Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.11.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,94
BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1987,94)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1987 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1987,94)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1987,94)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,94) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (320)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen - …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Ob das Verwaltungsgericht bei dieser rechtlichen Würdigung einen zu strengen Maßstab angelegt und etwa die Antworten des Klägers unzulässigerweise anhand der Kriterien von "richtig" und "falsch" beurteilt hat (vgl. dazu Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - m.Nw.), ist nicht zu prüfen, weil ein entsprechender Fehler im materiellen Recht mit der Nichtzulassungsbeschwerde hätte geltend gemacht werden müssen, was der Kläger jedoch nicht getan hat.

    Inwieweit es bei dieser Sicht der Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer die Bekundungen des Klägers unzulässigerweise am Maßstab von "richtig" und "falsch" gemessen hat (vgl. dazu den bereits angeführten Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 -, a.a.O., mit Nachweisen), ist ebenfalls nicht zu entscheiden, weil es auch insoweit an einer zulässigen materiell-rechtlichen Rüge des Klägers fehlt.

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, daß das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (vgl. zu der ähnlich gelagerten Problematik bei Art. 103 Abs. 1 GG BVerfGE 65, 293 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Diese Pflicht verletzt es dann, wenn es seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt unrichtig oder unvollständig zugrunde legt (vgl. dazu Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145>).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Bei der Prüfung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (vgl. z.B. Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Da der Kläger die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht gerügt hat - dies hätte er mangels Zulassung der Revision durch das Verwaltungsgericht im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 34 Abs. 3 WPflG a.F. in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO tun müssen -, kann dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht mit dieser Formulierung, insbesondere im Hinblick auf die Unterstreichung des Adjektivs "ernsthaft", nur eine bestimmte Kategorie von "Gewissensentscheidungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe" als Gewissensentscheidungen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG anerkennen wollte - womit es von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133>)- oder ob es lediglich das von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geforderte Merkmal der "Ernsthaftigkeit" einer jeden Gewissensentscheidung gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG hervorheben wollte.
  • BVerwG, 08.07.1983 - 6 C 21.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufklärungsmangel in einer …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Wenn sich unter diesen Umständen den Bevollmächtigten des Klägers keine weiteren Fragen aufgedrängt haben, um dem Kläger eine weitere Begründung und Erläuterung seiner Einstellung zu ermöglichen, so mußten sie sich auch dem Gericht nicht aufdrängen (vgl. dazu Urteil vom 8. Juli 1983 - BVerwG 6 C 21.81 -), zumal dann nicht, wenn es aufgrund seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung eine weitere Aufklärung nicht für erforderlich hielt.
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer …

    Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können, wobei vom materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz auszugehen ist, auch wenn dieser rechtlich verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183; stRspr).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf …

    Rn. 23 Bei der Frage, ob das Berufungsurteil an einem Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO leidet, ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Berufungsgerichts maßgeblich, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …

    Ein Tatsachengericht kann freilich dadurch, dass es von einem teilweise unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, den Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) verletzen und zugleich gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verstoßen (vgl. u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 m.w.N. und vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274 S. 36 m.w.N.).

    Das Tatsachengericht darf Tatsachen und Parteivorbringen aus Gründen des materiellen Rechts teilweise oder gänzlich unberücksichtigt lassen (vgl. u.a. BVerfGE 70, 93 ; BVerwG, Urteile vom 25. März 1987, a.a.O. S. 2 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

    Maßgebend für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist seine sachlichrechtliche Auffassung auch dann, wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143 S. 35 m.w.N. und Beschluss vom 17. Februar 1993 - BVerwG 3 B 131.92 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 22 S. 27; Urteile vom 25. März 1987, a.a.O. S. 4 …und vom 4. November 1994, a.a.O. S. 2).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1984 - 6 C 10.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12285
BVerwG, 27.11.1984 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1984,12285)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1984 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1984,12285)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1984 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1984,12285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,12285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht