Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
RStV § 2 Abs. 2 Nr. 7, § 7 Abs. 3 und 5, § 7a, § 38 Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 48; AVMD-Richtlinie Art. 1 Abs. 1 Buchst. i, Art. 19 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
Absetzung der Werbung vom restlichen Programm; Ankündigung; Beanstandung; Bedeutung des Sendegeschehens; Dauerwerbesendung; Kennzeichnungspflicht; Trennungsgebot; Verwechselungsgefahr; Werbeblockgebot; Werbespots; Werbung; Wirtschaftswerbung; Zuschauer; andere ...
- rechtsinformationen.bund.de
Beanstandung der Ankündigung einer Dauerwerbesendung und der Verletzung des Trennungsgebots
- doev.de
Beanstandung der Ankündigung einer Dauerwerbesendung und der Verletzung des Trennungsgebots
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung; Verstoß gegen das Ankündigungserfordernis einer Dauerwerbesendung; Anforderungen des Gebots der erkennbaren Trennung zwischen Werbung und Programm; Fehlende Wahrnehmbarkeit des Schriftzugs ...
- datenbank.nwb.de
Beanstandung der Ankündigung einer Dauerwerbesendung und der Verletzung des Trennungsgebots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beanstandung der Ankündigung einer Dauerwerbesendung und Verletzung des Trennungsgebots
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 09.10.2018 - 5 K 16/18
- BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Papierfundstellen
- BVerwGE 168, 392
- NVwZ 2022, 341
- K&R 2020, 771
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.10.2015 - 6 C 17.14
Fernsehwerbung; Schutz der Zuschauer vor der Verwechslung von Werbung und …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Hieran anknüpfend erachtet Ziff. 3 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, die Produktplatzierung, das Sponsoring und das Teleshopping im Fernsehen - WerbeRL/Fernsehen - i.d.F. vom 18. September 2012 als Trennlinie zwischen Werbespot und Dauerwerbesendung eine Dauer von 90 Sekunden für maßgebend; sie entfaltet jedoch als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift keine Bindungswirkung für die Gerichte (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:141015U6C17.14.0] - BVerwGE 153, 129 Rn. 32 ff.).Rn. 23 Dies ergibt sich zunächst daraus, dass das Ankündigungserfordernis dieselben Ziele verfolgt wie das Trennungsgebot des § 7 Abs. 3 Satz 3 RStV (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 11): Zum einen dient es vor allem dem Schutz des Publikums vor Irreführung über die Bedeutung des Sendegeschehens.
Da ein Zuschauer Berichterstattungen und Meinungsäußerungen im Programm aufgeschlossener gegenübersteht und ihnen größere Bedeutung schenkt als den Aussagen geschäftlicher Werbung (vgl. zu dieser Annahme: BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 11 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88 - BGHZ 110, 278 ), ist der Verwechselungsgefahr bei einer Dauerwerbesendung ein höherer Stellenwert als bei Werbespots beizumessen.
Für das Nachmittags- und Vorabendprogramm sind jugendliche und alte Zuschauer einzubeziehen (vgl. ebenso zum Trennungsgebot des § 7 Abs. 3 Satz 3 RStV: BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 20 ff.).
Die Ankündigung mit dem Inhalt, als Nächstes stehe eine Dauerwerbesendung unmittelbar bevor, erfüllt ihre Warnfunktion nur, wenn sie als selbständiges Element den Bildschirm optisch dominiert (vgl. entsprechend zum Trennungsgebot: BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 26 f.).
Vielmehr ist sie nur gewährleistet, wenn die laufenden Bilder des Programms durch die optischen Mittel der Ankündigung weitgehend überdeckt oder der Schriftzug für einen längeren Zeitraum deutlich sichtbar im dargestellten Sinne eingeblendet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 27).
Rn. 33 d) Das so verstandene Ankündigungserfordernis ist mit der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Programmfreiheit privater Rundfunkveranstalter, die auch die Finanzierung des Programms durch Werbung umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 1987 - BvR 147, 478/86 - BVerfGE 74, 297 ; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 29), vereinbar.
