Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriegsdienstverweigerungssachen - Isolierte Anfechtung - Entscheidungsspielraum der Verwaltungsbehörden - Anerkennungsbegehren - Wiederaufnahmegesuche - Zweitanträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 21.10.1980 - 17 K 3375/80
- BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Auch dann, wenn das Verwaltungsgericht den Entscheidungsspielraum der Verwaltungsbehörden zum Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht für ausgeschöpft hält, hat es selbst über das Anerkennungsbegehren zu entscheiden (Anschluß BVerwG, 07.10.1980, 6 C 39/80, BVerwGE 61, 45; BVerwG, 03.05.1982, 6 C 60/79).Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Kriegsdienstverweigerungssachen für eine isolierte Anfechtung der Verwaltungsentscheidungen mit der Begründung, die Prüfungskammer und der Prüfungsausschuß seien örtlich unzuständig gewesen oder ihr Verfahren habe an anderen Mängeln gelitten, kein Raum ist (vgl. BVerwGE 49, 307; 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie Urteil vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123] und das oben erwähnte Urteil vom 3. Mai 1982).
- BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Auch dann, wenn das Verwaltungsgericht den Entscheidungsspielraum der Verwaltungsbehörden zum Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht für ausgeschöpft hält, hat es selbst über das Anerkennungsbegehren zu entscheiden (Anschluß BVerwG, 07.10.1980, 6 C 39/80, BVerwGE 61, 45; BVerwG, 03.05.1982, 6 C 60/79).Wie der Senat in seinem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmten Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - näher ausgeführt hat, sind die Entscheidungen der Prüfungsgremien in Kriegsdienstverweigerungssachen feststellende Verwaltungsakte im Sinne dieser Vorschrift.
- BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
Rechtschutz in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anfechtung eines …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Kriegsdienstverweigerungssachen für eine isolierte Anfechtung der Verwaltungsentscheidungen mit der Begründung, die Prüfungskammer und der Prüfungsausschuß seien örtlich unzuständig gewesen oder ihr Verfahren habe an anderen Mängeln gelitten, kein Raum ist (vgl. BVerwGE 49, 307; 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie Urteil vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123] und das oben erwähnte Urteil vom 3. Mai 1982).
- BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73
Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Ist dies nicht der Fall, so schließt auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Unanfechtbarkeit eines Bescheides die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens aus; sind dagegen neue Gesichtspunkte substantiiert vorgetragen, so ist in eine erneute Sachprüfung einzutreten (vgl. BVerwGE 44, 120 [123]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 6 C 27.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 85]; Beschluß vom 17. Februar 1981 - BVerwG 6 B 149.80 -). - BVerwG, 14.02.1975 - VI C 27.73
Bestandskraft von Ablehnungsbescheiden - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Ist dies nicht der Fall, so schließt auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Unanfechtbarkeit eines Bescheides die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens aus; sind dagegen neue Gesichtspunkte substantiiert vorgetragen, so ist in eine erneute Sachprüfung einzutreten (vgl. BVerwGE 44, 120 [123]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 6 C 27.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 85]; Beschluß vom 17. Februar 1981 - BVerwG 6 B 149.80 -). - BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Kriegsdienstverweigerungssachen für eine isolierte Anfechtung der Verwaltungsentscheidungen mit der Begründung, die Prüfungskammer und der Prüfungsausschuß seien örtlich unzuständig gewesen oder ihr Verfahren habe an anderen Mängeln gelitten, kein Raum ist (vgl. BVerwGE 49, 307; 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie Urteil vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123] und das oben erwähnte Urteil vom 3. Mai 1982). - BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Ist dies nicht der Fall, so schließt auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Unanfechtbarkeit eines Bescheides die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens aus; sind dagegen neue Gesichtspunkte substantiiert vorgetragen, so ist in eine erneute Sachprüfung einzutreten (vgl. BVerwGE 44, 120 [123]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 6 C 27.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 85]; Beschluß vom 17. Februar 1981 - BVerwG 6 B 149.80 -).
- BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst - …
Bei dem Urteil vom 14. März 1984 und auch bei früheren Entscheidungen des Senats zu erneuten Anträgen zunächst erfolglos gebliebener Kriegsdienstverweigerer (vgl. Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - und 22. April 1983 - BVerwG 6 C 138.82 -) handelte es sich um die Frage, bei welchen Änderungen der Sachlage eine erneute Sachentscheidung über ein Anerkennungsbegehren geboten oder jedenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Prüfungsgremien zulässig sei und worauf sich die erneute Prüfung dieses Begehrens zu beziehen hatte. - BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 4.90
Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in …
Wie der Senat unter anderem in seinem Urteil vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 134) entschieden hat, hat das Verwaltungsgericht auch dann selbst darüber zu befinden, ob das Anerkennungsbegehren eines Wehrpflichtigen gerechtfertigt ist, wenn es meint, die Prüfungsgremien hätten ihre Befugnis verkannt, ein bestandskräftig abgeschlossenes Anerkennungsverfahren über die durch § 51 VwVfG gezogenen Grenzen hinaus wiederaufzunehmen. - BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage
Bei dem Urteil vom 14. März 1984 und auch bei früheren Entscheidungen des Senats zu erneuten Anträgen zunächst erfolglos gebliebener Kriegsdienstverweigerer (vgl. Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 -BWV 1983, 180> und 22. April 1983 - BVerwG 6 C 138.82 -, jeweils mit weiteren Nachweisen) handelte es sich um die Frage, bei welchen Änderungen der Sachlage eine erneute Sachentscheidung über ein Anerkennungsbegehren geboten oder jedenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Prüfungsgremien zulässig war und worauf sich die erneute Prüfung dieses Begehrens zu beziehen hatte. - BVerwG, 15.01.1990 - 6 B 36.89
Zulassung der Revision wegen Abweichung von höchtsrichterlicher Rechtsprechung - …
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angegriffenen Urteil ist auf die Beschwerde der Beklagten aufzuheben, und die Revision ist zuzulassen, weil das Urteil von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 134) zur eigenen Pflicht des Verwaltungsgerichts, über ein erneutes Anerkennungsbegehren eines Kriegsdienstverweigerers zu entscheiden, abweicht und auf dieser Abweichung beruht. - BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …
Dies alles hat der Senat schon vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes in ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl. insbesondere das von der Revision angeführte Urteil vom 24. August 1981 ; ferner BVerwGE 44, 17 [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73]; 45, 351 ; 49, 307 ; Urteil vom 18. Juli 1975 ) und an dieser Rechtsprechung auch nach Inkrafttreten des hier zeitlich noch nicht anwendbaren § 46 VwVfG am 1. Januar 1977, der nunmehr allgemein einen Anspruch auf Aufhebung eines rechtlich gebundenen Verwaltungsakts wegen einer nicht zur Nichtigkeit der Maßnahme führenden Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit versagt, festgehalten (vgl. BVerwGE 65, 287; 69, 90 ; Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 -BWV 1983, 180> und vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".