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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 24.02.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 9.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6445
BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 9.82 (https://dejure.org/1982,6445)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1982 - 6 B 9.82 (https://dejure.org/1982,6445)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1982 - 6 B 9.82 (https://dejure.org/1982,6445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgreifender Tragweite mit Erforderlichkeit höchstrichterlicher Klärung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts - Frage der Zulässigkeit der Bekanntgabe von Gründen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 9.82
    Im Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - (BVerwGE 22, 215 [217]) hat das Bundesverwaltungsgericht anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 32 [44]) im einzelnen dargelegt, daß dem rechtsstaatlichen Grundsatz, nach dem der Staatsbürger, in dessen Rechte die Verwaltung eingreift, einen Anspruch, darauf hat, die dafür maßgeblichen Gründe zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann, genügt ist, wenn die Verwaltung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gründe für eine von ihr getroffene Ermessensentscheidung bekanntgibt und der Betroffene zu ihnen Stellung nehmen kann.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 9.82
    Der Hinweis der Beschwerde auf § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 VwVfG geht daher fehl (vgl. auch BVerwGE 61, 200 ff. [211] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 9.82
    Dem Beschwerdevorbringen lassen sich keine Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausgreifender Tragweite entnehmen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 9.82
    Im Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - (BVerwGE 22, 215 [217]) hat das Bundesverwaltungsgericht anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 32 [44]) im einzelnen dargelegt, daß dem rechtsstaatlichen Grundsatz, nach dem der Staatsbürger, in dessen Rechte die Verwaltung eingreift, einen Anspruch, darauf hat, die dafür maßgeblichen Gründe zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann, genügt ist, wenn die Verwaltung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gründe für eine von ihr getroffene Ermessensentscheidung bekanntgibt und der Betroffene zu ihnen Stellung nehmen kann.
  • BVerwG, 14.12.1970 - VI C 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1982 - 6 B 9.82
    Der beschließende Senat hat sich dieser Rechtsprechung im Urteil vom 14. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 17.66 - (ZBR 1971, 246) angeschlossen.
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem …

    Sind deshalb im Zeitpunkt einer ausschließlich auf § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG gestützten Entlassung auch die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Entlassung nach Nr. 2 dieser Vorschrift gegeben, so ist der Dienstherr nicht schon wegen des Verbotes, einen Verwaltungsakt durch nachträglich vorgebrachte Gründe in seinen Wesen zu verändern, von vornherein daran gehindert, die für eine solche Entlassung erforderliche Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Beamten nach seinem Verhalten in der Probezeit und die an dieses Bewährungsurteil anknüpfende Ermessensentscheidung noch nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens nachzuholen und zur Begründung der im Verwaltungsstreitverfahren angegriffenen Entlassung wegen eines Dienstvergehens nachzuschieben (vgl. hierzu BVerwGE 10, 37 [43 f.]; 22, 215 [218]; 59, 361 [366]; 61, 200 [210]; Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG 2 C 9.57 - [Umdeutung der Kündigung eines vermeintlichen Angestelltenverhältnisses in eine Entlassung aus dem wirklich bestehenden Beamtenverhältnis auf Probe], vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4], vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 49.75 - [Buchholz 437.4 Pensionskassen Nr. 1, S. 11] und vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - [DVBl. 1982, 304, 305]; Beschlüsse vom 3. Februar 1977 - BVerwG 6 B 31.76 - und vom 16. März 1982 - BVerwG 6 B 9.82 - zum Nachschieben von Gründen unter der Geltung des - hier noch nicht anwendbaren - Verwaltungsverfahrensgesetzes vgl. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - [Dok.Ber.
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   OVG Berlin, 24.02.1983 - 6 B 9.82   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 6 B 9.82 (https://dejure.org/1983,12945)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin, 10.01.1991 - 6 B 40.89

    Wohnsitz und ständiger Aufenthalt nach dem Gesetz über Pflegeleistungen des …

    Zu den Begriffen Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in § 1 Abs. 1 PflegeG (ZPflG BE) (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 24. Februar 1983 - 6 B 9.82 - OVGE (OVGE BE) 16 S 220).
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