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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,62129
VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182 (https://dejure.org/2011,62129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2011 - 6 BV 08.3182 (https://dejure.org/2011,62129)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2011 - 6 BV 08.3182 (https://dejure.org/2011,62129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Rn. 20 Einem Grundstück wird im Straßenausbaubeitragsrecht eine vorteilsrelevante, zur Beitragserhebung rechtfertigende Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich durch die nächste von ihm aus erreichbare selbständige Verkehrseinrichtung vermittelt; das kann auch ein öffentlicher oder privater Weg sein (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 RdNr. 404; OVG NRW vom 1.9.2009 KStZ 2009, 217; zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG vom 29.8.2000 BayVBl 2001, 118).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Insbesondere kann entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf die Grundsätze des Erschließungsbeitragsrechts (Art. 5a KAG i.V. mit §§ 127 ff BauGB) zurückgegriffen werden, wonach ein an einem unbefahrbaren Wohnweg im Sinn von § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gelegenes Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen durch diesen und zusätzlich durch die befahrbare Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), von der der Wohnweg abzweigt, erschlossen im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird (vgl. BVerwG vom 10.12.1993 NVwZ 1994, 912/913; vom 1.3.1996 NVwZ-RR 1996, 463/465; BayVGH vom 9.2.2010 Az. 6 ZB 08.393 RdNr. 6).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zu Gute (vgl. auch VerfGH vom 12.1.2005 VerfGH 58, 1/24).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Erschließungsbeitrag für erschlossene Wohnwege - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Insbesondere kann entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf die Grundsätze des Erschließungsbeitragsrechts (Art. 5a KAG i.V. mit §§ 127 ff BauGB) zurückgegriffen werden, wonach ein an einem unbefahrbaren Wohnweg im Sinn von § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gelegenes Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen durch diesen und zusätzlich durch die befahrbare Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), von der der Wohnweg abzweigt, erschlossen im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird (vgl. BVerwG vom 10.12.1993 NVwZ 1994, 912/913; vom 1.3.1996 NVwZ-RR 1996, 463/465; BayVGH vom 9.2.2010 Az. 6 ZB 08.393 RdNr. 6).
  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 6 ZB 08.393

    Erschließungsbeitragsrecht; Erbbauberechtigte; Erschlossensein eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Insbesondere kann entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf die Grundsätze des Erschließungsbeitragsrechts (Art. 5a KAG i.V. mit §§ 127 ff BauGB) zurückgegriffen werden, wonach ein an einem unbefahrbaren Wohnweg im Sinn von § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gelegenes Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen durch diesen und zusätzlich durch die befahrbare Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), von der der Wohnweg abzweigt, erschlossen im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird (vgl. BVerwG vom 10.12.1993 NVwZ 1994, 912/913; vom 1.3.1996 NVwZ-RR 1996, 463/465; BayVGH vom 9.2.2010 Az. 6 ZB 08.393 RdNr. 6).
  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum Einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum Anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (vgl. BayVGH vom 18.6.2010 Az. 6 BV 09.1228 ‹juris›; vom 15.4.2010 BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1228

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Verlauf an der Gemeindegrenze; Sondervorteil; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum Einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum Anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (vgl. BayVGH vom 18.6.2010 Az. 6 BV 09.1228 ‹juris›; vom 15.4.2010 BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 21.12.2004 - 6 CS 04.1417
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Ist der Weg selbständig, koppelt er die nur an ihm gelegenen Grundstücke ab und schließt eine Beitragspflicht für die Straße, von der der Weg abzweigt, aus (vgl. BayVGH vom 3.5.2004 Az. 6 ZB 00.3557; vom 21.12.2004 Az. 6 CS 04.1417 ‹juris› zu einem selbständigen Fußgängerweg).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 6 ZB 08.1042

    Ausbaubeitrag; Einrichtung; Ortsstraße; Stichstraße; unselbstständiges Anhängsel …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
    Besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und Beschaffenheit sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, zu (vgl. BayVGH vom 19.8.2009 Az. 6 ZB 08.1042 ‹juris›).
  • VGH Bayern, 09.11.2016 - 6 B 15.2732

    Hohenbrunn muss Straßenausbaubeiträge erheben

    Sie werden von den Eigentümern und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke erhoben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer verbesserten oder erneuerten Ortsstraße oder eines beschränkt-öffentlichen Weges besondere Vorteile entstehen, die sie aus dem Kreis der Allgemeinheit herausheben (vgl. BayVGH, U. v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 -BayVBl 2012, 24 Rn. 18;… U. v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Dass diese (Ring-)Straßen ihrerseits zur Schindbergstraße führen, die demnach letztlich den Verkehr von dem Betriebsgelände aufnimmt, ist unerheblich; denn im Straßenausbaubeitragsrecht wird einem Grundstück ein beitragsrelevanter Sondervorteil nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Straße vermittelt (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24/25).40 Solche nicht gefangenen Hinterliegergrundstücke haben nach der Rechtsprechung des Senats bei der Aufwandsverteilung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben, wenn sie aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Straße ausgerichtet sind, an die sie angrenzen, wenn es also mit anderen Worten im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (etwa BayVGH, B.v. 7.9.2011 - 6 ZB 10.3054 - juris ; B.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris , jeweils m.w.N.).

