Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nachholung einer Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen
- Wolters Kluwer
Kriegsdienstverweigerung - Ablehnungsbescheid - Urlaubsbedingte Abwesenheit - Sorgfaltspflicht - Postzustellbevollmächtigter - Fristgerechte Widerspruchseinlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 04.06.1987 - 2 K 1019/86
- VG Münster, 09.06.1989 - 2 K 1019/86
- BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 86
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - und vom 8. Juli 1981 - BVerwG 6 C 174.80 - sowie Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - ) entschieden hat, muß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen derjenige, der ein Verwaltungsverfahren betreibt, die Sorgfalt walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar sind.Anders als in dem vom Senat in seinem erwähnten Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - entschiedenen Fall traf ihn aber außer der Urlaubsabwesenheit ohne Vorsorge für die rechtzeitige Einlegung eines Widerspruchs innerhalb der mit der Zustellung beginnenden Frist kein weiteres Verschulden; er hatte nicht etwa in der mündlichen Verhandlung vor dem Prüfungsausschuß den Eindruck erweckt, er werde in absehbarer Zeit nicht in Urlaub gehen und Zustellungen würden ihn erreichen.
- BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87
Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch - …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87
Der erkennende Senat hat jedenfalls in seinem Urteil vom 20. Juni 1988 - BVerwG 6 C 24.87 - (Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 2 = NVwZ-RR 1989, 85) in einem Fall, in dem eine Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer in der Sache über einen verspäteten Widerspruch eines Kriegsdienstverweigerers entschieden hatte, weil sie davon ausgegangen war, daß der Widerspruch form- und fristgerecht eingelegt worden sei, entschieden, daß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen das Verwaltungsgericht die Verspätung des Widerspruchs gegen den Bescheid der erstinstanzlichen Verwaltungsbehörde nicht mehr zu beachten habe, wenn die Widerspruchsbehörde in der Sache über den Widerspruch entschieden habe. - BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86
Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - und vom 8. Juli 1981 - BVerwG 6 C 174.80 - sowie Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - ) entschieden hat, muß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen derjenige, der ein Verwaltungsverfahren betreibt, die Sorgfalt walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar sind. - BVerwG, 08.07.1981 - 6 C 174.80
Revisionszulassung zur Klärung grundsätzlicher Fragen des Verfahrensrechts - …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - und vom 8. Juli 1981 - BVerwG 6 C 174.80 - sowie Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - ) entschieden hat, muß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen derjenige, der ein Verwaltungsverfahren betreibt, die Sorgfalt walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar sind.
- BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95
Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der …
Die Beschwerde sieht eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Juni 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - (Buchholz 316 § 32 VwVfG Nr. 3) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - (BVerfGE 40, 42 ff.) undvom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - (BVerfGE 41, 332 ff.) darin, daß das Flurbereinigungsgericht die Versäumung der Klagefrist des § 142 Abs. 1 FlurbG a.F. dann als schuldhaft im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO angesehen habe, wenn ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren in Erwartung der alsbaldigen Zustellung eines Widerspruchsbescheides für zwei Wochen wegfahre, ohne entweder dafür zu sorgen, daß ihm ein in dieser Zeit eingehender Widerspruchsbescheid umgehend nachgesandt wird, oder einen im Widerspruchsverfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt ausdrücklich zu ermächtigen, von sich aus fristwahrend Klage zu erheben.orschriften erfordert, bestimmt sich dabei nach den Umständen des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - , vom 1. September 1988 - BVerwG 6 C 56.87 - undvom 9. Juni 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - sowieBeschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - ).
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93
Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist
Es handelt sich nicht um eine Sachentscheidung über die Beschwerde, die eine Versäumung der Beschwerdefrist im gerichtlichen Verfahren unbeachtlich werden ließe (zu dieser Wirkung der Sachentscheidung über eine verfristete Wehrbeschwerde vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - DokBer B 1990, 117 f. m.w.N.; zur Unbeachtlichkeit der Versäumung der Widerspruchsfrist als Folge einer Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde über den verspäteten Widerspruch vgl. etwa Urteile vom 20. Juni 1988 - BVerwG 6 C 24.87 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 2 S. 1 [2 f.] m.w.N. und vom 9. Juli 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - Buchholz 316 § 32 VwVfG Nr. 3 S. 1 f.). - OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Kart 779/19 Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, Urteil vom 09.06.1989, 6 C 49/87, Rn. 11, bei juris).
- VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
20; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - IV C 74.74 -, juris Rn. 24; Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 8. April 1991 - 2 C 32/90 -, juris Rn. 11). - OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
Verfahrensmangel aufgrund Sachverhaltswürdigung; Eigenschaft von Räumen als …
Regelmäßig unverschuldet ist eine Fristversäumnis etwa bei einem Fristbeginn oder -ablauf während einer überschaubaren (bpsw. urlaubsbedingten) Abwesenheit (stRspr, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Juli 1974 - 2 BvR 32/74 -, Juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 -, Juris Rn. 12). - VG Augsburg, 06.06.2019 - Au 8 E 19.822
Versäumung de Frist für einen Antrag auf Nachteilsausgleich
Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, U.v. 9.6.1989 - 6 C 49/87 - juris Rn. 11;… Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2019, § 32 Rn. 20 f.;… Michler in BeckOK VwVfG, 43. Edition, Stand 1.4.2019, § 32 Rn. 9). - BGH, 08.05.1995 - NotZ 11/94
Ablehnung einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle wegen …
Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtsicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 = Buchholz 316 § 32 VwVfG Nr. 3 S. 2 m.w.Nachw.). - VG Bremen, 21.04.2026 - 7 K 1057/25
Anmeldefrist für die Wiederholung des ersten juristischen Staatsexamens, Urteil …
Das konkrete Maß an Achtsamkeit und Vorsorge richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG NVwZ-RR 1990, 86; NJW 1997, 2966). - VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 2 E 23.1033
Fristwahrung bei Nachweis einer Prüfungsbehinderung
Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, U.v. 9.6.1989 - 6 C 49/87 - juris Rn. 11;… Michler in Beckscher Online-Kommentar VwVfG, 59. Edition Stand 1.4.2023, § 32 Rn. 9). - VG Würzburg, 09.12.2015 - W 2 K 14.519
Erfolglosigkeit der Beantragung eines Urlaubssemesters wegen Verfristung
Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, U. v. 9.6.1989 - 6 C 49/87 - NVwZ-RR 1990, 86; U. v. 18.4.1997 - 8 C 38/95 - NJW 1997, 2966). - OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 12 M 4814/96
Sozialhilfe (örtliche Zuständigkeit bei regelmäßig; Vermögen (Nachzahlung); …
- OVG Thüringen, 28.02.1996 - 3 KO 160/94
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Wiedereinsetzung; Sorgfaltspflichten eines …
- BGH, 08.05.1995 - NotZ 19/94
Klage auf Bestellung als Notarin - Verspätete Bewerbung um die Stelle als Notarin …
- VG Düsseldorf, 17.06.2005 - 13 K 1826/04
Einstellung einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt mangels Aufenthalt im …
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