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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.10.1974

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73   

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https://dejure.org/1974,235
BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73 (https://dejure.org/1974,235)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1974 - VI C 241.73 (https://dejure.org/1974,235)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1974 - VI C 241.73 (https://dejure.org/1974,235)
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    "Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von 'Gut' und 'Böse' (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 38, 358) [BVerwG 13.10.1971 - VI C 57/66]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe toten müßte.".

    Die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner grundlegenden Entscheidung zum Recht der Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 12, 45 [55, 57]) aufgezeigt, und darüber geht, auch der erkennende Senat mit seinen Anforderungen nicht hinaus.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45 ff.) auch festgestellt, daß die Frage, ob im Einzelfall der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert wird, richterlicher Nachprüfung unterliegt (BVerfGE 12, 45 [55 f.]).

    Darf damit der Richter dem 'Phänomen Gewissen' (BVerfGE 12, 45 [55]) nachgehen, dann kann er, solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist.

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    "Das der Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers vorausgehende Verfahren ist mit Art. 4 Abs. 3 GG vereinbar (BVerfGE 28, 243 [259]; 32, 40 [45]).

    Da sich die III. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht in der Lage sieht, der Rechtsprechung des VI. Senats zu folgen, die sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anschließt (BVerfGE 28, 243 [259]; 32, 40 [45]) und mit ihr übereinstimmt, insbesondere auch in bezug auf die Beweisanforderungen (vgl. den eben auszugsweise wiedergegebenen Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 -), hält es der erkennende Senat für geboten, die Streitsache an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückzuverweisen (§ 144 Abs. 3 Nr. 2, § 173 VwGO, § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. auch Wieczorek, ZPO, § 565 Anm. C IV d 2 ff.).

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    "Das der Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers vorausgehende Verfahren ist mit Art. 4 Abs. 3 GG vereinbar (BVerfGE 28, 243 [259]; 32, 40 [45]).

    Da sich die III. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht in der Lage sieht, der Rechtsprechung des VI. Senats zu folgen, die sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anschließt (BVerfGE 28, 243 [259]; 32, 40 [45]) und mit ihr übereinstimmt, insbesondere auch in bezug auf die Beweisanforderungen (vgl. den eben auszugsweise wiedergegebenen Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 -), hält es der erkennende Senat für geboten, die Streitsache an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückzuverweisen (§ 144 Abs. 3 Nr. 2, § 173 VwGO, § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. auch Wieczorek, ZPO, § 565 Anm. C IV d 2 ff.).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall, den der erkennende Senat nach seiner auch hier der Entscheidung zugrundegelegten Auffassung entschieden hatte, durch Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - bestätigt.

    Da sich die III. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht in der Lage sieht, der Rechtsprechung des VI. Senats zu folgen, die sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anschließt (BVerfGE 28, 243 [259]; 32, 40 [45]) und mit ihr übereinstimmt, insbesondere auch in bezug auf die Beweisanforderungen (vgl. den eben auszugsweise wiedergegebenen Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 -), hält es der erkennende Senat für geboten, die Streitsache an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückzuverweisen (§ 144 Abs. 3 Nr. 2, § 173 VwGO, § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. auch Wieczorek, ZPO, § 565 Anm. C IV d 2 ff.).

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    Er hat im Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 - ausgeführt:.

    Ein solches Verlangen würde - wie der erkennende Senat ebenfalls in der angeführten Entscheidung BVerwG VI C 171.73 ausgesprochen hat - "ersichtlich gegen die gesetzliche Regelung verstoßen, die davon ausgeht, daß die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen wird, bevor der Wehrpflichtige mit der im Ernstfall an ihn herantretenden Situation, einen Menschen töten zu müssen, konfrontiert wird".

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    "Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von 'Gut' und 'Böse' (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 38, 358) [BVerwG 13.10.1971 - VI C 57/66]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe toten müßte.".
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    "Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von 'Gut' und 'Böse' (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 38, 358) [BVerwG 13.10.1971 - VI C 57/66]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe toten müßte.".
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    Ist die Aussage des Klägers in bezug auf solche konkrete Anhaltspunkte glaubwürdig, wofür die allgemeine Glaubwürdigkeit ein Indiz, aber nicht mehr ist (BVerwGE 30, 358 [361] und Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -), so kann sich das Gericht die im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene "Überzeugung" von der Richtigkeit des Ausgesagten bilden und daraus auf den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung schließen.
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    Ihnen ist dadurch Rechnung zu tragen, daß im Rahmen der dem Tatsachengericht obliegenden Beweiswürdigung den eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung größeres Gewicht zukommen kann, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435] und seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
    "Das Verwaltungsgericht hätte, sollte seine Entscheidung Bestand haben, konkrete Anhaltspunkte dafür als zu seiner Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Kläger seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von 'Gut' und 'Böse' (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; 38, 358) [BVerwG 13.10.1971 - VI C 57/66]und daß gerade eine dergestalt an einem absoluten Tötungsverbot ausgerichtete Gewissensentscheidung zu einer schweren seelischen Belastung des Klägers führen würde, wenn er im Kriege Menschen mit der Waffe toten müßte.".
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67

    Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und …

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73

    Anforderungen an die Bejahung der Beweisfrage bei Berufung des …

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Er hat zwar wiederholt ausgesprochen, den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]; Beschlüsse vom 26. April 1977 - BVerwG 6 CB 6.77 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 -).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76

    Begründungspflicht beim Urteilsspruch - Anforderungen an die Begründung im …

    Um die Spannweite möglicher Anhaltspunkte anzudeuten, hat der erkennende Senat dafür in dem ersten Revisionsurteil beispielshalber die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen genannt, ferner die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, sein bisheriges Verhalten und die Gedanken, die er sich bei seiner Entscheidungsbildung gemacht hat (vgl. auch Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).

