Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer
Rechtliches Gehör - Wehrdienstverweigerer - Kriegsdienstverweigerer - Persönliche Anhörung - Verhandlung in Abwesenheit - Ärztliches Attest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 257 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Nach der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung besteht zwar nach § 14 Abs. 3 KDVG die Möglichkeit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne persönliche Anhörung des Wehrpflichtigen, wenn die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung aus dem Inhalt der dem zuständigen Prüfungsgremium vorliegenden Akten gewonnen werden kann (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 -NVwZ 1984, 447>); für die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens gelten dagegen die zur bisherigen Rechtslage entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht des Gerichts und zum Umfang seiner Pflicht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. dazu insbesondere Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - ). Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (…a.a.O.) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger die geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (…a.a.O.) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger die geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat. - BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, maßgeblich auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98>, vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 -NJW 1986, 2897> und vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - NVwZ 1989, 650>).
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, maßgeblich auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98>, vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 -NJW 1986, 2897> und vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - NVwZ 1989, 650>). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 53.84
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Eine Ausnahme von der Regel, wonach eine Klageabweisung die Parteivernehmung des Klägers voraussetzt, ist lediglich dann zu machen, wenn die gesamten Umstände des Falles, zu denen auch ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Termin zur mündlichen Verhandlung gerechnet werden kann, den Schluß rechtfertigen, der Antragsteller verfolge sein Anerkennungsbegehren mit nur geringem Interesse oder wolle das Verfahren verschleppen (vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 215.84 - und Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 53.84 - <BVerwGE 77, 157 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 184>). - BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, maßgeblich auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98>, vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 -NJW 1986, 2897> und vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - NVwZ 1989, 650>). - BVerwG, 10.08.1988 - 6 B 16.88
Kriegsdienstverweigerung - Eingehenderes Verfahren - Vollprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Nach der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung besteht zwar nach § 14 Abs. 3 KDVG die Möglichkeit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne persönliche Anhörung des Wehrpflichtigen, wenn die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung aus dem Inhalt der dem zuständigen Prüfungsgremium vorliegenden Akten gewonnen werden kann (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 -NVwZ 1984, 447>); für die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens gelten dagegen die zur bisherigen Rechtslage entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht des Gerichts und zum Umfang seiner Pflicht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. dazu insbesondere Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - ). - BVerwG, 24.10.1985 - 6 B 215.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Eine Ausnahme von der Regel, wonach eine Klageabweisung die Parteivernehmung des Klägers voraussetzt, ist lediglich dann zu machen, wenn die gesamten Umstände des Falles, zu denen auch ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Termin zur mündlichen Verhandlung gerechnet werden kann, den Schluß rechtfertigen, der Antragsteller verfolge sein Anerkennungsbegehren mit nur geringem Interesse oder wolle das Verfahren verschleppen (vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 215.84 - und Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 53.84 - <BVerwGE 77, 157 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 184>). - BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87
Vertagung des Verhandlungstermins bei entschuldigter Säumnis auch ohne …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87
Wenn das Gericht Bedenken gegen die Vollständigkeit oder Aussagekraft des vom Kläger eingereichten privatärztlichen Attestes hatte und es deshalb nicht für ausreichend hielt, so hätte es diesen Bedenken nachgehen müssen - etwa durch telefonische Nachfrage bei dem Arzt, der das Attest ausgestellt hatte, selbst wenn dieser aufgrund seiner ärztlichen Schweigepflicht nur beschränkt Auskunft geben durfte (vgl. Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - ).
- BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen …
Im Falle eines erst kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht bzw das Gremium weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben, noch, ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern, noch, selbst Nachforschungen anzustellen zB durch Nachfrage bei dem Betroffenen und/oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausstellte (vgl BFH vom 1.4.2009, ZSteu 2009, R674 = Juris RdNr 6;… siehe auch BFH vom 7.4.2004, BFH/NV 2004, 1282, 1283 f = Juris RdNr 17;… BFH vom 5.7.2004, BFH/NV 2005, 64, 66 = Juris RdNr 13; aA - vereinzelt in jeweils besonderen Fallgestaltungen - zB LSG Berlin vom 10.6.2004 - L 3 B 14/04 U - Juris RdNr 11, möglicherweise im Falle eines anwaltlich nicht vertretenen Klägers; aA ebenso zur Sonderkonstellation eines Rechtsstreits wegen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer BVerwG vom 8.11.1989 - 6 C 42/87 - NVwZ-RR 1990, 257 = Juris RdNr 16). - BVerwG, 07.06.1990 - 6 C 48.88
Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht in …
- BFH, 28.11.1990 - I R 71/90
Verfahrensvertretung in gesetzwidriger Weise auf Grund Abwesenheit des …
Danach kann dahinstehen, inwieweit der Prozeßbevollmächtigte im übrigen erwarten konnte, daß das Gericht etwaigen Bedenken nachgehen (vgl. BVerwG-Urteil vom 27. November 1989 6 C 30.87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungsreport - NVwZ-RR - 1990, 422) und ggf. z. B. telefonisch bei ihm und beim Arzt rückfragen würde (vgl. BVerwG-Urteil vom 8. November 1989 6 C 42.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 108 VwGO Nr. 223).
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