    Dass diese (Ring-)Straßen ihrerseits zur Schindbergstraße führen, die demnach letztlich den Verkehr von dem Betriebsgelände aufnimmt, ist unerheblich; denn im Straßenausbaubeitragsrecht wird einem Grundstück ein beitragsrelevanter Sondervorteil nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Straße vermittelt (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24/25).

  • VGH Bayern, 25.09.2018 - 6 B 18.342

    Straßenausbaubeitrag - Vorteilsrelevante Inanspruchnahme einer Ortsstraße

    Rn. 16 Einem Grundstück wird im Straßenausbaubeitragsrecht eine vorteilsrelevante, zur Beitragserhebung rechtfertigende Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Verkehrseinrichtung vermittelt; das kann auch ein öffentlicher oder privater Weg sein (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 20;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 404).

    Ist der Weg selbstständig, koppelt er die nur an ihm gelegenen Grundstücke ab und schließt eine Beitragspflicht für die Straße aus, von der der Weg abzweigt (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 20;… B.v. 4.12.2014 - 6 ZB 13.431 - juris Rn. 8;… U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 17; vgl. auch NdsOVG, U.v. 24.3.2015 - 9 LB 57.14 - NVwZ-RR 2015, 673).

    Besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und Beschaffenheit sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, zu (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 21;… U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 17).

    Deshalb ist für ein Grundstück ausbaubeitragsrechtlich auch dann grundsätzlich die nächste von ihm aus erreichbare selbständige Verkehrseinrichtung maßgebend, wenn diese nicht zum Befahren mit Kraftfahrzeugen geeignet ist (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 22).

  • VG Ansbach, 08.03.2017 - AN 3 K 16.01605

    Straßenausbaubeitrag für Erneuerung der Straßenbeleuchtung

    Diese kommt grundsätzlich jeder zulässigen und sinnvollen Nutzung des Grundstücks zugute (z.B. BayVGH v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris).

    Rn. 41 Diese die Beitragserhebung rechtfertigende vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit wird einem Grundstück grundsätzlich durch die nächste erreichbare selbständige Verkehrseinrichtung vermittelt, wobei es sich dabei auch um einen öffentlichen oder privaten Weg handeln kann (vgl. BayVGH v. 14.4.2011 a.a.O.).

    Ist der Weg selbständig, koppelt er die nur an ihm gelegenen Grundstücke ab und schließt eine Beitragspflicht für die Straße, von der der Weg abzweigt, aus (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 20;… B.v.4.12.2014 - 6 ZB 13.431 - juris Rn. 8; NdsOVG, U.v. 24.3.2015 - 9 LB 57.14 - NVwZ-RR 2015, 673).

    Besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und Beschaffenheit sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, zu (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 21).".

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Das Parkhausgrundstück Fl.Nr. 439 wurde zu Recht nicht in die Verteilung einbezogen, weil es nicht an der ausgebauten Straße gelegen ist, sondern - wie oben ausgeführt - an einer "eigenen" selbstständigen Verkehrseinrichtung, durch die es von der Straße Auf der Schanze ausbaubeitragsrechtlich abgekoppelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris ); aus diesem Grund müssen die Grundstücke, die zwischen dieser "eigenen" Verkehrseinrichtung und der Straße Auf der Schanze liegen (Fl.Nrn. 437; 438 und 440/3), entgegen der Ansicht der Berufung auch Eckgrundstücksvergünstigungen erhalten.
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Rn. 40 d) Das Grundstück des Klägers unterliegt der Beitrags- und damit auch der Vorauszahlungspflicht, weil es unmittelbar an der zu erneuernden Straße liegt und sinnvoll nutzbar ist, ihm mithin eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit vermittelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris m.w.N.).

    Das Parkhausgrundstück Fl.Nr. 439 wurde zu Recht nicht in die Verteilung einbezogen, weil es nicht an der ausgebauten Straße gelegen ist, sondern - wie oben ausgeführt - an einer "eigenen" selbstständigen Verkehrseinrichtung, durch die es von der Straße Auf der Schanze ausbaubeitragsrechtlich abgekoppelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris ); aus diesem Grund müssen die Grundstücke, die zwischen dieser "eigenen" Verkehrseinrichtung und der Straße Auf der Schanze liegen (Fl.Nrn. 437; 438 und 440/3), entgegen der Ansicht der Berufung auch Eckgrundstücksvergünstigungen erhalten.

