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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1956
BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81 (https://dejure.org/1983,1956)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1983 - 6 C 42.81 (https://dejure.org/1983,1956)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 6 C 42.81 (https://dejure.org/1983,1956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung - Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Für die isolierte Anfechtung der Widerspruchsentscheidung der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer besteht auch im Hinblick auf die Regelung der §§ 45, 46 VwVfG kein Rechtsschutzbedürfnis (im Anschluß an BVerwGE 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18).

    Daß jedenfalls die als verletzt bezeichnete Norm des § 79 Abs. 2 VwGO eine verfahrensrechtliche Regelung ist, deren falsche Anwendung einen Verfahrensmangel darstellt, hat der Senat im Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 - unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung ausgeführt (vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - [BVerwGE 61, 45 = Buchholz 408.0 § 35 WPflG Nr. 18]).

    Hierzu hat der Senat in seinem bereits angeführten Urteil vom 7. Oktober 1980 (a.a.O.), das dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung allerdings noch nicht bekannt sein konnte, ausgeführt:.

    Da der Kläger somit seinen ursprünglichen Klageantrag jedenfalls hilfsweise aufrechterhalten hat, war die Klage nicht gemäß dem Hauptantrag der Revision abzuweisen, sondern die Sache - da das Verwaltungsgericht noch keine Feststellungen hinsichtlich des ursprünglichen Klageantrags getroffen hatte, die eine abschließende revisionsgerichtliche Entscheidung ermöglichten - auf den Hilfsantrag der Revision gemäß § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. dazu auch das angeführte Urteil des Senats vom 7. Oktober 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Rechtschutz in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anfechtung eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Die Zulässigkeit der Klage folge aus § 79 Abs. 2 VwGO; soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer verneint habe, träfen seine Erwägungen im vorliegenden Falle nicht zu, weil gemäß der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Vorschrift des § 45 VwVfG eine Heilung des Verfahrensmangels der unterlassenen Anhörung des Klägers nur im Verwaltungsverfahren und nicht mehr im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren möglich sei.

    Das ergibt sich im einzelnen aus den Erwägungen, die in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 5. November 1975 (BVerwGE 49, 307) niedergelegt worden sind.

    Auch § 45 VwVfG vermag an der insbesondere in BVerwGE 49, 307 zusammengefaßten Rechtsprechung nichts zu ändern.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Soweit der Kläger eine Besonderheit des vorliegenden Verfahrens darin sieht, daß die Prüfungskammer über seinen Widerspruch vom Mai 1977 im Februar 1979 und somit zu einem Zeitpunkt entschieden hat, nach dem das Wehrpflichtänderungsgesetz 1977 (BGBl. I S. 1229) zunächst ab 1. August 1977 in Kraft getreten und sodann durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) als verfassungswidrig für nichtig erklärt worden war, vermag auch diese Besonderheit kein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer zu begründen.
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Sie bezieht sich deshalb gerade auch auf die Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers nach § 25 WPflG, denn hier besteht weder ein Eriaessensnoch ein Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwGE 44, 17 [22]).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 97.80

    Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst - Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht unter Ziff. II seiner Entscheidungsformel (…a.a.O.) eine Regelung getroffen, wonach u.a. Wehrpflichtige, die in Vollzug des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 bis zum 15. Dezember 1977 ein Zivildienstverhältnis begründet oder einen schriftlichen Annahmebescheid des Bundesamtes für den Zivildienst erhalten hatten, trotz Verfassungswidrigkeit des zugrundeliegenden Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 als rechtswirksam anerkannte Kriegsdienstverweigerer galten (zu den Voraussetzungen eines in diesem Sinne rechtswirksamen Annahmebescheides vgl. u.a. Urteil des Senats vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 97.80 - [BVerwGE 64, 134 = Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 4]).
  • BVerwG, 14.02.1979 - 6 C 81.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtdurchführung eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Hier ist es allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen, um eine sonst nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts bei Anfechtung des erneuten Widerspruchsbescheides durch den Kriegsdienstverweigerer oder die Wehrbereichsverwaltung zu vermeiden und der sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens Rechnung zu trafen (vgl. BVerwGE 57, 283 [285]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Hier ist es allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen, um eine sonst nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts bei Anfechtung des erneuten Widerspruchsbescheides durch den Kriegsdienstverweigerer oder die Wehrbereichsverwaltung zu vermeiden und der sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens Rechnung zu trafen (vgl. BVerwGE 57, 283 [285]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81
    Daß jedenfalls die als verletzt bezeichnete Norm des § 79 Abs. 2 VwGO eine verfahrensrechtliche Regelung ist, deren falsche Anwendung einen Verfahrensmangel darstellt, hat der Senat im Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 - unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung ausgeführt (vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - [BVerwGE 61, 45 = Buchholz 408.0 § 35 WPflG Nr. 18]).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag - …

