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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2691
BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83 (https://dejure.org/1986,2691)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1986 - 6 C 23.83 (https://dejure.org/1986,2691)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1986 - 6 C 23.83 (https://dejure.org/1986,2691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Protokollaufnahme - Parteivernehmung - Wehrpflichtiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 748
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83
    Dieses wird nunmehr nach Inkrafttreten des KDVG am 1. Januar 1984 unter Beachtung der vom Senat im Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83
    Dieses wird nunmehr nach Inkrafttreten des KDVG am 1. Januar 1984 unter Beachtung der vom Senat im Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83
    Diesen Zweck kann die Aufnahme des wesentlichen Inhalts der Aussage einer vernommenen Partei in den Urteilstatbestand nicht in gleicher Weise erfüllen (vgl. hierzu auch Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - ).
  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81

    Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83
    Dies hat seinen Grund - wie der Senat u.a. in seinem Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - dargelegt hat - darin, daß die Vorschriften über die Aufnahme des im Wege einer Vernehmung gewonnenen Beweisergebnisses in das Protokoll der mündlichen Verhandlung den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Rechtsmittelgericht sichern sollen.
  • BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86

    Kriegsdienstverweigerung - Mündliche Verhandlung - Unvollständige Protokollierung …

    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defektes des Tonaufnahmegeräts (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlt praktisch die gesamte Aussage des Klägers über die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

  • BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86

    Kriegsdienstverweigerung - Unvollständigkeit des Protokolls - Tonaufnahmegerät

    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defekts des Tonaufnahmegerätes (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlen ganze Teile, insbesondere mit den Antworten des Klägers auf die Fragen des Gerichts zu der speziellen Problematik des Kriegsdienstes und der Kriegsdienstverweigerung sowie zu seinem Verhalten in Konfliktsituationen (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

  • BVerwG, 03.09.1987 - 6 C 11.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Parteivernehmung - Beweismittel - …

    Dabei wird es auch die vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) niedergelegten materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze sowie die Anforderungen zu beachten haben, die an die Urteilsbegründung nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO und an die Protokollführung (vgl. dazu Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 - <NVwZ 1986, 748>) zu stellen sind.
  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 B 32.86
    Die nach Einlegung des Rechtsmittels gebotene Kontrolle setzt daher zunächst voraus, daß überhaupt ein Protokoll errichtet worden ist und daß es die Aussage wiedergibt (Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 - ).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 B 111.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unterlassene …

    Anders als im Falle einer fehlenden oder in wesentlichen Punkten unvollständigen Protokollierung der Bekundungen eines Klägers als Partei (vgl. dazu Urteil vom 10. Dezember 1976 - - sowie Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -) fehlt hier nicht eine wesentliche Entscheidungsgrundlage und damit die Möglichkeit, im Revisionsverfahren das Urteil zu überprüfen.
  • BVerwG, 19.08.1987 - 6 B 89.86

    Verzicht auf Protokollierung der Aussage des Klägers - Rügeloses Einlassen des …

    Aus dem in der Beschwerdebegründung erwähnten Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 - ergibt sich für Fälle der vorliegenden Art nichts anderes, denn dieses Urteil bezieht sich nicht auf einen Fall der Verwirkung des Rügerechts nach § 173 VwGO, § 295 Abs. 1 ZPO.
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