Rechtsprechung
| BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsordnung (LBesO) - Doppelzügiger Vollausbau einer Realschule als Besoldungsmerkmal - Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und Verletzung der Fürsorgepflicht - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.1961 - VIII A 726/57
- BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
(Vgl. auch die Darlegungen und Hinweise zur Zuständigkeitsfrage in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 -.). - BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es demnach auch, daß der einzelne vor Gericht ausreichende Gelegenheit erhält, das, was er für wesentlich hält, vorzutragen, sofern sein Vorbringen nicht offensichtlich neben der Sache liegt (vgl. BVerwGE 24, 264 [267, 268]). - BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Die Frage, ob die Versagung des rechtlichen Gehörs auch dann als ein unbedingter Revisionsgrund anzusehen ist, wenn sie sich nur zum Teil auf die Urteilsbegründung auswirkt, stellt sich im vorliegenden Sachverhalt schon deshalb nicht, weil der von dem Verfahrensmangel unberührt gebliebene Teil der Urteilsbegründung für sich allein nicht geeignet ist, die Entscheidung selbständig zu tragen (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]).
- BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein "Überraschungsurteil" gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 138 Nr. 3 VwGO) verstößt (vgl. Urteile vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6 = RiA 1963 S. 141] und vom 11. Februar 1965 - BVerwG VI C 83.64 -). - BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 76.61
Rechtfertigung einer zulassungsfreien Revision durch eine Rüge aufgrund der …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Ein solches "Überraschungsurteil" ist im vorliegenden Fall deshalb anzunehmen, weil das Berufungsgericht den bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkt der mangelnden Zuständigkeit des Beigeordneten G. zur Abgabe einer Zusicherung gegenüber der Klägerin zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine neue Wendung gegeben hat, mit der die Klägerin nach dem seitherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnte und auch nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteil vom 15. Juli 1960 - BVerwG VII C 239.59 - [DVBl. 1960 S. 854]; Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG VII CB 76.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 21]). - BVerwG, 27.04.1961 - II C 60.59
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 104 Abs. 1 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO) muß den Parteien aber Gelegenheit gegeben werden, die ihrer Meinung nach entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG II C 60.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 6 = NJW 1961 S. 1548]). - BVerwG, 15.07.1960 - VII C 239.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Ein solches "Überraschungsurteil" ist im vorliegenden Fall deshalb anzunehmen, weil das Berufungsgericht den bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkt der mangelnden Zuständigkeit des Beigeordneten G. zur Abgabe einer Zusicherung gegenüber der Klägerin zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine neue Wendung gegeben hat, mit der die Klägerin nach dem seitherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnte und auch nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteil vom 15. Juli 1960 - BVerwG VII C 239.59 - [DVBl. 1960 S. 854]; Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG VII CB 76.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 21]). - BVerwG, 11.02.1965 - VI C 83.64
Anspruch eines Beamten auf Feststellung nicht in den Ruhestand versetzt worden zu …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67
Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein "Überraschungsurteil" gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 138 Nr. 3 VwGO) verstößt (vgl. Urteile vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6 = RiA 1963 S. 141] und vom 11. Februar 1965 - BVerwG VI C 83.64 -).
- BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Ein solcher läge nur dann vor, wenn das Urteil damit auf eine entscheidungserhebliche Tatsache gestützt wäre, zu der den Verfahrensbeteiligten nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) Gelegenheit zur Äußerung hätte gegeben werden müssen (vgl. Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30] mit Hinweis auf Urteil vom 15. Juli 1960 - BVerwG 7 C 239.59 - [DVBl. 1960, 854], Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG 7 CB 76.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 21], Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG 2 C 60.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 6], Urteil vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 13.74 - und Beschluß vom 8. Juli 1977 - BVerwG 2 B 32.77 -). - BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Die Revision hält dies in erster Linie für eine Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu Urteile vom 11. Februar 1965 - BVerwG VI C 83.64 - und vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]). - BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" dann vorliegt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 7. November 1968 - BVerwG 3 C 45.67 - [ZLA 1969, 10]; Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28]).
- BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81
Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher …
Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu Urteile vom 4. Februar 1961 - BVerwG 1 C 132.60 -, vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - [sämtlich Buchholz 310 § 108 Nrn. 2 und 30 sowie § 104 Nr. 9]; ferner Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - [BVerwGE 36, 264/267] und vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 17.72 - [ZLA 1975, 183]). - BVerwG, 14.07.1987 - 6 C 60.86
Pflicht - Gericht - Schriftsätze - Schriftlicher Verfahrensteil - Rechtzeitige …
Zwar trifft es zu, daß die Beklagte mit Schriftsatz vom 30. April 1985 dem Verwaltungsgericht mitgeteilt hatte, sie sei aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, an der Verhandlung vom 24. Mai 1985 teilzunehmen (Bl. 25 d.A. des Verwaltungsgerichts); damit und mit der tatsächlich unterbliebenen Vertretung in der Verhandlung hatte sich die Beklagte der Möglichkeit begeben, in der Verhandlung Anträge - etwa zur Vernehmung des Klägers als Partei - zu stellen und zu neuen, bisher nicht aktenkundigen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten Stellung zu nehmen (vgl. dazu Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - sowie vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - <BVerwGE 61, 145 [BVerwG 13.11.1980 - 5 C 18/79]> mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74
Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör
Von einem den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden "Überraschungsurteil" muß jedoch dann gesprochen werden, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]; vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10]; vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 52.74 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 9]). - BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
Zeitpunkt der Zustellung bei über ein Postfach zugestellten Einschreibesendungen …
(vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30], vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10], vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 73.74 -). - BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 64.81
Entzogenes Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine solche Verletzung im Einzelfall vorliegen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und dadurch dem Verfahren eine Wendung gegeben hat, mit der die Prozeßbeteiligten nicht zu rechnen brauchten und durch die sie überrascht worden sind (vgl. hierzu Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30]). - BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72 Ein Überraschungsurteil ist aber anzunehmen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der Kläger nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz a.a.O. § 108 Nr. 30]).
- BVerwG, 13.06.1975 - III C 17.72
Verstoß des Vorsitzenden gegen die Pflicht zur Erörterung der Streitsache mit den …
Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung keine Vorschriften angewendet, von denen die Klägerinnen nicht annehmen konnten, daß sie für die Entscheidung eine Rolle spielen würden; das Gericht hat auch nicht eine bisher verfolgte Rechtsprechung aufgegeben und es hat auch keine bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkte zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine neue Wendung gegeben, mit der die Klägerinnen nach dem seitherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten und nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - und vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10]; Beschluß vom 18. Mai 1962 - BVerwG VI B 8.62 -). - BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines …
- BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 40.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Rechtzeitige Übermittlung von …
- BVerwG, 06.10.1987 - 6 C 35.87
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Rechtzeitige Übermittlung von …
- BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85
Feststellung eines Schadens an den Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft - …
- BVerwG, 22.02.1973 - II B 51.71
Pflicht des Gerichts zur Erhebung von Beweisen - Umfang der Pflicht des …
- BVerwG, 13.01.1977 - III B 60.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 13.01.1972 - III C 119.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75
Weiterführung und Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen - Anforderungen an …
- BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74
Pflicht eines Gerichts zur Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verletzung des …
- BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81
Bestätigung eines angefochtenen Verwaltungsaktes durch Ersetzung einer …
- BVerwG, 18.05.1978 - 3 CB 47.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 05.01.1978 - 7 B 16.77
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einer kommunalen …
- BVerwG, 15.10.1976 - 2 CB 16.75
Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Anforderungen an die Darlegung eines …
- BVerwG, 07.09.1976 - 6 B 32.76
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.04.1975 - II C 41.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Begriff der Überraschungsentscheidung …
- BVerwG, 06.12.1971 - VII B 126.69
Beiträge politischer Gemeinden zur Besoldung des örtlichen Pfarrers - Verstoß …
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