Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123; BLV § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 7
Mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Verwendungsbereichen als zulässiges konstitutives Anforderungsmerkmal für Dienstpostenbesetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2 ; BLV § 46
Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Konkurrenz um höherwertigen Dienstposten; Anforderungsprofil; konstitutives Anforderungsmerkmal; Verwendungsbreite; Personalentwicklungskonzept; Organisationsermessen - rechtsportal.de
GG Art. 33 Abs. 2 ; BLV § 46
Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Konkurrenz um höherwertigen Dienstposten; Anforderungsprofil; konstitutives Anforderungsmerkmal; Verwendungsbreite; Personalentwicklungskonzept; Organisationsermessen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 23.03.2021 - W 1 E 21.393
- VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Das Konzept genügt den Anforderungen des Art. 33 GG und kann zur Grundlage einer späteren Beförderungsentscheidung gemacht werden, weil die im Personalentwicklungskonzept genannten Voraussetzungen grundsätzlich von jedem entsprechend qualifizierten Bediensteten erfüllt werden können, indem die für ein Fortkommen erforderlichen Stellen (Verwendungen) regelmäßig durch Ausschreibungen vergeben werden (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 35;… BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 14).Rn. 14 Außerdem stehen die im Anforderungsmerkmal "c" geforderten Voraussetzungen in einem hinreichenden Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Stellen (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 35).
Rn. 15 Es leuchtet auch ein, dass das in der Ausschreibung geforderte Merkmal einer Verwendungsbreite und der dienstlichen Erfahrung den Bediensteten besser befähigt, das nächsthöhere Statusamt auszufüllen und geeignet ist, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu gewährleisten (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11- juris Rn. 35).
- VGH Bayern, 25.08.2017 - 6 CE 17.1550
Kein Anordnungsgrund, wenn das rechtmäßige Anforderungsmerkmal einer gewissen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der in dem konstitutiven Anforderungsmerkmal geforderten Verwendungsbreite im Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 25. August 2017 (- 6 CE 17.1550 - juris) und hält an dieser Rechtsprechung fest.Das Konzept genügt den Anforderungen des Art. 33 GG und kann zur Grundlage einer späteren Beförderungsentscheidung gemacht werden, weil die im Personalentwicklungskonzept genannten Voraussetzungen grundsätzlich von jedem entsprechend qualifizierten Bediensteten erfüllt werden können, indem die für ein Fortkommen erforderlichen Stellen (Verwendungen) regelmäßig durch Ausschreibungen vergeben werden (…vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 14).
Darin ist zugleich ein allgemeines Eignungskriterium im Sinn von Art. 33 Abs. 2 GG zu sehen (BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 13 ff.;… OVG NW, B.v. 23.5.2016 - 1 A 839.15 - juris Rn. 18;… vgl. auch NdsOVG, B.v. 27.7.2017 - 5 ME 23.17 - juris Rn. 29).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Rn. 13 Das obligatorische Anforderungsmerkmal "c", das mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß Nr. 9.1.2.3 PEK und der dazugehörigen Anlage, davon mindestens eine auf einem Dienstposten der Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10-12 BBesO, nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit voraussetzt, knüpft nicht an den konkret zu besetzenden Dienstposten an (…dazu etwa BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 4 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 ff.;… BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15).
- BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Rn. 13 Das obligatorische Anforderungsmerkmal "c", das mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß Nr. 9.1.2.3 PEK und der dazugehörigen Anlage, davon mindestens eine auf einem Dienstposten der Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10-12 BBesO, nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit voraussetzt, knüpft nicht an den konkret zu besetzenden Dienstposten an (dazu etwa BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 ff.;… BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15). - BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20
Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Er kann schon deshalb keine erneute - rechtsfehlerfreie - Entscheidung über seine Bewerbung um den ausgeschriebenen Dienstposten der Besoldungsgruppe A 11-13g BBesO beanspruchen, weil er das konstitutive Anforderungsmerkmal c) nicht erfüllt (zum Prüfungsmaßstab vgl. etwa BVerwG, B.v. 23.3.2021 - 2 VR 5.20 - juris). - VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477
Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Rn. 13 Das obligatorische Anforderungsmerkmal "c", das mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß Nr. 9.1.2.3 PEK und der dazugehörigen Anlage, davon mindestens eine auf einem Dienstposten der Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10-12 BBesO, nach Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit voraussetzt, knüpft nicht an den konkret zu besetzenden Dienstposten an (…dazu etwa BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15). - VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Rn. 19 Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung eines höherwertigen Dienstpostens durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, bemisst sich nach neuerer Rechtsprechung des Senats nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und beträgt ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris). - VG Würzburg, 23.03.2021 - W 1 E 21.393
Einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. März 2021 - W 1 E 21.393 - wird zurückgewiesen.
- VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22
Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in …
Es stellt damit ein allgemeines Eignungskriterium im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG dar (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 10. August 2021 - 6 CE 21.1006 -, juris Rn. 15 …und vom 25. August 2017 - 6 CE 17.1550 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 5 ME 23.17 -, juris Rn. 24, 26; OVG NRW…, Beschluss vom 23.5.2016 - 1 A 839.15 -, juris Rn. 18).Das im Personalentwicklungskonzept der Antragsgegnerin enthaltene Merkmal der "drei Vorverwendungen" genügt diesen aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierenden Anforderungen (vgl. Bay. VGH Beschlüsse vom 10. August 2021 - 6 CE 21.1006 -, juris Rn. 13 …und vom 25. August 2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 14; Nds. OVG…, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 5 ME 23.17 -, juris Rn. 22 ff.; OVG NRW…, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 1 A 839.15 -, juris Rn. 18).
- VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 25. August 2017 - 6 CE 17.1550 - und vom 10. August 2021 - 6 CE 21.1006 -) sei das konstitutive Anforderungsmerkmal der streitgegenständlich geforderten Verwendungsbreite im Personalentwicklungskonzept (PEK, Ziff. 9.1.2.3) der Bundespolizei zulässig.
Aus den obigen Gründen vermag auch die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 10. August 2021 (Az. 6 CE 21.1006), in dem die Beschwerde gegen den ebenfalls von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. März 2021 zurückgewiesen wird, nicht zu überzeugen.
- VG Berlin, 24.07.2024 - 5 L 371.24
Auswärtiger Dienst; Beförderung im gehobenen Dienst; Verwendung im Bereich …
Rn. 21 Der Dienstherr darf in gewissen Grenzen beförderungsamtsbezogene Anforderungen - ähnlich laufbahnrechtlichen Anforderungen - stellen, die von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und kann diese auch in einem Personalentwicklungskonzept vorgeben (vgl. Hessischer VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 39, 43 m. w. Nachw.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2021 - 10 S 16/21 -, EA S. 5 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 6 CE 21.1006 -, juris Rn. 13). - VG Würzburg, 22.08.2023 - W 1 K 23.85
Bundespolizistin, Verwendungsbreite, Anerkennung einer Verwendung, Wahrnehmung …
Nach der Rechtsprechung genügt das Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei grundsätzlich den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG (OVG NRW, B.v. 22.02.2023 - 1 B 612/22 - juris Rn 37; BayVGH, B.v. 10.08.2021 - 6 CE 21.1006 - juris Rn 13) und steht auch im Einklang mit § 46 Abs. 2 Nr. 7 BLV, wonach ein die "Fähigkeiten und Kenntnisse erweiternder regelmäßiger Wechsel der Verwendung" zu fördern ist.
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