Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Anforderungen an die Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Vertretung der Berufsrichter in den mündlichen Verhandlungen - Zulässigkeit materieller Rügen im Rahmen der zulassungsfreien ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 10.07.1979 - 2 K 1071/78
- BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Wiedergutmachung Staatsprüfung
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Auch kann seine Mitwirkung an dieser Verhandlung, falls sie der Vertretungsregelung des Geschäftsverteilungsplanes nicht entsprochen hat, angesichts der dargelegten Mängel bei der Bestimmung der zur Vertretung berufenen Richter nicht als ein die Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht berührender Irrtum (BVerfGE 27, 297 [304]; 29, 45 [48 f]; Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] mit weiteren Nachweisen) angesehen werden. - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Auch kann seine Mitwirkung an dieser Verhandlung, falls sie der Vertretungsregelung des Geschäftsverteilungsplanes nicht entsprochen hat, angesichts der dargelegten Mängel bei der Bestimmung der zur Vertretung berufenen Richter nicht als ein die Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht berührender Irrtum (BVerfGE 27, 297 [304]; 29, 45 [48 f]; Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] mit weiteren Nachweisen) angesehen werden. - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Gesetzlicher Richter ist demnach der Richter, dessen Entscheidungsbefugnis sich aus den Zuständigkeitsregelungen der anzuwendenden Verfahrensordnung, hier der Verwaltungsgerichtsordnung, aus dem Geschäftsverteilungsplan und aus den ihn ergänzenden Aufzeichnungen sowie - innerhalb des Spruchkörpers - aus der Berufung durch den Vorsitzenden ergibt (BVerfGE 18, 344 [352]).
- BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73
Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, daß das Verwaltungsgericht in der Sitzung am 10. Juli 1979 im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorschriftsmäßig besetzt war (vgl. dazu BVerwGE 44, 215 [219 f]). - BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Auch kann seine Mitwirkung an dieser Verhandlung, falls sie der Vertretungsregelung des Geschäftsverteilungsplanes nicht entsprochen hat, angesichts der dargelegten Mängel bei der Bestimmung der zur Vertretung berufenen Richter nicht als ein die Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht berührender Irrtum (BVerfGE 27, 297 [304]; 29, 45 [48 f]; Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] mit weiteren Nachweisen) angesehen werden. - BVerwG, 19.08.1980 - 6 CB 29.80
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Klärungsbedürftige …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, daß ihre Rechtssache von dem gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) behandelt und entschieden wird, ist nur genügt, wenn die Zusammensetzung des Verwaltungsgerichts mit § 5 Abs. 3, §§ 15-30 VwGO vereinbar ist und den gemäß §§ 21 e-21 g GVG im Geschäftsverteilungsplan aufgestellten Regelungen entspricht (Beschluß vom 19. August 1980 - BVerwG 6 CB 29.80 - Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 138 RdNr. 2;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 6. Aufl., § 133 Anm. 2). - BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Es wäre Sache des Revisionsführers gewesen, im Termin zur mündlichen Verhandlung um Aufklärung der Umstände zu bitten, die zu der Besetzung des Gerichts in dieser Verhandlung führten, oder sich nachträglich danach zu erkundigen, um dem Revisionsgericht eine Grundlage zur sachlichen Überprüfung der Rüge zu verschaffen (Beschlüsse vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 20.76 -). - BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76
Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79
Es wäre Sache des Revisionsführers gewesen, im Termin zur mündlichen Verhandlung um Aufklärung der Umstände zu bitten, die zu der Besetzung des Gerichts in dieser Verhandlung führten, oder sich nachträglich danach zu erkundigen, um dem Revisionsgericht eine Grundlage zur sachlichen Überprüfung der Rüge zu verschaffen (Beschlüsse vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 20.76 -).
- BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Der Kläger hätte weitergehende Erkundigungen einziehen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 83.79 - S. 8 und Beschluß vom 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1019.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36 S. 9 [10]) und auf der Grundlage ihm erteilter Auskünfte bzw. zugänglich gemachter Urkunden zu den Einzelheiten der Vertretung Stellung nehmen müssen (vgl. die Beschlüsse vom 30. April 1965 - BVerwG VII C 96.64 - S. 3 …und vom 26. März 1982 a.a.O.).
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