Jedoch ist kennzeichnend für die anderen Sendungsteile, dass sie den Begriff der Wirtschaftswerbung nicht erfüllen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 31 …und Beschluss vom 27. Juni 2019 - 6 B 150.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:270619B6B150.18.0] - NVwZ-RR 2020, 158 Rn. 11 f.).
- BVerwG, 22.06.2016 - 6 C 9.15
Aufgedrängte Werbung; Beanstandung; Fremdproduktion; Irreführung; Kommission für …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Rn. 12 Die Auslegung und Anwendung des Ankündigungserfordernisses in § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV und des Trennungsgebots in § 7 Abs. 3 Satz 3 RStV unterliegen vollständiger gerichtlicher Kontrolle (zum Schleichwerbeverbot des § 7 Abs. 7 Satz 1 RStV: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2016 - 6 C 9.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:220616U6C9.15.0] - BVerwGE 155, 270 Rn. 16).§ 38 Abs. 2 RStV verpflichtet die zuständige Landesmedienanstalt zum Einschreiten und stellt nur die Wahl des konkreten Aufsichtsmittels in ihr Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2016 - 6 C 9.15 - BVerwGE 155, 270 Rn. 9).
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Rn. 33 d) Das so verstandene Ankündigungserfordernis ist mit der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Programmfreiheit privater Rundfunkveranstalter, die auch die Finanzierung des Programms durch Werbung umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 1987 - BvR 147, 478/86 - BVerfGE 74, 297 ; BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 29), vereinbar.
- BVerwG, 27.06.2019 - 6 B 150.18
Erkennbarkeitsgebot; Programm; Trennungsgebot; Werbung; Wirtschaftswerbung; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Jedoch ist kennzeichnend für die anderen Sendungsteile, dass sie den Begriff der Wirtschaftswerbung nicht erfüllen (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 31 und Beschluss vom 27. Juni 2019 - 6 B 150.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:270619B6B150.18.0] - NVwZ-RR 2020, 158 Rn. 11 f.). - BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88
Werbung im Programm - Übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm
Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
Da ein Zuschauer Berichterstattungen und Meinungsäußerungen im Programm aufgeschlossener gegenübersteht und ihnen größere Bedeutung schenkt als den Aussagen geschäftlicher Werbung (vgl. zu dieser Annahme: BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17.14 - BVerwGE 153, 129 Rn. 11 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88 - BGHZ 110, 278 ), ist der Verwechselungsgefahr bei einer Dauerwerbesendung ein höherer Stellenwert als bei Werbespots beizumessen. - VGH Bayern, 15.10.2008 - 7 CS 08.2309
Privatfernsehen; Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung; Begriff Promotion
Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - 11 S 51.08
Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend
Auszug aus BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18
In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München…, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ).
- VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20
Windpark Wotan
Bei der VwV 2020 handelt es sich nach den eigenen Angaben in deren Einleitung und Zielsetzung (vgl. Seite 4 der VwV 2020) lediglich um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 23/18 -, juris Rn. 18…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 6 C 17/14 -, juris Rn. 34 m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 -, juris Rn. 37). - VG Berlin, 30.06.2026 - 32 K 13.23
Untersagung von Russia Today im Februar 2022 rechtmäßig
Die Beanstandung enthält als feststellender Verwaltungsakt nach § 109 Abs. 1 Satz 1 und 2 Var. 1 des Medienstaatsvertrags in seiner Fassung vom 15. April 2020, gültig ab 7. November 2020 bis 29. Juni 2022, (MStV) die förmliche Feststellung und Missbilligung des Rechtsverstoßes und darüber hinaus zukunftsgerichtet das Gebot an den Adressaten, den Verstoß gegen medienrechtliche Bestimmungen zu beseitigen bzw. derartige Verstöße zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 23/18 -, juris, Rn. 11; BVerwG…, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 B 1/14 -, juris, Rn. 20;… Volkmann in: Spindler/Schuster/Kaesling, Recht der elektronischen Medien, 5. Auflage 2026, MStV § 109 , Rn. 29;… Schuler-Harms in: Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 5. Auflage 2024, MStV § 109 , Rn. 13). - OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22
Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …
Keine Bindungswirkung für die Gerichte entfalten demgegenüber norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (BVerwG, Urteile vom 24.6.2020 - 6 C 23.18 -, juris Rn. 18, …und vom 8.8.2019 - 5 C 6.18 -, juris Rn. 20) als reine Auslegungsvorgaben, die sich in der Feststellung des normativen Gehalts andernorts bereits konstituierter Regelungen erschöpfen und insofern Merkmale eines Erkenntnisakts aufweisen (BVerwG…, Beschluss vom 30.4.2020 - 1 WB 23.19 -, juris Rn. 25), auch wenn sie verwaltungsintern Verbindlichkeit gegenüber denjenigen Stellen beanspruchen, die diese Normativbestimmungen - in der vorgegebenen Auslegung - zu vollziehen haben (BVerwG…, Beschluss vom 30.4.2020 - 1 WB 23.19 -, juris Rn. 25).
