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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2720
BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86 (https://dejure.org/1988,2720)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1988 - 6 C 35.86 (https://dejure.org/1988,2720)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 6 C 35.86 (https://dejure.org/1988,2720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Meldepflichten eines Soldaten - Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Rückzahlung von Dienstbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1232
  • NVwZ 1989, 563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum bürgerlichen Recht entwickelte "normative" Schadensbegriff macht die Annahme eines Vermögensschadens davon abhängig, daß der Geschädigte nach der Verkehrsauffassung einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat (BGHZ 45, 212 [BGH 15.04.1966 - VI ZR 271/64]; 55, 146 [BGH 08.01.1971 - V ZR 125/67]; 86, 128 ;… BVerwGE a.a.O.).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum bürgerlichen Recht entwickelte "normative" Schadensbegriff macht die Annahme eines Vermögensschadens davon abhängig, daß der Geschädigte nach der Verkehrsauffassung einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat (BGHZ 45, 212 [BGH 15.04.1966 - VI ZR 271/64]; 55, 146 [BGH 08.01.1971 - V ZR 125/67]; 86, 128 ;… BVerwGE a.a.O.).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69

    Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum bürgerlichen Recht entwickelte "normative" Schadensbegriff macht die Annahme eines Vermögensschadens davon abhängig, daß der Geschädigte nach der Verkehrsauffassung einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat (BGHZ 45, 212 [BGH 15.04.1966 - VI ZR 271/64]; 55, 146 [BGH 08.01.1971 - V ZR 125/67]; 86, 128 ;… BVerwGE a.a.O.).
  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Dies übersieht die Revision bei ihrem Hinweis auf die angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs; in dem dort entschiedenen Fall war dieser Zusammenhang angesichts des unstreitigen Zahlungsverzuges der Beklagten hinsichtlich der Verzugszinsen, um deren Höhe allein gestritten wurde, offenkundig (dasselbe gilt für die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1964 - BVerwG 6 C 96.60 - und vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - <ZBR 1981, 126>).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82

    Wehrrecht - Soldaten - Schadensersatzamspruch - Bundesrepublik Deutschland - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Der Vermögensschaden, den der Kläger der Beklagten nach dieser Vorschrift zu ersetzen hat, wenn er die ihm zur Last gelegte Pflichtverletzung begangen hat, besteht nach der Rechtsprechung des Senats in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage der Beklagten, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzung gestaltet hat, und derjenigen Vermögenslage, die bestanden hätte, wenn die Dienstpflichtverletzung unterblieben wäre (BVerwGE 69, 331 [BVerwG 27.06.1984 - 6 C 60/82]).
  • BGH, 17.04.1978 - II ZR 77/77
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Der Senat schließt sich insoweit der von einer Gesamtbetrachtung der Haushaltsführung des Bundes ausgehenden Auffassung des Bundesgerichtshofs an, nach der die Anforderungen an die Geltendmachung eines Schadens überspannt würden, wenn dem Bund der Nachweis eines derart unmittelbaren Ursachenzusammenhangs abverlangt würde (BGH, Urteil vom 17. April 1978 - II ZR 77/77 - <MDR 1978, 818 = LM § 288 BGB Nr. 7>).
  • BVerwG, 15.01.1964 - VI C 96.60

    Grundsatz der Unverzichtbarkeit beamtenrechtlicher Dienstbezüge - Rechtsanspruch …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Dies übersieht die Revision bei ihrem Hinweis auf die angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs; in dem dort entschiedenen Fall war dieser Zusammenhang angesichts des unstreitigen Zahlungsverzuges der Beklagten hinsichtlich der Verzugszinsen, um deren Höhe allein gestritten wurde, offenkundig (dasselbe gilt für die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1964 - BVerwG 6 C 96.60 - und vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - <ZBR 1981, 126>).
  • BGH, 08.01.1971 - V ZR 125/67

    Wohnungsberechtigter im Kohlenbergbau

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86
    Der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum bürgerlichen Recht entwickelte "normative" Schadensbegriff macht die Annahme eines Vermögensschadens davon abhängig, daß der Geschädigte nach der Verkehrsauffassung einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat (BGHZ 45, 212 [BGH 15.04.1966 - VI ZR 271/64]; 55, 146 [BGH 08.01.1971 - V ZR 125/67]; 86, 128 ;… BVerwGE a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2001 - 5 L 556/00

    Abweichung; Beamter; Divergenz; Grundsatzfrage; Grundsatzrüge; grundsätzliche …

    Eine grundsätzliche Bedeutung dieser Rechtsfrage kann nicht aus einer Divergenz zwischen dem Urteil des BGH vom 18.10.1988 (NJW-RR 1989, 670 = LM § 249 (A) BGB Nr. 84) und dem Urteil des BVerwG vom 16.12.1988 (NJW 1989, 1232) hergeleitet werden.

