Rechtsprechung
| BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines zwingenden persönlichen Umzugshindernisses eines Soldaten - Umfang der Berücksichtigung eines Besuchs des Abendgymnasiums durch die Ehefrau eines Soldaten - Anforderungen an den Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches Umzugshindernis
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.06.1978 - IV 11/78
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1979 - XI 2897/78
- BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 57
- DÖV 1983, 158
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72
Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt dargelegt, daß die Gewährung von Trennungsgeld an die durch die Versetzung "erzwungene" getrennte Haushaltsführung anknüpft und in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie in der Billigkeit wurzelt (BVerwGE 41, 84 [87]).Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78];…Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] undvom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 = ZBR 1979, 509]).
Die Begrenzungsfunktion der Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit gewinnt, wie der erkennende Senat insbesondere in BVerwGE 41, 84 (87) [BVerwG 24.10.1972 - VI C 8/72] hervorgehoben hat, in dem Maße an Gewicht, in dem die getrennte Haushaltsführung nicht entscheidend durch die Versetzung als eine dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnende Maßnahme, sondern durch Umstände geprägt ist, die ihre Ursache im Bereich des Soldaten haben (ebenso BVerwGE 44, 72 [78]).
Geschähe das dennoch, würden Sinn und Zweck des Trennungsgeldes verändert; denn die Berücksichtigung beruflicher oder sonstiger ortsbezogener Bindungen der Ehefrau des Soldaten als in der Person des Soldaten bestehende "zwingende" Umzugshindernisse läge - ungeachtet ihrer Bedeutung im Einzelfall - gänzlich außerhalb der Zweckbestimmung des Trennungsgeldes (BVerwGE 41, 84 [88]; 44, 72 [79]).
- BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78];…Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] undvom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 = ZBR 1979, 509]).Die Begrenzungsfunktion der Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit gewinnt, wie der erkennende Senat insbesondere in BVerwGE 41, 84 (87) [BVerwG 24.10.1972 - VI C 8/72] hervorgehoben hat, in dem Maße an Gewicht, in dem die getrennte Haushaltsführung nicht entscheidend durch die Versetzung als eine dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnende Maßnahme, sondern durch Umstände geprägt ist, die ihre Ursache im Bereich des Soldaten haben (ebenso BVerwGE 44, 72 [78]).
Geschähe das dennoch, würden Sinn und Zweck des Trennungsgeldes verändert; denn die Berücksichtigung beruflicher oder sonstiger ortsbezogener Bindungen der Ehefrau des Soldaten als in der Person des Soldaten bestehende "zwingende" Umzugshindernisse läge - ungeachtet ihrer Bedeutung im Einzelfall - gänzlich außerhalb der Zweckbestimmung des Trennungsgeldes (BVerwGE 41, 84 [88]; 44, 72 [79]).
- BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73
Anspruch eines Berufssoldaten auf Trennungsgeld - Begriff der "zwingenden …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78];Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] undvom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 = ZBR 1979, 509]).Das aber ist unmittelbar nur dann der Fall, wenn der Soldat durch Wohnungsmangel an neuen Dienstort an Umzug verhindert ist (Urteil vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [a.a.O.] mw.Nachw.).
- BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73
Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78];Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] undvom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 = ZBR 1979, 509]). - BVerwG, 17.04.1979 - 6 C 23.77
Gewährung von Trennungsgeld für einen Soldaten auf Zeit - Berufstätigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78];Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] undvom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 = ZBR 1979, 509]). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Hierzu hat der Dienstherr, dessen Fürsorgepflicht sich nicht nur auf den Soldaten, sondern auch auf dessen Familienangehörige erstreckt, in der Weise beizutragen, daß er den Soldaten nicht deswegen von Leistungen wie dem Trennungsgeld ausschließt, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (vgl. dazuUrteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]).
- BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12. …
Sie ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie als ein Gebot der an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten kann, wobei die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter aufweisen (Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N.; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.).Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (…Urteil vom 23. April 1987, a.a.O.; Urteil vom 16. Juni 1982, a.a.O.).
- BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84
Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 ; 44, 72 ; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 -). Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten (Soldaten) in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).