    Dabei wird der Natur der Sache nach diesem Gesamteindruck vom Kläger größeres Gewicht zukommen, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (siehe Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer Gewissensentscheidung - …

    Um die Spannweite möglicher Anhaltspunkte anzudeuten, hat der Senat dafür beispielshalber die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen, die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, sein bisheriges Verhalten und die Gedanken, die er sich bei seiner Entscheidungsbildung gemacht hat, angeführt (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).

    Bei der Bildung dieser Überzeugung wie bei der ihr vorausgehenden Beantwortung der Frage, ob konkrete Anhaltspunkte allein auf Grund der Aussage des Wehrpflichtigen als festgestellt erachtet werden können, kann dem Gesamteindruck von dem Kläger größeres Gewicht zukommen, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 1.76

    Feststellung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

    Um die Spannweite möglicher Anhaltspunkte anzudeuten, hat der erkennende Senat dafür beispielshalber die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen genannt, ferner die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, sein bisheriges Verhalten und die Gedanken, die er sich bei seiner Entscheidungsbildung gemacht hat (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).

    Dabei wird der Natur der Sache nach diesem Gesamteindruck vom Kläger größeres Gewicht zukommen, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (s. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75

    Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Vielmehr bedarf es der Ermittlung konkreter Anhaltspunkte, die den Schluß zulassen, daß der Wehrpflichtige unter dem Zwang steht, nicht im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu können (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).

    Das ist gerade auch in dem von der Beschwerde selbst angeführten Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - dargelegt (vgl. auch Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches …

    Insgesamt ist aber nicht hinreichend ersichtlich, daß und warum sich das Verwaltungsgericht von dem Ernst und der Tiefe der behaupteten Gewissensbindung überzeugt und daß es Umstände festgestellt hat, die den Schluß zulassen, daß der Kläger unter dem inneren Zwang steht, nicht im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu können (vgl. dazu Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung …

    Bei der erneuten mündlichen Verhandlung wird es Gelegenheit haben, die Gesamtpersönlichkeit des Klägers zu würdigen und allen für eine Gewissensentscheidung möglicherweise erheblichen Umständen nachzugehen, die der Senat mehrfach beispielhaft aufgeführt hat (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als …

    Die Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen erschöpft sich darin, daß die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen - …

    Die Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen erschöpft sich darin, daß die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 104.80

    Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Beweis für eine …

    Nach den von ihm wiedergegebenen Ausführungen eines Urteils vom 22. November 1974 (anscheinend BVerwG 6 C 247.73 [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]; ebenso auch das Urteil vom selben Tage in der Sache BVerwG 6 C 241.73 [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]) hätte es sich zur Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer nicht nur auf die Angabe in seinen Entscheidungsgründen beschränken dürfen, es habe die Überzeugung gewonnen, daß der Kläger als Zeuge Jehovas sich aus Gewissensgründen außerstande sehe, einen Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag - …

  • BVerwG, 30.04.1984 - 6 C 153.81

    Wehrpflicht - Verweigerung - Gewissensentscheidung - Beweisanforderungen

  • BVerwG, 22.08.1980 - 6 C 51.80

    Überprüfung und Beurteilung der Gewissensentscheidung - Wahrscheinlichkeit des …

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 178.80

    Vollständige Überprüfung auf die Verletzung von revisiblem Recht im Rahmen einer …

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80

    Rüge unzureichender Urteilsbegründung - Nachweis einer Gewissensentscheidung …

  • BVerwG, 10.06.1981 - 6 C 156.80

    Anforderungen an die Urteilsbegründung in Kriegsdienstverweigerungssachen - …

  • BVerwG, 23.02.1979 - 6 C 87.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Hinweise des Bundesverfassungsgerichts …

  • BVerwG, 08.12.1975 - 6 B 82.75

    Revisionszulassung in Kriegsdienstverweigerungssachen aufgrund von …

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 96.74

    Voraussetzung für eine Gewissensentscheidung - Anerkennung als …

  • BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

  • BVerwG, 05.07.1977 - 6 CB 21.77

    Anforderungen an die Verinnerlichung einer nachhaltigen persönlichen Bindung des …

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 34.76

    Unterlassene Befragung des Wehrpflichtigen zu mehrdeutigen, im Urteil gegen ihn …

  • BVerwG, 26.05.1976 - 6 CB 1.76

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst …

  • BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 108.75

    Geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit Problemen der …

  • BVerwG, 11.01.1984 - 6 CB 153.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1981 - 6 CB 108.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 9.76

    Erfordernis einer Beweisaufnahme durch die entscheidenden Richter selbst - …

  • VG Saarlouis, 27.04.2010 - 2 K 186/09

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 09.06.1982 - 6 CB 198.81

    Kosten - Beschwerdeverfahren

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