    Dem Zulassungsantrag lässt sich jedoch eindeutig entnehmen, dass sich aus der vom Beklagten angenommenen Divergenz zwischen dem Urteil des Bundesgerichtshofs  vom 18. Oktober 1988 (- VI ZR 223/87 -, NJW-RR 1989, 670 ff) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1988 (- 6 C 35.86 -, NJW 1989, 1232 f) die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben soll.

    Die vom Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 16. Dezember 1988 (aaO) verneinte Frage, ob zwischen der behaupteten Pflichtverletzung des Klägers und den Zinsaufwendungen des Landes für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung seiner Zahlungsverpflichtungen der nach § 86 NBG erforderliche ursächliche Zusammenhang gegeben sei, ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig.

    Schön geht zwar von einer Divergenz zwischen dem Urteil des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 18. Oktober 1988 (…aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Dezember 1988 (aaO) aus, verkennt jedoch, dass es in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall nicht um Verzugszinsen im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB geht.

  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 C 42.00

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten wegen erhöhten …

    Es reicht aus, dass die Deutsche Bundesbahn in dem betreffenden Zeitraum Bankkredite benötigt hat (stRspr, vgl. bereits Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG 2 C 86.67 - Buchholz 232 § 30 BBG Nr. 4 S. 9 sowie Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 6 C 35.86 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 13 S. 9; BGH, Urteile vom 17. April 1978 - II ZR 77.77 - LM § 288 BGB Nr. 7 = MDR 1978, 818 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - NJW-RR 1989, 670).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 2 L 129/89
    Danach ist als Schaden der Unterschied zwischen der Vermögenslage der Klägerin, wie sie sich infolge der schuldhaften Pflichtverletzung gestaltet hat, und ihrer Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde, anzusehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.12.1988 - 6 C 35.86 -, Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 13; Urteil vom 27.6. 1984 - 6 C 60.82 -, Buchholz 238.4 § 24 SG Nr. 8).

    Ein Vermögensschaden liegt nach den Grundsätzen des "normativen" Schadens vor, wenn der Geschädigte nach der Verkehrsauffassung einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.12.1988 - 6 C 35.86 -, Buchholz 235.1, § 24 SG Nr. 13; Urteil vom 27.6. 1984 - 6 C 60.82 -, Buchholz, 238.4 § 24 SG Nr. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 739/97

    Falscheintragung von Zählwerksständen einer Dieselkraftstoffsäule zwecks …

    Rn. 115 Vgl. zu den an einen solchen Nachweis zu stellenden Anforderungen einerseits BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 6 C 35.86 -, NJW 1989, 1232, andererseits BGH, Urteile vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 -, NJW-RR 1989, 670 und vom 17. April 1978 - II ZR 77/77 -, MDR 1978, 818 f.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 21.96

    Unterschlagene Geldbuße - § 153a StPO, Haftung des Staatsanwalts, Schaden des …

    Nach § 249 BGB ist im Sinne der herkömmlichen Differenzmethode als Schaden der Unterschied zwischen der Vermögenslage des Klägers, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzung gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde, anzusehen (BVerwGE 69, 331 (333) [BVerwG 27.06.1984 - 6 C 60/82]; Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 6 C 35.86 - (Buchholz 236.1 § 24 Nr. 13) und vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - (Buchholz 296.1 § 24 Nr. 15)).
  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 11 AS 43/14

    Kein Zinsschaden bei vorfälligem Mittelabruf einer ARGE

    Eine Darlegung zum Unterschied zwischen der Vermögenslage des Bundes, wie sie sich infolge des angeblichen Verstoßes gegen die BHO darstellt, und derjenigen Vermögenslage, die bestanden hätte, wenn die Mittel nicht vorzeitig abgerufen worden wären, ist nicht erfolgt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 6 C 35/86 - m. w. N.).
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