  • VG München, 05.06.2019 - M 28 K 17.4768

    Privatweg als selbständige Verkehrseinrichtung

    Einem Grundstück wird im Straßenausbaubeitragsrecht eine vorteilsrelevante, zur Beitragserhebung rechtfertigende Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Verkehrseinrichtung vermittelt; das kann auch ein öffentlicher oder privater Weg sein (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 20;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 9. Aufl. 2012, § 8 Rn. 404).

    Ist der Weg selbstständig, koppelt er die nur an ihm gelegenen Grundstücke ab und schließt eine Beitragspflicht für die Straße aus, von der der Weg abzweigt (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 20;… B.v. 4.12.2014 - 6 ZB 13.431 - juris Rn. 8;… U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 17; vgl. auch NdsOVG, U.v. 24.3.2015 - 9 LB 57.14 - NVwZ-RR 2015, 673).

    Besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und Beschaffenheit sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, zu (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 21;… U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 17).

    Deshalb ist für ein Grundstück ausbaubeitragsrechtlich auch dann grundsätzlich die nächste von ihm aus erreichbare selbständige Verkehrseinrichtung maßgebend, wenn diese nicht zum Befahren mit Kraftfahrzeugen geeignet ist (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 22).".

  • VG München, 07.03.2017 - M 2 K 15.5159

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung der Aufhebung einer Beitragssatzung

    Sie werden von den Eigentümern und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke erhoben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer verbesserten oder erneuerten Orts Straße oder eines beschränkt-öffentlichen Weges besondere Vorteile entstehen, die sie aus dem Kreis der Allgemeinheit herausheben (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24 Rn. 18;… U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Rn. 43 d) Das Grundstück des Klägers unterliegt der Beitrags- und damit auch der Vorauszahlungspflicht, weil es unmittelbar an der zu erneuernden Straße liegt und sinnvoll nutzbar ist, ihm mithin eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit vermittelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris m.w.N.).

    Das Parkhausgrundstück Fl.Nr. 439 wurde zu Recht nicht in die Verteilung einbezogen, weil es nicht an der ausgebauten Straße gelegen ist, sondern - wie oben ausgeführt - an einer "eigenen" selbstständigen Verkehrseinrichtung, durch die es von der Straße Auf der Schanze ausbaubeitragsrechtlich abgekoppelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris ); aus diesem Grund müssen die Grundstücke, die zwischen dieser "eigenen" Verkehrseinrichtung und der Straße Auf der Schanze liegen (Fl.Nrn. 437; 438 und 440/3), entgegen der Ansicht der Berufung auch Eckgrundstücksvergünstigungen erhalten.

  • VGH Bayern, 13.10.2011 - 6 CS 11.1697

    Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; Hinterliegergrundstück (im …

    Für den Sondervorteil i.S. von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleichzustellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH vom 14.4.2011 Az. 6 BV 08.3182 RdNr. 18 m.w.N. der Rechtsprechung).

    Ist der Weg selbständig, koppelt er die nur an ihm gelegenen Grundstücke ab und schließt eine Beitragspflicht für die Straße, von der der Weg abzweigt, aus (BayVGH vom 14.4.2011, a.a.O., RdNr. 20).

    Das Parkgrundstück ist sinnvoll und zulässig nutzbar (vgl. BayVGH vom 14.4.2011, a.a.O., RdNr. 18) und bildet zusammen mit den Grundstücken FlNrn.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

  • VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17

    Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des …

  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1853

    Ausnahme vom Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise bei unterschiedlichen …

  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1909

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für ein nicht gefangenes …

  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1908

    Öffentliche Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht

  • VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17

    Straßenbeitrag bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes …

  • VGH Bayern, 13.10.2011 - 6 CS 11.1699

    Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; Hinterliegergrundstück (im …

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.431

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; beschränkt öffentlicher Weg …

  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 6 ZB 15.1227

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Sondervorteil bei Erhebung eines …

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15

    Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten …

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15

    Ausbaubeiträge

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 6 B 17.1436

    Straßenausbaubeitragsrechtliche Behandlung von Grundstücken an Privatwegen

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1469

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, …

  • VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.945

    Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.691

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2616

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1467

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße; …

  • VGH Bayern, 14.06.2018 - 6 B 18.114

    Erfolgsaussichten der Berufung gegen ein Urteil über die Höhe eines …

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …

  • VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450

    Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück

  • VG Bayreuth, 31.05.2017 - B 4 K 16.327

    Straßenausbaubeitrag, Anlagenbildung, Stichweg, keine selbstständige Einrichtung, …

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1281

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Grundstück

  • VG Ansbach, 23.04.2015 - AN 3 K 14.01554

    Straßenausbaubeitrag; Eigentümerwege; Vorteilsbegriff; Voraussetzungen des …

  • VG Bayreuth, 07.05.2024 - B 4 K 21.765
  • VG Ansbach, 06.11.2014 - AN 3 K 13.01381

    Straßenausbaubeitrag; unselbständige Stichstraße; Gesamtbetrachtung; …

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