Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer Straße; Vorauszahlung; Ermessensentscheidung über Vorauszahlungsverlangen; Höhe des Vorauszahlungsbetrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 50.11
- BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 85.11
- BVerwG, 03.11.2011 - 9 B 85.11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Wo eine solche Ortsstraße beginnt und wo sie - auch in der Form des Übergangs in eine andere Ortsstraße - endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 m.w.N.).Rn. 39 Handelt es sich mithin bei der Straße Auf der Schanze in den von der Beklagten zu Grunde gelegten Ausmaßen um die maßgebliche Einrichtung, stellt sich nicht die vom Verwaltungsgericht in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - (BayVBl 2010, 470) erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer langen Ortsdurchfahrt schon die Erneuerung einer relativ kurzen, weniger als 25% der gesamten Straßenlänge umfassenden Teilstrecke beitragsfähig sein kann.
Da Gegenstand einer beitragsfähigen Erneuerung immer die jeweilige Straße insgesamt ist, muss der umlagefähige Aufwand - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf alle Grundstücke verteilt werden, die mit Blick auf die Straße in ihrer gesamten Länge eine beitragsrelevante qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit haben, im Fall der beitragsfähigen Erneuerung einer Teilstrecke also auf sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob sie unmittelbar an dem erneuerten Teil angrenzen oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 a.a.O. m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Rn. 40 d) Das Grundstück des Klägers unterliegt der Beitrags- und damit auch der Vorauszahlungspflicht, weil es unmittelbar an der zu erneuernden Straße liegt und sinnvoll nutzbar ist, ihm mithin eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit vermittelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris m.w.N.).Das Parkhausgrundstück Fl.Nr. 439 wurde zu Recht nicht in die Verteilung einbezogen, weil es nicht an der ausgebauten Straße gelegen ist, sondern - wie oben ausgeführt - an einer "eigenen" selbstständigen Verkehrseinrichtung, durch die es von der Straße Auf der Schanze ausbaubeitragsrechtlich abgekoppelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris ); aus diesem Grund müssen die Grundstücke, die zwischen dieser "eigenen" Verkehrseinrichtung und der Straße Auf der Schanze liegen (Fl.Nrn. 437; 438 und 440/3), entgegen der Ansicht der Berufung auch Eckgrundstücksvergünstigungen erhalten.
- VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Wegen der einzelnen strittigen Aufwandsposten, insbesondere hinsichtlich der Stützmauern, wird auf das erstinstanzliche Urteil (Nr. 9 der Entscheidungsgründe) und auf den im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010 (RdNr. 17) verwiesen, dessen vorläufige Beurteilungen sich auch insoweit im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.Rn. 51 i) Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils sowie auf den im (Eil-)Verfahren eines anderen Grundstückseigentümers ergangenen Senatsbeschluss vom 30. März 2010 Az. 6 CS 10.408, dessen vorläufige Bewertungen sich im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.
- VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03
Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Blick auf die Bayerische Verfassung durch Entscheidung vom 12. Januar 2005 (VerfGH 58, 1/22 ff.) zu einer vom Klägerbevollmächtigten vertretenen Popularklage nach Art. 98 Satz 4 BV festgestellt; für die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Grundgesetzes gilt nichts anderes.Diese Satzung hält sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung und ist auch sonst - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 1 rückwirkend über den 26. Februar 2003 hinaus in Kraft gesetzten, hier aber nicht betroffenen Verteilungsregelungen des § 8 Abs. 11, 12 und (teilw.) Abs. 13 Satz 2 ABS - verfassungsgemäß, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12. Januar 2005 (a.a.O.) ebenfalls festgestellt hat.
- VGH Bayern, 23.08.2010 - 6 ZB 09.1394
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Prognose; Abschluss des …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Maßgeblicher Zeitpunkt für diese gerichtliche Beurteilung ist der Erlass der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 6 B 96.1557 - juris ; B.v. 23.8.2010 - 6 ZB 09.1394 - juris ), hier also des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes Cham vom 21. Mai 2010.Gleichwohl kann, wie der gerichtliche Augenschein ergeben hat, bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2010 - 6 ZB 09.1394 - juris ) von einer Funktionsunfähigkeit der Gesamteinrichtung keine Rede sein; das gilt umso mehr, als den Fußgängern auf der nördlichen (bebauten) Straßenseite ein auch für Kinderwagen und ältere Menschen ausreichend breiter und durchgehender Gehweg zur Verfügung steht.
