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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16990
VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289 (https://dejure.org/2023,16990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2023 - 6 C 22.2289 (https://dejure.org/2023,16990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - 6 C 22.2289 (https://dejure.org/2023,16990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 S. 1, S. 2, Abs. 2 S. 3 Nr. 3, § 49a; GG Art. 3 Abs. 1; BV Art. 118 Abs. 1
    Rücknahme einer Corona-Soforthilfe-Bewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme von Bewilligungsbescheiden über Ausgleichszahlungen auf der Grundlage der Corona-Pflege-Investitionsumlage-Richtlinie mit Wirkung für die Vergangenheit; Rechtsschutzgleichheit zwischen Bemittelten und Unbemittelten

  • rechtsportal.de

    Rücknahme von Bewilligungsbescheiden über Ausgleichszahlungen auf der Grundlage der Corona-Pflege-Investitionsumlage-Richtlinie mit Wirkung für die Vergangenheit; Rechtsschutzgleichheit zwischen Bemittelten und Unbemittelten

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289
    Prozesskostenhilfe braucht hingegen nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinn als "schwierig" erscheint (BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19; BayVGH.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (BVerfG, B.v.13.3.1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - BVerfGE 81, 347 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289
    Eine Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob aufgrund der einschlägigen Förderrichtlinien überhaupt eine Verteilung öffentlicher Mittel vorgenommen werden kann (Vorbehalt des Gesetzes) und bejahendenfalls, ob bei Anwendung der Richtlinien in Einzelfällen, in denen die begehrte Leistung versagt worden ist, der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.1979 - 3 C 111/79 - juris).
  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289
    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19; BayVGH.
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 4 ZB 07.1132

    Zuwendung; Rückforderung; Wasserwirtschaftliches Vorhaben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2023 - 6 C 22.2289
    B.v. 27.7.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).
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