Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.1981 - 6 CB 144.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsmittel gegen die Verkürzung der Ladungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.05.1980 - VRS X 34/79
- BVerwG, 25.09.1981 - 6 CB 144.80
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 6 CB 144.80
Wie der Senat in seinem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - (BVerwGE 57, 311 = NJW 1979, 1469) im einzelnen ausgeführt hat, waren die nach Inkrafttreten dieses später durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) rückwirkend für nichtig erklärten Gesetzes eingestellten Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von den Verwaltungsgerichten fortzusetzen.Aus dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 9. März 1979 (BVerwGE 57, 311, insbesondere 321) ergibt sich die Entscheidung über die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob der Kläger im Hinblick auf den Einstellungsbeschluß des Verwaltungsgerichts vom 2. August 1977 als anerkannter Kriegsdienstverweigerer zu behandeln ist.
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 6 CB 144.80
Wie der Senat in seinem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - (BVerwGE 57, 311 = NJW 1979, 1469) im einzelnen ausgeführt hat, waren die nach Inkrafttreten dieses später durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) rückwirkend für nichtig erklärten Gesetzes eingestellten Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von den Verwaltungsgerichten fortzusetzen. - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 6 CB 144.80
Unter ganz besonderen Umständen kann zwar eine zu kurzfristige Terminsanberaumung und Ladung des als Partei zu vernehmenden Klägers zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG führen (vgl. BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]).
- BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97
Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung - …
Die mit der Beschwerde gerügte Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung am 25. September 1996 kann nicht selbständig mit einem Rechtsmittel angegriffen werden (vgl. etwa Beschluß vom 25. September 1981 - BVerwG 6 CB 144.80 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 1 S. 1). - BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83
Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler - …
- BVerwG, 27.03.1998 - 6 B 37.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Sie kann jedoch unter besonderen Umständen als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beachtlich sein (vgl. Urteil des Senats vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] und Beschluß des Senats vom 25. September 1981 - BVerwG 6 CB 144.80 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 1; Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 1.83 - NJW 1985, 340). - VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.31009
Erfolgloser, auf Gehörsverletzung gestützter Berufungszulassungsantrag
Rn. 3 Eine zu kurzfristige Terminsanberaumung unter Verkürzung der Ladungsfrist kann dagegen nur unter bestimmten Umständen zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs führen (BVerwG, U.v. 22.6.1984 - 8 C 1/83 - NJW 1985, 340; U.v. 25.1.1974 - VI C 7.73 - BVerwGE 44, 307; B.v. 25.9.1981 - 6 CB 14480 - BeckRS 1981, 31253047;… Geiger in Eyermann, § 102 VwGO, Rn. 19). - BVerwG, 02.11.1993 - 11 B 104.93
Ausbleiben einer Partei im mündlichen Termin als ausreichender Grund für eine …
Nur unter besonderen Voraussetzungen kann eine zu kurzfristige Terminsanberaumung und Ladung den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzen und deshalb zur Aufhebung der daraufhin ergangenen Entscheidung führen (vgl. BVerwGE 44, 307 ff. [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]; Beschluß vom 25. September 1981 - BVerwG 6 CB 144.80 - ; Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 1.83 - <NJW 1985, 340>).
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