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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,216
BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63 (https://dejure.org/1966,216)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1966 - VI C 94.63 (https://dejure.org/1966,216)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1966 - VI C 94.63 (https://dejure.org/1966,216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1967, 661
  • DÖV 1967, 424
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63
    Der II. Senat hat entschieden, daß dienstliche Befähigungsberichte - denen die hier streitige Beurteilung mit Ausspruch über die Eignung zu einem bestimmten Amt zuzuordnen ist - Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Klage sein können (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]).

    Der II. Senat hat hierzu in dem genannten Urteil (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [129 f.]) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt: Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob und in welchem Grade ein Beamter die für sein Amt und für seine weitere Laufbahn erforderliche Befähigung und fachliche Leistung aufweise, sei nicht mittels einfacher Subsumtion eines Tatbestandes unter eine gesetzliche Vorschrift zu treffen.

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63
    Konkretisiert der Dienstherr auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung zur Beurteilung der Eignung und Leistung der Beamten im Hinblick auf ihre weitere Verwendung (§ 24 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 16 LBG [F. 1954], § 38 Abs. 1 LVO [1958]) das Verfahren und die Maßstäbe für die Beurteilung durch Verwaltungsvorschrift, so bindet ihn der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in der Weise, daß nach den Richtlinien in gleichliegenden Fällen gleichmäßig verfahren werden muß (ähnlich BVerwGE 19, 48 [55] hinsichtlich einer die Fürsorgepflicht konkretisierenden Verwaltungsvorschrift).

    Die richterliche Kontrolle der Beurteilung erstreckt sich dann auf die Prüfung, ob die Verwaltungsvorschrift sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält und ob die Beurteilung dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß sie die Bindung durch die Verwaltungsvorschrift beachtet (vgl. auch dazu BVerwGE 19, 48 [55]).

  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63
    Sie entspricht den vom erkennenden Senat zur Anfechtbarkeit der Erteilung oder Versagung von Befähigungszeugnissen (BVerwGE 8, 192) und der Festsetzung des ADA (BVerwGE 19, 19) ergangenen Entscheidungen, wonach im Verwaltungsrechtsstreit gegen Maßnahmen der Dienstbehörden gegenüber den Beamten geklagt werden kann, welche die Befähigung zu bestimmten Ämtern zuerkennen oder versagen oder eine sonstige unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung des Beamten haben (BVerwGE 14, 84), insbesondere eine Rangfolge für Beförderungen festlegen.
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63
    Sie entspricht den vom erkennenden Senat zur Anfechtbarkeit der Erteilung oder Versagung von Befähigungszeugnissen (BVerwGE 8, 192) und der Festsetzung des ADA (BVerwGE 19, 19) ergangenen Entscheidungen, wonach im Verwaltungsrechtsstreit gegen Maßnahmen der Dienstbehörden gegenüber den Beamten geklagt werden kann, welche die Befähigung zu bestimmten Ämtern zuerkennen oder versagen oder eine sonstige unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung des Beamten haben (BVerwGE 14, 84), insbesondere eine Rangfolge für Beförderungen festlegen.
  • BVerwG, 27.02.1959 - VI C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63
    Sie entspricht den vom erkennenden Senat zur Anfechtbarkeit der Erteilung oder Versagung von Befähigungszeugnissen (BVerwGE 8, 192) und der Festsetzung des ADA (BVerwGE 19, 19) ergangenen Entscheidungen, wonach im Verwaltungsrechtsstreit gegen Maßnahmen der Dienstbehörden gegenüber den Beamten geklagt werden kann, welche die Befähigung zu bestimmten Ämtern zuerkennen oder versagen oder eine sonstige unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung des Beamten haben (BVerwGE 14, 84), insbesondere eine Rangfolge für Beförderungen festlegen.
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 275.57
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63
    In diesem Rahmen hat auch das Revisionsgericht, sofern die Verwaltungsvorschrift auf einer Ermächtigung in revisiblem Recht beruht, zu prüfen, ob sie der Ermächtigung entspricht - wogegen bei den hier in Betracht kommenden Richtlinien keine Bedenken bestehen - und ob sie die einzelne Beurteilung zu tragen geeignet ist (vgl. BVerwGE 11, 56 [59]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar (BVerwGE 21, 127 (129f); Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - (Buchholz 232, § 8 BBG Nr. 3), vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - (Buchholz 237.1, Art. 12 BayBG 60 Nr. 1) und vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - (Buchholz 232, § 8 BBG Nr. 14); Beschluß vom 22. Januar 1974 - BVerwG 6 B 79.73 - (Buchholz 232, § 90 BBG Nr. 17)).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …

    Diese Zweckbestimmung einer dienstlichen Beurteilung entfällt dagegen nicht dadurch, dass der Beamte erneut beurteilt und (oder) befördert worden ist (vgl. Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3 S. 8 = ZBR 1967, 147, vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14 S. 3 und vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 A 2.87 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 12 S. 8).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher nur die Auffassung bestätigt, daß gegen dienstliche Beurteilungen gerichtlicher Rechtsschutz bestehe, nicht dagegen auch die Auffassung, daß dies deshalb der Fall sei, weil dienstliche Beurteilungen anfechtbare Verwaltungsakte seien (vgl. Urteile vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6], vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 146.62 - [BVerwGE 21, 127, 129 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]] und vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 94.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 8 BBG Nr. 3; ZBR 1967 S. 147]).
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