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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15478
BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10) (https://dejure.org/2011,15478)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10) (https://dejure.org/2011,15478)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 2011 - 6 C 15.11, 6 C 15.11 (6 C 22.10) (https://dejure.org/2011,15478)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anhörungsrüge; Filmförderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152a VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge; Filmförderung

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Wirkung der Erhebung einer Filmabgabe zugunsten von Unternehmen der Kinowirtschaft, Videowirtschaft und der Fernsehveranstalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FFG §§ 7 ff.; GG Art. 103 Abs. 1
    Mittelbare Wirkung der Erhebung einer Filmabgabe zugunsten von Unternehmen der Kinowirtschaft, Videowirtschaft und der Fernsehveranstalter

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge; Filmförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt.
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 23. Februar 2011 - BVerwG 6 C 22.10 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
    Ebenso wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens - wie dem vorliegenden - zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.).
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