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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,50
BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65 (https://dejure.org/1968,50)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1968 - VI C 53.65 (https://dejure.org/1968,50)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1968 - VI C 53.65 (https://dejure.org/1968,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - Anspruch auf Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 127
  • NJW 1968, 2308
  • MDR 1968, 695
  • DVBl 1968, 432
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
    Es mag Bedeutung gewinnen in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer einem Arbeitskameraden desselben Betriebes einen Schaden zugefügt hat, für den er diesem nach den Regeln des bürgerlichen Rechts aus unerlaubter Handlung haften müßte, aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angesichts der grundlegend in BAG 5, 1 dargestellten Gemengelage von Rechtsregeln des bürgerlichen Rechts, der im Arbeitsrecht für schadengeneigte Arbeit entwickelten Regeln und des Rechts der Sozialversicherung letztlich grundsätzlich doch nicht haftet.

    Die durch eine solche Fallgestaltung ausgelösten komplexen Überlegungen (vgl. BAG 5, 1) sind ohne Bedeutung für die hier zu entscheidende Frage, ob der Bedienstete nach Eintreten der Versicherung überhaupt noch der Fürsorge des Dienstherrn bedarf.

  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61

    Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
    So hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 199.61 - es ausnahmsweise für zulässig erachtet, eine erst nach dem Berufungsurteil eingetretene Tatsache zu berücksichtigen, wenn deren Vorliegen sich aus übereinstimmenden Parteierklärungen ergibt.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
    Da das Verhältnis zwischen Patienten und Universitätsklinik dem Privatrecht zuzurechnen ist, wie das Berufungsgericht unter Anführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (besonders BGHZ 9, 145 [148 ff.]) zutreffend dargetan hat, steht der Übernahme der zur schadengeneigten Arbeit in der Zivilrechtsprechung entwickelten Gedanken das Urteil BVerwGE 19, 243 nicht entgegen, da dieses sich nur auf hoheitliche Betätigung bezieht.
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
    Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof stimmen darin überein, daß die Haftungsbeschränkung oder Haftungsabwälzung insbesondere aus der Fürsorge- und Treuepflicht abzuleiten ist (vgl. dazu die Grundsatzentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts BAG 5, l = NJW 1958 S. 235; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] [116] und 27, 62 [67]).
  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52

    Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
    Da das Verhältnis zwischen Patienten und Universitätsklinik dem Privatrecht zuzurechnen ist, wie das Berufungsgericht unter Anführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (besonders BGHZ 9, 145 [148 ff.]) zutreffend dargetan hat, steht der Übernahme der zur schadengeneigten Arbeit in der Zivilrechtsprechung entwickelten Gedanken das Urteil BVerwGE 19, 243 nicht entgegen, da dieses sich nur auf hoheitliche Betätigung bezieht.
  • BGH, 12.05.1959 - VI ZR 55/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
    Zugleich erweisen sich damit die Bedenken des Berufungsgerichts als gegenstandslos (über die es sich ohnehin schließlich hinweggesetzt hat), daß es sich in Widerspruch stelle zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1959 (NJW 1959 S. 2205), wonach der Deckungsanspruch des Arbeitnehmers aus einer ohne gesetzlichen Zwang abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bei der Frage des Freistellungsanspruchs unberücksichtigt bleibe.
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …

    Hierauf darf das Revisionsurteil gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1968 - 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …

    Auch wenn dieser Umstand erst während des Revisionsverfahrens eingetreten ist, kann er ungeachtet der grundsätzlichen Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) ausnahmsweise berücksichtigt werden, weil er nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streitbereinigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (BVerwGE 29, 127 (130) [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; 58, 146 (152) [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 15/78];… Urteile vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71, S. 188 f. und vom 20. Oktober 1992 - BVerwGE 91, 104 = NVwZ 1993, 275 [BVerwG 20.10.1992 - 9 C 77/91]).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …

    Dieses zwischen den Beteiligten unstreitige neue tatsächliche Vorbringen kann vom Revisionsgericht ausnahmsweise berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 29, 127 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]).
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