Rechtsprechung
| BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel aufgrund einer fehlenden Aufklärung hinsichtlich eines krassen und auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung bei einem Vertragsverhältnis mit einem gewerblichen Promotionsvermittler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Verfahrensmangel aufgrund einer fehlenden Aufklärung hinsichtlich eines krassen und auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung bei eimem Vertragsverhältnis mit einem gewerblichen Promotionsvermittler - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06
- BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO von der Beschwerde bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (s. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.); daran fehlt es hier.Für die ordnungsgemäße Begründung einer Rüge mangelhafter Sachaufklärung muss neben den (vermeintlich) aufklärungsbedürftigen Umständen und den für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen insbesondere dargelegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern deren Berücksichtigung auf der Grundlage der Rechtsauffassung der Vorinstanz zu einem anderen Ergebnis hätte führen können, ferner, dass die Nichterhebung des Beweises vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, jeweils m.w.N.).
Soweit von diesem Grundsatz Ausnahmen anerkannt sind, verlangt die Behauptung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz die Darlegung, dass das Gericht einen Schluss gezogen hat, den es ohne Willkür, insbesondere ohne Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, schlechterdings nicht ziehen konnte (s. Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O. S. 15 f., vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 …und vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 9).
Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es für die Zulassung der Revision eines Zulassungsgrundes in Bezug auf jede dieser Begründungen (s. Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O. S. 15).
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Dieser kann allerdings verletzt sein, wenn das Gericht einzelne erhebliche Tatsachen nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (s. Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 ff. und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28). - BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07
Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule, …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Vielmehr muss die Auslegung der korrigierend angeführten bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren sind im Einzelnen darzulegen (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 80 S. 85 f. und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5 m.w.N.).
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Dieser kann allerdings verletzt sein, wenn das Gericht einzelne erhebliche Tatsachen nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (s. Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 ff. …und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28). - BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98
Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Für die ordnungsgemäße Begründung einer Rüge mangelhafter Sachaufklärung muss neben den (vermeintlich) aufklärungsbedürftigen Umständen und den für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen insbesondere dargelegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern deren Berücksichtigung auf der Grundlage der Rechtsauffassung der Vorinstanz zu einem anderen Ergebnis hätte führen können, ferner, dass die Nichterhebung des Beweises vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (…stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03
Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Soweit von diesem Grundsatz Ausnahmen anerkannt sind, verlangt die Behauptung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz die Darlegung, dass das Gericht einen Schluss gezogen hat, den es ohne Willkür, insbesondere ohne Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, schlechterdings nicht ziehen konnte (s. Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O. S. 15 f., vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 …und vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 9). - BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08
Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, sind regelmäßig nicht zulassungserheblich (…s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3). - BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Vielmehr muss die Auslegung der korrigierend angeführten bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren sind im Einzelnen darzulegen (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 80 S. 85 f. …und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 18.05.2006 - 6 B 14.06
Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 19 Abs. 6 S. 2 Berufsordnung der …
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, sind regelmäßig nicht zulassungserheblich (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 …und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3). - BVerwG, 08.07.2008 - 6 B 25.08
Auszug aus BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10
Soweit von diesem Grundsatz Ausnahmen anerkannt sind, verlangt die Behauptung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz die Darlegung, dass das Gericht einen Schluss gezogen hat, den es ohne Willkür, insbesondere ohne Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, schlechterdings nicht ziehen konnte (…s. Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O. S. 15 f., vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 9). - OLG Köln, 17.02.1999 - 2 U 19/98
- BVerwG, 22.07.2013 - 5 B 80.12
Anforderungen an die Divergenzrüge und die Geltendmachung eines Verfahrensmangels …
Eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO als Verfahrensfehler kommt nur in Betracht, wenn die tatsächliche Würdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt oder einen unumstrittenen Prozessstoff zu Unrecht unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Beschlüsse vom 16. August 2010 - BVerwG 6 BN 1.10 - juris Rn. 5;… vom 29. Mai 2007 - BVerwG 3 B 91.06 - juris Rn. 3 …und vom 17. Mai 2004 - BVerwG 9 B 111.03 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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