Hierzu hat der Dienstherr, dessen Fürsorgepflicht sich nicht nur auf den Beamten (Soldaten), sondern auch auf dessen Familienangehörige erstreckt, in der Weise beizutragen, daß er den Beamten (Soldaten) nicht deswegen von Leistungen wie dem Trennungsgeld ausschließt, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnitts nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).
- BVerwG, 17.10.1986 - 6 A 2.84
Trennungsgeld - Zwingendes persönliches Umzugshindernis - Ehefrau des versetzten …
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 8/72]; 44, 72 [BVerwG 07.09.1973 - VII C 2/70]; 54, 248 [BVerwG 03.08.1977 - VIII C 6/76]; 66, 1 [BVerwG 16.06.1982 - 6 C 70/79]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 -, vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - und vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ). Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familienangehörigen nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden kann (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).
Dasselbe gilt für den Fall, daß die Ehefrau des Beamten im Zeitpunkt seiner Versetzung eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges mit dem Ziel besuchte, die Hochschulreife zu erlangen (Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - ).
- BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes
Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [203]).
Denn wie dargelegt, hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ein Wohnungsmangel von Anfang an nicht vorgelegen, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zusage der Umzugskostenvergütung, noch dem der Abordnungsverfügung noch im nachfolgenden Zeitraum bis zum 1. Oktober 1983 (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 BUKG und Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07
Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung; …
Die Kostenerstattung darf für bestimmte Fallkonstellationen nur dann ausgeschlossen werden, wenn hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht (vgl. zum Beihilferecht Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. auch Urteile vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 = Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1). - BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 17.08
12. Jahrgangsstufe; allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem; Analogie; …
Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteile vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 = Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N. und vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2010 - 1 A 2460/07
Anspruch eines Berufssoldaten auf Trennungsgeld bei einer Versetzung in die USA; …
Rn. 46 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1982 - 6 C 111.79 -, ZBR 1982, 280, sowie juris, Rn. 19, 20.Rn. 59 Vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 16. Juni 1982 - 6 C 111.79 -, a.a.O. sowie juris, Rn. 19.
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19
Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische …
Jedenfalls soweit die in § 3 Abs. 1 Satz 2 TVG genannten Grenzen nur maßvoll überschritten werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die mit einer täglichen Rückkehr des Beamten bzw. Soldaten verbundenen Belastungen dessen Dienstausübung beeinträchtigen könnten, hat der Dienstherr in einer derartigen familiären Konstellation dem Beamten bzw. Soldaten mit Blick auf Art. 6 Abs. 1, 2 GG entgegen dem Regelfall ungekürztes Trennungsgeld zu bewilligen (…vgl. insoweit auch BVerwG, Urteile vom 23.04.1987 - 6 C 8.84 -, Juris Rn. 20, und vom 16.06.1982 - 6 C 111.79 -, Juris Rn. 19 [jeweils zu der Frage, wann einem Beamten auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Satz 1, 2 TGV a.F. wegen Vorliegens eines zwingenden persönlichen - familienbedingten - Umzugshindernisses trotz Zusage von Umzugskostenvergütung Trennungsgeld zusteht]). - BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 13.07
Geltendmachung von Ansprüchen auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im …
Die Kostenerstattung darf für bestimmte Fallkonstellationen nur dann ausgeschlossen werden, wenn hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht (vgl. zum Beihilferecht Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. auch Urteile vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 = Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1). - BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 25.07
Ansprüche eines Soldaten auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im …
Die Kostenerstattung darf für bestimmte Fallkonstellationen nur dann ausgeschlossen werden, wenn hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht (vgl. zum Beihilferecht Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. auch Urteile vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 = Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1). - BVerwG, 12.01.1988 - 6 B 63.87
Recht zur Verwirklichung individueller Wohnvorstellungen im Sinne des …
- BVerwG, 07.02.1983 - 6 B 98.82
Rechtsmittel
- VG Bayreuth, 09.03.2020 - B 5 K 18.195
Zuweisung einer angemessenen Staatsbedienstetenwohnung wegen Wohnungsmangels
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