierung Ausdruck der dem Waffengesetz insgesamt - auch im Hinblick auf § 41 Abs. 1 WaffG - zu Grunde liegenden präventiven Gefahrenvorsorge ist mit der Folge, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16), dürfen nach Auffassung der Kammer keine übersteigerten Anforderungen an eine waffenbehördlich vorzunehmende Prognose der fehlenden Zuverlässigkeit gestellt werden.
Auch im Rahmen der Ermessensausübung darf sich die Waffenbehörde an der grundsätzlichen Prämisse ausrichten, dass stets und umfassend dem Zweck des Waffengesetzes Rechnung getragen werden muss, der darin besteht, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz - auch erlaubnisfreier Waffen - verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken und das Gebot der Risikominimierung Ausdruck der dem Waffengesetz insgesamt - auch im Hinblick auf § 41 Abs. 1 WaffG - zu Grunde liegenden präventiven Gefahrenvorsorge ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16).
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …
Das Gebot der Risikominimierung ist Ausdruck der dem Waffengesetz insgesamt - auch im Hinblick auf § 41 Abs. 1 WaffG - zu Grunde liegenden präventiven Gefahrenvorsorge (vgl. BVerwG, B.v 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16).Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG in stRspr, zuletzt B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 m.w.N.) In Anbetracht des Sinns und Zwecks der gesetzlichen Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG kein Nachweis erforderlich, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG normierten Unzuverlässigkeitstatbestand verwirklichen wird.
Rn. 56 Denn - wie ausgeführt - finden auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 m.w.N.).
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16).
Auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ließe sich kein Grund dafür herleiten (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 zum Fall des Anknüpfens der Annahme der Unzuverlässigkeit an die freiwillige Zugehörigkeit einer Person zu einer organisierten Gruppe, bei der Strukturmerkmale - insbesondere deren Gewaltbereitschaft sowie die Verpflichtung zu unbedingter Loyalität - die Prognose tragen, dass die Person zukünftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG verwirklichen wird).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2026 - 10 A 2571/25
Bauordnungsverfügung Rückbau Freisitz Nebenanlage Vertrauenstatbestand Aktive …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2025 - 4 LB 37/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach Teilnahme an einer Demonstration im …
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 6 B 9.21 -, juris Rn. 16 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23
Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe; …
Soweit ersichtlich entspricht dies auch der - jedenfalls bisherigen - Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 35;… Beschl. v.10.7.2018 - 6 B 79/18 - juris Rn. 9; Beschl. v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16;… offen hingegen BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 6 C 36/15 - juris Rn. 20) und anderer Obergerichte (zur bish.Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind - wie auch bei erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. dazu bereits unter 1.) - nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Beschl. v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16, m.w.N., u. Beschl. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 11.8.2023 - 11 LA 118/22 - V.n.b.;… v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 - juris Rn. 3 u. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris Rn. 8).
- VG Cottbus, 20.04.2026 - 3 L 103/26
Einstweiliger Rechtschutz, Ermessenserwägungen, keine glaubhafte Distanzierung, …
Das Gebot der Risikominimierung ist Ausdruck der dem Waffengesetz insgesamt zu Grunde liegenden präventiven Gefahrenvorsorge (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 6 B 9.21 -, juris Rn. 16, unter Bezugnahme auf die bereits zitierte Entscheidung vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 -).Auch im Rahmen der Ermessensausübung darf sich die Waffenbehörde an der grundsätzlichen Prämisse ausrichten, dass stets und umfassend dem Zweck der Waffengesetzes Rechnung getragen werden muss, der darin besteht, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz - auch erlaubnisfreier Waffen - verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken und das Gebot der Risikominimierung Ausdruck der dem Waffengesetz insgesamt zu Grunde liegenden Gefahrenvorsorge ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 6 B 9.21 -, juris Rn. 16).
- VG Sigmaringen, 27.03.2025 - 7 K 3232/24
Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; erlaubnispflichtige Waffen; waffenrechtliche …
Durch die allgemeine Bezugnahme auf die Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber erkennen lassen, dass alle in § 5 WaffG genannten Fälle herangezogen werden können, ohne weitere Differenzierungen oder Einschränkungen machen zu müssen, um ein Waffenbesitzverbot nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG aussprechen zu können (…vgl. dazu BT-Drs. 14/7758, S. 76; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2022 - 6 B 9.21 -, juris, Rn. 16;… VG München, Beschl. v. 17.08.2018 - 7 S 18.1851, BeckRS 2018, 20955, Rn. 20).Insbesondere kann auf die eine Unzuverlässigkeit normierenden § 5 Abs. 1 und Abs. 2 für Waffenverbote sowohl für erlaubnisfreie als auch für erlaubnispflichtige Waffen zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.2022 - 6 B 9/21 -, juris, Rn. 16).
(…BVerwG, Urt. v. 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11; ähnlich BVerwG, Beschl. v. 20.01.2022 - 6 B 9.21 -, juris, Rn. 13).
- BVerwG, 08.04.2022 - 6 B 17.21
(Kein) Mädchen im Knabenchor
Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 6 B 9.21 - juris Rn. 11, stRspr). - BVerwG, 16.07.2025 - 6 B 8.25 Das Berufungsgericht wäre daher auch unter Heranziehung der vom Beklagten vertretenen Rechtsauffassung, es bestehe ein Gleichlauf der Gefahrenprognose des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG mit den Wertungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. zur Gefahrenprognose bereits BVerwG…, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35 und Beschluss vom 20. Januar 2022 - 6 B 9.21 - juris Rn. 16;… offengelassen im Urteil vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 20) zum Ergebnis der Rechtswidrigkeit infolge eines Ermessensfehlers gelangt.
Es kann dahinstehen, ob sich dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - eine über die dort maßgebliche Norm des § 41 Abs. 2 WaffG hinausgehende Aussage auch zu § 41 Abs. 1 WaffG entnehmen lässt; das gilt auch für den von der Beschwerde gleichfalls angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022 - 6 B 9.21 - (…juris Rn. 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2023 - 6 A 1652/20
Zurruhesetzung eines Stadtoberinspektors wegen Dienstunfähigkeit; Regelungen zum …
- VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen
- OVG Niedersachsen, 22.04.2026 - 11 LA 321/25
Annahme der Unzuverlässigkeit eines Erben durch den missbräuchlichen Umgang mit …
- VG Cottbus, 23.02.2026 - 3 I 1/26
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- VG Schleswig, 26.08.2026 - 7 B 57/26
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 LA 178/24
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst. a …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 MB 29/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst a …
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2026 - 15 A 1705/22
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Erfolgreiche Beschwerde der erstinstanzlich unterlegenen Antragsgegnerin - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 6 A 745/20
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- VG Karlsruhe, 09.07.2026 - 3 K 2307/24
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2022 - 19 A 2303/21
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2025 - 10 A 1265/24
Drohen einer Verelendung einer achtköpfigen Familie mit nur einer arbeitsfähigen …
- VG Gelsenkirchen, 18.09.2025 - 17 K 3400/21
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- VG Schwerin, 14.02.2023 - 3 E 234/23
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- VG Köln, 03.02.2023 - 20 K 1898/22
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