    In einem derartigen Falle, in dem der - noch dazu anwaltlich nicht vertretene - Kläger nicht ausdrücklich schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung lediglich die Aufhebung des Widerspruchsbescheides beantragt hat, ist ähnlich wie in dem vom Senat durch Urteil vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) entschiedenen Falle davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.
  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 4.90

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in …

    In einem derartigen Falle, in dem der Kläger nicht ausdrücklich schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung lediglich die Aufhebung des Widerspruchsbescheides beantragt hat, ist ähnlich wie in den vom Senat durch Urteile vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) und vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 = NVwZ 1988, 346) entschiedenen Fällen davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.
  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung - …

    28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) entschiedenen Fall davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.".
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …

    Dies alles hat der Senat schon vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes in ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl. insbesondere das von der Revision angeführte Urteil vom 24. August 1981 ; ferner BVerwGE 44, 17 [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73]; 45, 351 ; 49, 307 ; Urteil vom 18. Juli 1975 ) und an dieser Rechtsprechung auch nach Inkrafttreten des hier zeitlich noch nicht anwendbaren § 46 VwVfG am 1. Januar 1977, der nunmehr allgemein einen Anspruch auf Aufhebung eines rechtlich gebundenen Verwaltungsakts wegen einer nicht zur Nichtigkeit der Maßnahme führenden Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit versagt, festgehalten (vgl. BVerwGE 65, 287; 69, 90 ; Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - BWV 1983, 180> und vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - ).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 19.83

    Gewissensfreiheit - Kriegsdienstverweigerung - Anerkennung - Rücknahme - Widerruf …

    Mit der Klägerin kann aber davon ausgegangen werden, daß sie ihren ursprünglich im Schriftsatz vom 15. Juli 1981 (Bl. 8 d. Akten des Verwaltungsgerichts) angekündigten Antrag auf Feststellung, daß der Beigeladene nicht berechtigt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, jedenfalls hilfsweise auch in der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten hat (vgl. für die ähnliche Lage in Fällen einer scheinbar nur begehrten isolierten Aufhebung des Widerspruchsbescheides einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer Urteile vom 7. Oktober 1980 - BerwG 6 C 39.80 - sowie vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - ).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 6 C 59.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung

    In einem derartigen Falle, in dem der Kläger nicht ausdrücklich schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung lediglich die Aufhebung des Widerspruchsbescheides begehrt hat, ist ähnlich wie in dem vom Senat durch Urteil vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) entschiedenen Fall sowie in dem Fall, der dem erwähnten Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - zugrunde lag, davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.
  • VG Köln, 15.11.2012 - 6 K 2316/12

    Widerspruchsbescheid isolierte Anfechtung Abschaffung Widerspruchsverfahren

    Rn. 31 Auch aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.07.1983 - 6 C 42/81 - folgt nicht, dass durch § 79 Abs. 2 VwGO eine weitere Klagemöglichkeit eröffnet werden soll.
  • BVerwG, 14.10.1983 - 6 B 82.83

    Zurückweisung eines Anerkennungsbegehrens als Kriegsdienstverweigerer mangels …

    Bei der gemäß § 25 WPflG zu treffenden Entscheidung über das Anerkennungsbegehren des Wehrpflichtigen handelt es sich um eine rechtlich gebundene Entscheidung, so daß mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren durch die sich anschließende, umfassende gerichtliche Prüfung geheilt werden (vgl. BVerwGE 61, 45 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80] = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18; zuletzt Urteil vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 -).
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