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Das ergibt sich eindeutig aus der "Zusammenstellung des beitragsfähigen Straßenausbauaufwandes" vom 17. November 2009 (Bl. 46 des Beiakts 6 zu den Verfahrensakten 6 BV 10.2536). - VGH Bayern, 17.01.2011 - 6 CE 10.2875
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Vollstreckung aus Vorausleistungsbescheid; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Die Beklagte ist zum Erlass des endgültigen Beitragsbescheids innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) KAG i.V.m. § 169 AO) schon deshalb gesetzlich verpflichtet, um mit der dem Bescheid eigenen Unanfechtbarkeits- und Bestandswirkung zu bestimmen, in welcher Höhe die Beitragsforderung als zur Tilgung geeignet entstanden ist und in welchem Umfang die Beitragsforderung noch nicht befriedigt oder durch allzu hohe Vorauszahlung etwa übererfüllt ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 6 CE 10.2875 - juris zur entsprechenden Frage im Erschließungsbeitragsrecht). - VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Weiter wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Parallelverfahren 6 BV 10.2465, 2467 und 2536 Bezug genommen. - VGH Bayern, 10.07.2002 - 6 N 97.2148
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Denn diese Satzungen waren insgesamt nichtig (…vgl. VerfGH, E.v. 12.1.2005 a.a.O. S. 26), weil sie die Beitragspflicht an das Erschlossensein im Sinn von § 131 Abs. 1 BauGB geknüpft und damit auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücke eingeengt haben, was mit dem Vorteilsbegriff des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht vereinbar ist und den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage überschreitet (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 65, 121 ff.). - VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1431
Straßenausbaubeitragsrecht - ungültige Beitragssatzung - Nachschieben von …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Rn. 31 Wie Art. 5 Abs. 8 KAG klarstellt, dürfen Beiträge (auch) für solche Ausbaumaßnahmen erhoben werden, die vor dem Inkrafttreten einer wirksamen Beitragssatzung endgültig abgeschlossen worden sind (vgl. BayVGH, U.v. 15.10.2009 - 6 B 08.1431 - VGH n.F. 62, 146/148 f. ; Stadlöder in Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, RdNr. 237 zu Art. 5). - VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 CS 11.965
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Aufhebung der Vollziehung; Bestandskraft; …
- VGH Bayern, 30.11.2006 - 6 B 03.2332
- VGH Bayern, 11.05.1998 - 23 B 96.4009
- VGH Bayern, 08.03.2001 - 6 B 96.1557
- VGH Bayern, 03.03.2014 - 6 ZB 14.97
Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Bestimmtheit
Der zu Grunde liegende Vorauszahlungsbescheid vom 19. November 2009 - ein Leistungsbescheid im Sinn von Art. 23 Abs. 1 VwZVG - ist bestandskräftig und vollziehbar, nachdem die Anfechtungsrechtsbehelfe des Klägers ohne Erfolg geblieben waren (VG Regensburg, U.v. 21.9.2010 - RO 4 K 10.1092 - BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2534 - juris; BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 50.11, 9 VR 5.11 - juris).Auf diese Schlussrechnung kam es bereits im Anfechtungsverfahren gegen den zu Grunde liegenden Vorauszahlungsbescheid vom 19. November 2009 nicht entscheidungserheblich an (vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2534 - juris; nachfolgend BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 50.11, 9 VR 5.11 - juris); das gilt erst recht für das Vollstreckungsverfahren.
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 6 ZB 12.1737
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Entstehen der endgültigen Beitragspflicht; …
Rn. 5 Der Vorauszahlungsbescheid ist bestandskräftig und vollziehbar, nachdem die Rechtbehelfe des Klägers ohne Erfolg geblieben waren (VG Regensburg, U.v. 21.9.2010 - RO 4 K 10.1092; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2534; BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 50.11 u.a.).Rn. 7 Ferner ist es unbeachtlich, dass die endgültige Beitragspflicht bereits im Verlauf des Berufungsverfahrens 6 BV 10.2534 entstanden war. Das führt für sich betrachtet nach ständiger Rechtsprechung weder zur Rechtswidrigkeit oder Unwirksamkeit des zuvor erlassenen Vorauszahlungsbescheides noch lässt er dessen Vollstreckbarkeit entfallen. Die von dem Kläger angeführten Vorschriften über die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) und die vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 AO) finden auf den hier zu vollstreckenden Vorauszahlungsanspruch nach Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG, wie sich bereits dem Urteil vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2534 - entnehmen lässt (RdNr. 54), weder unmittelbar noch sinngemäß Anwendung.
- VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 3 S 16.02436
Kein Erschließungsbeitrag für historische Straße bei endgültiger Herstellung
Jedoch erweist sich jener mehr als 100 m lange (und damit kein unselbstständiges Anhängsel der ... Straße im ausgebauten Bereich bildende) südliche Teil auf Grund der sich im Bauprogramm darstellenden Ausbauplanung (ohne Gehwege, mit einer deutlich erkennbar schmäleren Fahrbahn als sie die ... Straße bis zur ... Straße hin aufweist,) wohl - so das Ergebnis der durchgeführten summarischen Prüfung - als augenfällig eigenständiges Element des örtlichen Straßennetzes (vgl. dazu z.B. BayVGH v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2534 - juris), so dass voraussichtlich ab der ... Straße nach Süden hin von einer eigenständigen Anlage auszugehen ist mit der Folge, dass es sich bei dem streitgegenständlich ausgebauten Bereich der ... Straße nicht um einen die Beitragspflicht nicht auslösenden Teilausbau, sondern um die endgültige Herstellung einer selbständigen Anlage handelt, die ihr südliches Ende bei der Einmündung ... Straße aufweist.
- VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 3 S 16.02438
Aufschiebende Wirkung gegen Straßenbaubeitragsbescheide
Jedoch erweist sich jener mehr als 100 m lange (und damit kein unselbstständiges Anhängsel der ... Straße im ausgebauten Bereich bildende) südliche Teil auf Grund der sich im Bauprogramm darstellenden Ausbauplanung (ohne Gehwege, mit einer deutlich erkennbar schmäleren Fahrbahn als sie die ... Straße bis zur ... Straße hin aufweist, wohl - so das Ergebnis der durchgeführten summarischen Prüfung - als augenfällig eigenständiges Element des örtlichen Straßennetzes (vgl. dazu z.B. BayVGH v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2534 - juris), so dass voraussichtlich ab der ... Straße nach Süden hin von einer eigenständigen Anlage auszugehen ist mit der Folge, dass es sich bei dem streitgegenständlich ausgebauten Bereich der ... Straße nicht um einen die Beitragspflicht nicht auslösenden Teilausbau, sondern um die endgültige Herstellung einer selbständigen Anlage handelt, die ihr südliches Ende bei der Einmündung ... Straße aufweist. - VGH Bayern, 23.07.2013 - 6 CS 13.1361
Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag; Vollstreckung; Pfändungs- und …
Auf diese verfassungswidrige Bestimmung sind weder das - rechtskräftige - Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2534 - noch die nachfolgenden Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren gestützt. Mit dem Vorwurf, die von der Antragsgegnerin beigetriebenen Beitragsansprüche beträfen längst verjährte "alte Kosten" aus den Jahren 1989, 1996 und 1997, verkennt der Antragsteller die Sach- und Rechtslage, auf der das Urteil entscheidungstragend beruht. Nach den damaligen Feststellungen hat die Beklagte die abgerechnete Erneuerungsmaßnahme an der Straße Auf der Schanze auf der Grundlage ihres Bauprogramms zeitlich gestreckt in zwei technischen Bauabschnitten, nämlich im östlichen Teil beginnend 1996 und - nach einer Unterbrechung aufgrund verschiedener Gerichtsverfahren - im westlichen Teil beginnend im August 2009 durchgeführt (…vgl. etwa Rn. 2 und 28 des Urteils). - VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1281
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Grundstück
Jedoch sind auch Anlieger eines Privatwegs zu Straßenausbaubeiträgen heranzuziehen, wenn der Privatweg ein unselbstständiges Anhängsel der abzurechnenden Anlage bildet (…vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2465 - juris Rn. 50; B.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2534 - juris Rn. 47;… Be.v. 13.10.2011 - 6 CS 11.1699 und 6 CS 11.1697 - beide juris Rn. 10 ff.;… OVG Lüneburg, U.v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - juris Rn. 27 ff.;… U.v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 - juris Rn. 27;… VG Ansbach, U.v. 23.4.2015 - AN 3 K 14.01554 - juris Rn. 25).
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