- VG Schleswig, 18.02.2026 - 4 A 209/25
Medienrechtliche Beanstandung von Gesundheits-Infoboxen einer …
Der Behörde steht bei der Ausübung des ihr eröffneten Auswahlermessens vielmehr das gesamte Spektrum der von § 109 Abs. 1 MStV umfassten medienrechtlichen Aufsichtsmittel zur Verfügung, welches neben dem Erlass eines Verwaltungsaktes im Sinne des § 106 Abs. 1 LVwG auch informelles Handeln einschließt, wie etwa den formlosen Hinweis auf rechtliche Bedenken im Hinblick auf ein bestimmtes Verhalten oder bestimmte Inhalte (…vgl. Oster, in: Cole/Oster/Wagner, HK-MStV, 103. Lfg., 7/2025, § 109 MStV Rn. 37, 42;… Volkmann, in: Spindler/Schuster/Kaesling, Recht der elektronischen Medien, 5. Aufl. 2026, § 109 MStV Rn. 27;… Schuler-Harm, in: Binder/Vesting, Beck RundfunkR, 5. Aufl. 2024, § 109 Rn. 11 f.; noch zu § 38 Abs. 2 RStV : BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2020 - 6 C 23.18 - juris Rn. 36, …und vom 22. Juni 2016 - 6 C 9.15 - juris Rn. 9; zu § 20 Abs. 1, Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs. 3 RStV : OVG Münster…, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1072/12 - juris Rn. 112). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 4 B 17.17
Berechnung der Höhe des Kindererziehungszuschlags bei Ruhestandsbeamten
Abgesehen davon sind diese Durchführungshinweise des Bundesministeriums des Innern als bloße Verwaltungsvorschrift für die von den Gerichten vorzunehmende Gesetzesauslegung nicht verbindlich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 - juris Rn. 37, 43; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 23.18 - juris Rn. 18, jeweils m.w.N.). - VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.257
Medienrecht, Beanstandung, Schleichwerbung, Werbeabsicht
Die streitgegenständliche Beanstandung nach § 109 Abs. 1 des MStV umfasst die förmliche Feststellung eines Rechtsverstoßes, verbunden mit dem zukunftsgerichteten Gebot, den Verstoß zu beseitigen und derartige Verstöße in Zukunft zu unterlassen (BVerwG, U.v. 24.6.2020 - 6 C 23.18 - BVerwGE 168, 392). - VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.5952
Medienrecht, Beanstandung, Unzulässige Produktplatzierung (verneint)
Die streitgegenständliche Beanstandung nach § 109 Abs. 1 des MStV umfasst die förmliche Feststellung eines Rechtsverstoßes, verbunden mit dem zukunftsgerichteten Gebot, den Verstoß zu beseitigen und derartige Verstöße in Zukunft zu unterlassen (BVerwG, U.v. 24.6.2020 - 6 C 23.18 -BVerwGE 168, 392). - VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.2179
Medienrecht, Beanstandung, Schleichwerbung, Werbeabsicht
Die streitgegenständliche Beanstandung nach § 109 Abs. 1 des MStV umfasst die förmliche Feststellung eines Rechtsverstoßes, verbunden mit dem zukunftsgerichteten Gebot, den Verstoß zu beseitigen und derartige Verstöße in Zukunft zu unterlassen (BVerwG U.v. 24.6.2020 - 6 C 23.18, BVerwGE 168, 392).
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