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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7459
BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86 (https://dejure.org/1988,7459)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1988 - 6 C 70.86 (https://dejure.org/1988,7459)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1988 - 6 C 70.86 (https://dejure.org/1988,7459)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.

    Formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG entwickelten Maßstäbe und unsubstantiierte Hinweise auf den persönlichen Eindruck, den das Gericht von dem Antragsteller gewonnen hat, sind nicht ausreichend (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - ).

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.

    Auch die ohne Darlegung der konkreten Umstände vom Verwaltungsgericht getroffene Feststellung, daß "Wurzel" der Gewissensentscheidung des Klägers wohl eine gefühlsmäßige Einstellung sei, ist keine nachvollziehbare Begründung, da gefühlsmäßige Gründe allein noch keine Gewissensentscheidung sind, sondern lediglich Anstoß zu einer solchen sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - ).

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86
    Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger die geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgebenden Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86
    Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger die geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgebenden Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 51.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86
    Allerdings genügt es, daß sich den Urteilsgründen zumindest im Zusammenhang mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei oder auch mit den im Urteil wiedergegebenen Bekundungen des Wehrpflichtigen entnehmen läßt, welche konkreten Umstände für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend gewesen sind (vgl. Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 -).
  • BVerwG, 10.06.1986 - 6 C 117.84

    Anforderungen an die Urteilsbegründung in Kriegsdienstverweigerungssachen - …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 70.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 14.07.1989 - 6 C 52.88

    Anforderungen an die Begründung für eine Kriegsdienstverweigerung aus …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 17. November 1988 - BVerwG 6 C 70.86 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar zu machen.

    Im Zusammenhang mit der unzulänglichen Begründung des angefochtenen Urteils steht auch, daß das Verwaltungsgericht auch in dieser Sache ebenso wie in dem durch Urteil des Senats vom 17. November 1988 - BVerwG 6 C 70.86 - (Aktenzeichen des VG Hannover: 3 VG A 87/82) entschiedenen Fall nicht beachtet hat, daß gesetzlich zwingend ein schriftliches Urteil, das gemäß § 117 Abs. 1 bis 3 VwGO abzufassen ist, und ein gesondertes Sitzungsprotokoll (§ 105 VwGO i.V.m. §§ 159 ff. ZPO) vorgeschrieben ist.

  • BVerwG, 19.12.1989 - 6 C 17.87

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 - vgl. auch das in einer Parallelsache ergangene Urteil des Senats vom 17. November 1988 - BVerwG 6 C 70.86 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
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