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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2012
BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78 (https://dejure.org/1979,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1979 - 6 C 100.78 (https://dejure.org/1979,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1979 - 6 C 100.78 (https://dejure.org/1979,2012)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach Ableistung des Grundwehrdienstes - Beachtung der Vorstellungen über eine menschenwürdige Behandlung in der Armee und im Bereich zwischenmenschlicher Beziehungen - Unterlassen der Vernehmung weiterer Zeugen

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78
    Eine Aufklärungsrüge kann damit nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1977 - BVerwG 6 CB 60.76 -).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78
    Im übrigen hat die Revision in diesem Zusammenhang auch nicht in einer den formellen Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprechenden Weise dargetan, was diese Zeugen an konkreten, für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung des Klägers möglicherweise erheblichen Tatsachen hätten bekunden können (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78
    Auch läßt weder das Revisionsvorbringen erkennen noch ist sonst etwas dafür ersichtlich, daß die Vernehmung der vom Kläger benannten Zeugen nach den Umständen des vorliegenden Falles zu weiteren Erkenntnissen hätte führen können und damit eine weitere Beweiserhebung sich dem Verwaltungsgericht zwingend hätte anbieten müssen (vgl. auch Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 6 C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20]).
  • BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 95.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78
    Schließlich greift auch die Rüge der Revision, das Gericht habe es unterlassen, die Eltern oder den Bruder, die der Kläger genannt habe, als Zeugen zu vernehmen, schon deshalb nicht durch, weil die Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung sich in der Regel in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht nicht aufzudrängen braucht, wenn es - wie hier - insbesondere aufgrund der Aussagen des Wehrpflichtigen endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, er habe keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1976 - BVerwG 6 CB 95.75 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 20.04.1979 - 6 C 30.77
    Auszug aus BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78
    Sie scheitert jedenfalls bereits daran, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine (weitere) Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 6 C 43.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer …

    Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit; Nachweisen).

    Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht - wie hier - aufgrund einer ausführlicher: Parteivernehmung des Klägers nicht die Überzeugung hat gewinnen können, daß er eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Nr. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

    Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme in dieser Richtung durch das Verwaltungsgericht ist nach alledem verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 3.79

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer mangelnden …

    Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

    Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme in dieser Richtung durch das Verwaltungsgericht ist nach alledem verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 23.79

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Diese Rüge greift hier schon deshalb nicht durch, weil sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus die Vernehmung der angeführten Zeugen nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 -).
  • BVerwG, 17.10.1979 - 6 CB 107.78

    Frage der offenbaren Unbegründetheit einer Verfahrensrevision im Hinblick auf die …

    Die Rüge der Revision, das Verwaltungsgericht habe unter Verstoß gegen die ihm obliegende Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) es unterlassen, Oberstudienrat Daigl und Pfarrer Herrmann als Zeugen zu vernehmen, greift schon deshalb nicht durch, weil die Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung sich in der Regel in Kriegsdienstverweigerungssachen dem Verwaltungsgericht nicht aufzudrängen braucht, wenn es aufgrund der Aussagen des Wehrpflichtigen als Partei endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt ist, daß er keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 31.07.1979 - 6 CB 47.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterbliebene (weitere) Beweiserhebung …

    Eine weitere Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung brauchte sich dem Verwaltungsgericht auch deswegen nicht aufzudrängen, weil der in der mündlichen Verhandlung anwesende Prozeßbevollmächtigte des Klägers die Nichtvernehmung der von diesem benannten Zeugen im Anschluß an die Parteivernehmung des Klägers nicht beanstandet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1978 - BVerwG 6 CB 28.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 -, vom 20. Juni 1979 - BVerwG 6 C 40.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 -).
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