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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,597
BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73 (https://dejure.org/1973,597)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1973 - VI C 148.73 (https://dejure.org/1973,597)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1973 - VI C 148.73 (https://dejure.org/1973,597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweislast und Gegenrüge eines revisionsbeklagten Kriegsdienstverweigerers - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerers - Zurückstellung vom Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73
    Dabei hat es hinsichtlich der objektiven Anforderungen an eine solche Gewissensentscheidung im Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung sogar geringere Voraussetzungen für ausreichend erachtet, als sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 41, 53) gefordert werden müssen.

    Zu diesem Grundsatz hat der erkennende Senat sich im Anschluß an das bereits erwähnte Urteil des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen VIII. Senats - BVerwGE 41, 53 - schon wiederholt bekannt; die Darlegungen in der Revisionserwiderung enthalten nichts, was geeignet wäre, ihn in Frage zu stellen.

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73
    Das Vorbringen des Klägers, das Verwaltungsgericht habe es versäumt, noch andere Personen zu vernehmen, "mit denen er sich besonders in den früheren Jahren über seine Entscheidung unterhalten hat", entbehrt der für eine berücksichtigungsfähige Verfahrensrüge erforderlichen Substanz (vgl. BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73
    Der erkennende Senat hat schon in seinem Urteil BVerwGE 18, 168 (170) [BVerwG 25.03.1964 - VI C 150/62] allgemein klargestellt, daß die Zufälligkeit der Parteirolle für die Beweislast ohne Bedeutung ist, sondern daß es darauf ankommt, wer aus einer unerweislich gebliebenen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet.
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Revisionsbeklagte im Wege der Gegenrüge die tatsächlichen Feststellungen des Urteils der Tatsacheninstanz nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO angreifen, also insbesondere mit der Rüge unzureichender Sachaufklärung (BVerwGE 32, 228).
  • BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73

    Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73
    Daß es hierbei auf die Art abgestellt hat, in der der Kläger das Anerkennungsverfahren betrieben hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (vgl.Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI CB 10.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …

    Im Sinne dieser Vorschrift zulässige und begründete Revisionsgründe, die sie auch als in der Vorinstanz obsiegende Partei als sog. "Gegenrügen" des Revisionsbeklagten hätte geltend machen können, hat sie nicht vorgebracht (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228 [235]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 148.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 64).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 341.85

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Mißbräuchliche …

    In bezug auf diese Feststellungen sind weder von der Beklagten, die sich im Revisionsverfahren nicht geäußert hat, noch vom Bundesbeauftragten, der von einer Verfahrensbeteiligung Abstand genommen hat, zulässige und begründete Revisionsgründe im Sinne des § 137 Abs. 2 2. Halbsatz VwGO, die als sogenannte Gegenrügen hätten geltend gemacht werden können, vorgebracht worden (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228 ; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 148.73 - Buchholz 448.0 § 25 Wehrpflichtgesetz Nr. 64 und Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 31).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84

    Nachweiserleichterungen für Vorverfolgte - Asylsuchender - Politische Verfolgung

    Im Sinne dieser Vorschrift zulässige und begründete Revisionsgründe, die sie auch als in der Vorinstanz obsiegende Partei als sogenannte Gegenrügen des Revisionsbeklagten hätte geltend machen können, hat sie nicht vorgebracht (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 103.67 - BVerwGE 32, 228 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 148.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 64).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen für das Vorliegen …

    Für die Beweislast ist die Zufälligkeit der Beteiligtenrolle ohne Bedeutung, für sie kommt es vielmehr darauf an, wer aus einer unerweislich gebliebenen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (BVerwGE 18, 168 [170], Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 148.73 -).
  • BVerwG, 18.09.1975 - 6 CB 53.75

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung - …

    Der beschließende Senat hat die an die Beweiswürdigung anzulegenden Maßstäbe entsprechend präzisiert und mehrfach betont, daß der Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungsverfahren dadurch hinreichend Rechnung getragen wird, daß die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung ein größeres Gewicht haben können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (so u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 148.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 64]).
  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 B 24.90

    Kriegsdienstverweigerung: Aussageverweigerungsrecht und Aussageverweigerung des …

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, ist die Zufälligkeit der Parteirolle für die Beweislast in Kriegsdienstverweigerungssachen ohne Bedeutung; es kommt nur darauf an, wer aus einer unerweislich gebliebenen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet; deshalb geht es zu Lasten des Wehrpflichtigen, wenn die von ihm behaupteten Gewissensgründe unerweislich sind; die Beweisanforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung sind im Gerichtsverfahren bei einem im Verwaltungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer anerkannten (nunmehr beigeladenen) Wehrpflichtigen nicht reduziert (vgl. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 148.73 - und vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 25.73 - ).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 37.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

    Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; vgl. ferner u.a. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 148.73 - [Buchholz 448.02 § 25 WPflG Nr. 64] …und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz a.a.O. 81]).
  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 38.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schwierigkeit der Beweisführung in …

    Es ist dabei unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG und der besonderen Schwierigkeit der Beweisführung in Kriegsdienstverweigerungssachen zu dem Schluß gelangt, daß nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung ein Wehrpflichtiger nur dann als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden darf, wenn mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit feststeht, daß er eine Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. BVerwGE 41, 53 [58]; Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - und Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 -, vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 148.73 - und vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45, 48, 64 und 78]).
  • BVerwG, 27.10.1975 - 6 B 52.75

    Geltendmachung einer Abweichungsrüge und der grundsätzlichen Bedeutung einer …

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Anerkennung im Vorverfahren die vom Verwaltungsgericht an die Feststellung der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen anzulegenden Maßstäbe nicht verändert (vgl. allgemein Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63] und - BVerwG VI C 148.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 64] …sowie Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 77]), und daß für die Urteilsbildung des Verwaltungsgerichts regelmäßig die Parteivernehmung des Kriegsdienstverweigerers maßgeblich ist (…vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 52]).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 64.74

    Unzulängliche Maßstäbe an den Nachweis einer Gewissensentscheidung - …

    Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Urteil vom 30. November. 1973 - BVerwG VI C 148.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 64];… Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 77]).
  • BVerwG, 15.05.1975 - 6 B 31.75
  • BVerwG, 27.08.1981 - 6 B 63.81

    Darlegungslast und materielle Beweislast des beigeladenen …

  • BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 28.75
  • BVerwG, 13.10.1983 - 6 B 87.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

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