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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.04.1960 - VI C 63.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1059
BVerwG, 05.04.1960 - VI C 63.58 (https://dejure.org/1960,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1960 - VI C 63.58 (https://dejure.org/1960,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1960 - VI C 63.58 (https://dejure.org/1960,1059)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1959 - VI C 183.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1960 - VI C 63.58
    Auch das Gesetz zu Art. 131 legt diesen Begriff zugrunde, wie insbesondere aus der Erläuterung in § 53 Abs. 6 G 131 hervorgeht (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Februar 1959 - BVerwG VI C 183.56 und BVerwG VI C 186.57 -).
  • BVerwG, 18.02.1959 - VI C 186.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1960 - VI C 63.58
    Auch das Gesetz zu Art. 131 legt diesen Begriff zugrunde, wie insbesondere aus der Erläuterung in § 53 Abs. 6 G 131 hervorgeht (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Februar 1959 - BVerwG VI C 183.56 und BVerwG VI C 186.57 -).
  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65

    Entlassung eines Beamten mangels seiner Wiederverwendung und Erfüllung der …

    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - erhelle, daß in § 114 BBG (ebenso § 113 BBG) der hergebrachte Begriff des Wehrdienstes, der in Erfüllung einer allgemeinen Wehrpflicht geleistet werde, zugrunde zu legen sei.

    Entgegen der Ansicht der Revision ist nämlich an der Voraussetzung, daß die Tätigkeit im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet werden mußte (vgl. Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - und vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 21.60 - vgl. auch Vwv Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 zu § 114 BBG; Plog-Wiedow, BBG, § 114 RdNr. 3), festzuhalten.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 3.78

    Im militärischen Einsatz der Waffen-SS verbrachte Zeit eines berufsmäßigen …

    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß es für die Beurteilung, ob eine militärische Dienstleistung als Wehrdienst im Sinne des § 113 Abs. 1 Nr. 1, § 114 Abs. 1 Nr. 1 BBG anzusehen ist, nicht auf die Art der Tätigkeit, sondern darauf ankommt, ob sie im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet worden ist (vgl. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 22. Februar 1962 - BVerwG 2 C 21.60 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [RiA 1976, 197]).

    Das von der Beschwerde bezeichnete Urteil des beschließenden Senats vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 - (…a.a.O.) stellt ausdrücklich und in Übereinstimmung mit den Darlegungen unter 1. fest, daß nichtberufsmäßiger Wehrdienst im Sinne des § 114 Abs. 1 Nr. 1 BBG.

  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst, bzw. ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der von einem Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes nach früherem oder geltendem deutschen Recht geleistete Dienst (Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - BVerwGE 38, 255 [257 f.]).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Dienst in der Waffen-SS, zu der während des Krieges im steigenden Maße Wehrpflichtige eingezogen wurden, nichtberufsmäßiger Wehrdienst gewesen ist (BVerwGE 14, 187 [191], Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3] und vom 15. Dezember 1964 - BVerwG II C 206.62 - vgl. auch VwV Nr. 1 zu § 114 BBG).

  • BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 12.75

    Berechnung der Jubiläunsdienstzeiten - Dienst als Luftwaffenhelfer als …

    Demgegenüber seien nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weder der Dienst bei der SS-Verfügungstruppe oder auf einer SS-Junkerschule (Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 -) noch der Notdienst in der Technischen Nothilfe (Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG 2 C 92.62 -) Dienst in der früheren Wehrmacht gewesen.
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 109.78

    Voraussetzungen für eine Berücksichtigung des Arbeitsurlaubs eines Soldaten der …

    Danach kommt es für die Beurteilung der Frage, ob eine militärische Dienstleistung als "Wehrdienst" im Sinne der genannten Vorschriften anzusehen ist, nicht auf die Art der Tätigkeit, sondern darauf an, ob sie im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet worden ist (vgl. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 22. Februar 1962 - BVerwG 2 C 21.60 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 -).
  • BVerwG, 08.12.1960 - II C 171.58

    Rechtsmittel

    Die - teils auf der Anwendung nicht revisiblen Rechts beruhenden, teils tatsächlichen, mithin für das Revisionsgericht nach Maßgabe der §§ 137 Abs. 1 und 2, 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO bindenden - Darlegungen des Berufungsgerichts, die SS-Verfügungstruppe habe weder rechtlich noch tatsächlich zur Wehrmacht gehört, sondern sei eine ausschließlich Hitler zur Verfügung stehende bewaffnete Truppe der SS mit innenpolitischen Aufgaben gewesen, tragen daher die Entscheidung, daß der Kläger nicht vor dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 -).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 68.60

    Rechtsmittel

    Eine solche Differenzierungsmöglichkeit war schon in dem Urteil des Senats vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - (Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 3) ausdrücklich offengelassen worden.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 6 C 116.84

    Berücksichtigung des Arbeitsurlaubs als ruhegehaltfähige Dienstzeit - Festsetzung …

    Ob der Betreffende am 8. Mai 1945 in der ehemaligen Wehrmacht nicht berufsmäßig Wehrdienst geleistet hat, beurteilt sich - wie der erkennende Senat in seinem bereits angeführten Urteil vom 16. November 1981 ausgeführt hat - nicht nach der Art der Tätigkeit, sondern danach, ob er im Rechtsverhältnis eines Soldaten im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften gestanden hat (ständige Rechtsprechung zu §§ 113 Abs. 1 Nr. 1, 114 Abs. 1 Nr. 1 BBG a.F. 9 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG>; vgl. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 - , vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Beamten - Im Luftschutzdienst …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Begriff des berufsmäßigen Wehrdienstes dahin ausgelegt, daß es auf die förmliche Zugehörigkeit zur Wehrmacht als Institution im Status eines Berufssoldaten ankommt, ferner zum nichtberufsmäßigen Wehrdienst, daß der Dienst auf Grund der Wehrgesetze geleistet sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 -).
  • BVerwG, 21.03.1969 - VI B 5.69
    Abgesehen davon hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß Dienstzeiten bei der SS-Verfügungstruppe einschließlich der SS-Junkerschulen nicht auf die zehnjährige Wartezeit nach § 106 BBG, § 29 G 131 angerechnet werden können, weil es sich bei diesen Einrichtungen nicht um Teile der Wehrmacht oder des Polizeivollzugsdienstes im Sinne des § 113 Abs. 1 Nr. 1 bzw. des § 114 BBG, sondern um bewaffnete Verbände der NSDAP gehandelt hat (vgl. das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 3]; vgl. zur Kennzeichnung der SS-Verfügungstruppe auch BVerwGE 9, 23; 11, 292 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 164/57]; 14, 187 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; Urteil vom 15. Dezember 1964 - BVerwG II C 206.62 -).
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