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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 25.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3337
BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 25.86 (https://dejure.org/1987,3337)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1987 - 6 C 25.86 (https://dejure.org/1987,3337)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 6 C 25.86 (https://dejure.org/1987,3337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Zustellung - Niederlegung - Kenntnisverschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2529
  • NJW 19897, 2529
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 6.86

    Nachprüfung - volle - der Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 25.86
    Zur gerichtlichen Nachprüfung von Entscheidungen der Kammern für Kriegsdienstverweigerer nach den §§ 15 Abs. 1, 18 Abs. 1 KDVG (wie in der Sache BVerwG 6 C 6.86).

    Wie der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 6.86 - näher ausgeführt hat, kann aber aus der - anders als sonst in Fällen der Abweisung eines Antrages oder der Zurückweisung eines Widerspruchs - nach § 15 Abs. 1 KDVG vorgeschriebenen Entscheidung über die Nichtberechtigung des Antragstellers zur Kriegsdienstverweigerung nicht gefolgert werden, dieser Entscheidung komme nicht nur materielle Bedeutung zu, sondern sie sei darüber hinaus endgültig und deshalb auch der vollen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 25.86
    Dieses wird nunmehr das Anerkennungsbegehren des Klägers zu überprüfen und dabei unter Würdigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) maßgebenden umstände besonders zu berücksichtigen haben, wie sich der Kläger im Verwaltungsverfahren verhalten hat.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 25.86
    Wer ein Verwaltungsverfahren betreibt und auch sonst am Rechtsleben teilnimmt, muß die Sorgfalt walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist; diese Anforderungen dürfen zwar im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar erschwert werden (vgl. BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; Urteil vom 8. Juli 1981 - BVerwG 6 C 174.80 -).
  • BVerwG, 08.07.1981 - 6 C 174.80

    Revisionszulassung zur Klärung grundsätzlicher Fragen des Verfahrensrechts - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 25.86
    Wer ein Verwaltungsverfahren betreibt und auch sonst am Rechtsleben teilnimmt, muß die Sorgfalt walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist; diese Anforderungen dürfen zwar im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar erschwert werden (vgl. BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; Urteil vom 8. Juli 1981 - BVerwG 6 C 174.80 -).
  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 12.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg an der …

    Die Frage, ob die Aussage des Zeugen B. gerichtsverwertbar ist oder nicht, betrifft somit das materielle Recht, zu dem in diesem Zusammenhang auch das Verwaltungsverfahrensrecht gehört (vgl.Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 25.86 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 3).
  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 78.89

    Fehlbelegungsabgabe - Regionalisierung - Bestimmung des Erhebungsgebiets - …

    Die Frage, ob die Höchstbetragsverordnung den in § 6 Abs. 2 AFWoG bezeichneten Differenzierungskriterien hinreichend Rechnung trägt, ist materiellrechtlicher Natur und auf die mit der zugelassenen Revision erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts umfassend zu prüfen (§ 137 Abs. 3 VwGO; vgl. etwa Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 25.86 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 3 S. 10 ).
  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

    Insbesondere im Hinblick auf die - regelmäßig Zweifel an der Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung begründende - Tatsache, daß der Kläger dem Bundesamt unentschuldigt seine Unterlagen nicht eingereicht hat, die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als gewichtiges Indiz gegen die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung zu werten ist (vgl. auch Urteile vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 6.86 - <BVerwGE 77, 240 = NVwZ 1987, 801> und - BVerwG 6 C 25.86 - NJW 1987, 2529>), war die hier vom Verwaltungsgericht durchgeführte Prüfung des ihm vorliegenden Akteninhalts (§ 14 Abs. 3 KDVG), der hauptsächlich aus der Darlegung der Beweggründe des Klägers für seine Kriegsdienstverweigerung, seinem Lebenslauf sowie der Begründung für seine Fristversäumnis gegenüber dem Bundesamt bestand, zur Bildung seiner hinreichend sicheren Überzeugung i.S.v. § 14 Abs. 1 KDVG erforderlich.
  • BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 61.87

    Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Waffe - Ablehnung

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 6.86 - (BVerwGE 77, 240 = Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 2) und - BVerwG 6 C 25.86 - (Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 3) näher ausgeführt hat, führt die auf § 15 Abs. 1 Satz 1 KDVG gestützte berechtigte Feststellung, der unentschuldigt ferngebliebene Antragsteller sei nicht berechtigt, den Kriegsdienst zu verweigern, nur zum Abschluß des Verfahrens in der Verwaltungsinstanz.
  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 B 3.90

    Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs - Beschwerde gegen die …

    Ebenso, wie etwa ein Verfahrensbeteiligter, der einen Benachrichtigungszettel über eine Zustellung nicht beachtet und sich deshalb nicht Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück verschafft (vgl. dazu Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 25.86 - NJW 1987, 2529>), kann auch der Kläger, der trotz zu erwartender schriftlicher Ladung zu dem ihm mündlich mitgeteilten Termin keine Vorkehrungen - etwa durch telefonische Rückfragen bei der Geschäftsstelle des Gerichts über die angekündigte und bisher nicht eingegangene Ladung - für eine zuverlässige und endgültige Unterrichtung über den Termin getroffen hat, keinen begründeten Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen der Durchführung des Termins ohne seine an sich angebrachte mündliche Anhörung erheben.
  • BVerwG, 15.10.1987 - 6 C 25.87

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die …

    Die von ihr primär begehrte Klageabweisung durch das Revisionsgericht wäre nicht in Betracht gekommen, weil - wie der Senat mit Urteilen vom 13. Mai 1987 (BVerwG 6 C 6.86 und BVerwG 6 C 25.86) zu § 15 Abs. 1 KDVG entschieden hat - selbst dann, wenn die Kammer für Kriegsdienstverweigerung gemäß § 15 Abs. 1 KDVG das Anerkennungsbegehren des Wehrpflichtigen wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Termin zu seiner persönlichen Anhörung zu Recht zurückgewiesen hätte, auf die Klage des Wehrpflichtigen gegen die zurückweisende Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung hin das Verwaltungsgericht seinerseits über das Anerkennungsbegehren in der Sache hätte entscheiden müssen.
  • VG Köln, 29.05.2008 - 20 L 177/08

    Keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Festsetzung von …

    Rn. 17 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1987 -6 C 25/86 -, NJW 1987, S. 2529;.
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