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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1967 - VI C 25.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1348
BVerwG, 10.08.1967 - VI C 25.67 (https://dejure.org/1967,1348)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1967 - VI C 25.67 (https://dejure.org/1967,1348)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1967 - VI C 25.67 (https://dejure.org/1967,1348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Reisekostenvergütung für Dienstreisen - Ausfluss des Sparsamkeitsgrundsatzes - Abwägung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen des Reisekostenrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1967 - VI C 25.67
    Der Einwand des Klägers, daß die Beschaffung und der Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen angesichts der hohen und noch zunehmenden Zahl privateigener Kraftfahrzeuge in der Beamten- und Richterschaft überhaupt unwirtschaftlich seien, schlägt in diesem Zusammenhang schon deswegen nicht durch, weil es allein Sache des Gesetzgebers oder der von ihm ermächtigten Stellen ist, dieser Entwicklung im Kraftfahrzeugverkehr unter Abwägung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen des Reisekostenrechts durch sachgerechte Regelungen Rechnung zu tragen (vgl. hierzu auch Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 61.63 - [Buchholz BVerwG 238.90 Nr. 10 = DRiZ 1967 S. 87]).

    Einer entsprechenden Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere der §§ 670, 683 BGB, würde schon der Umstand entgegenstehen, daß das Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten (Richter) im Reisekostenrecht durch Rechtsvorschriften, Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsrichtlinien erschöpfend geregelt ist (vgl. auch hierzu das o.a. Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 61.63 -).

  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen …

    Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn dem Beamten bzw. Personalratsmitglied zumutbar ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird und er ohne triftigen Grund ein anderes Beförderungsmittel benutzt (vgl. Beschlüsse vom 10. August 1967 - BVerwG 6 C 25.67 - <RiA 1968, 114> und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 40.78 - ;… Drescher/Schmitt, Reise- und Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder, Bd. 2, B I - § 5 BRKG Rdnr. 20; Kopicki/Irlenbusch, Das Reisekostenrecht des Bundes, Teil B, § 6 BRKG Anm. 24;… Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, § 5 Rdnr. 105 f.).
  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 24, 253; 311 60 [BVerwG 08.07.1966 - VI C 54/63]; 34, 312 [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66][314]; 36, 33 [37]; Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 33.63 - [Buchholz 298.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 9] und vom 10. August 1967 - BVerwG 6 C 25.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 17]), daß das Reisekostenrecht neben dem Gebot der Sparsamkeit von dem Grundsatz bestimmt wird, daß nur die dienstlich veranlaßten notwendigen Hehr aufwendungen zu erstatten sind.
  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 75.67

    Benutzung von privat angeschafften Zeitkarten der Bundesbahn bei Dienstreisen - …

    Zu den Leitgedanken des Reisekostenrechts gehören die Grundsätze der Sparsamkeit und der Erstattung nur des durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwands (vgl. BVerwGE 24, 253; 31, 60 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67]; Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 9 = JR 1967, 276] undvom 10. August 1967 - BVerwG VI C 25.67 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 17 = RiA 1968, 114]).
  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68

    Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder …

    Die soeben umschriebene Anrechnungsregel folgt aber aus Sinn und Zweck des Reisekostenrechts, zu dessen Leitgedanken die Grundsätze der Sparsamkeit und der Erstattung nur des durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwands gehören (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1967 - BVerwG VI C 25.67 - [RiA 1968 S. 114] und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 75.67 - [RiA 1970 S. 98]).
  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 80.67

    Rechtsmittel

    Diese Auslegung entspricht den Leitgedanken des Reisekostenrechts, zu denen die Grundsätze der Sparsamkeit und der Erstattung nur des durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwands gehören (vgl. §§ 3 und 4 RKG und dazu BVerwGE 24, 253; 31, 60 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67]; sowie Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 9 = JR 1967, 276] und vom 10. August 1967 - BVerwG VI C 25.67 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 17 = RiA 1968, 114]).
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