Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
Erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförderungsstelle; Klage eines beurlaubten technischen Fernmeldeoberamtsrats im Diensten der Telekom gegen seine dienstliche Beurteilung
- rechtsportal.de
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförderungsstelle; Klage eines beurlaubten technischen Fernmeldeoberamtsrats im Diensten der Telekom gegen seine dienstliche Beurteilung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.04.2023 - Au 2 E 22.2164
- VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (23)
- VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409
Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Rn. 7 Gemessen an den für eine Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG geltenden Maßgaben (vgl. hierzu die zwischen den Beteiligten ergangenen Senatsbeschlüsse vom 20.4.2016 - Az. 6 CE 16.331 -, vom 30.3.2017 - 6 CE 17.426 - und vom 26.8.2019 - 6 CE 19.1409) lässt die streitige Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin keine Rechtsfehler zum Nachteil des Antragstellers erkennen.Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich hier jeweils darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris;… BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4;… B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 9).
Die Aufspreizung der Noten für das Gesamturteil gerade im oberen Bereich ("hervorragend" und "sehr gut" mit jeweils drei Ausprägungsgraden) soll einerseits den nötigen Raum für eine sachgerechte Beurteilung solcher Beamten schaffen, die bei sehr guten oder sogar Spitzenleistungen zugleich - teilweise deutlich - höherwertig eingesetzt sind; denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienst- oder Arbeitspostens "sehr gut" erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt (…BayVGH, B.v. 30.3.2017 - 6 CE 17.426 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 25).
Sie führt nicht dazu, dass amtsangemessen beschäftigte Beamte von vornherein bei der Vergabe der Spitzennote "hervorragend" in unzulässiger Weise ausgegrenzt werden könnten (BayVGH, B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 20.08.2020 - 6 B 18.2657
Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Statusämtern
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Nach diesem Beurteilungssystem, das rechtlich nicht zu beanstanden ist (etwa BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 21 m.w.N.), steht für das Gesamturteil eine Skala von sechs Notenstufen mit je drei Ausprägungen (Basis, +, ++) zur Verfügung, während die Bewertung der Einzelkriterien nach nur fünf Notenstufen erfolgt (…zur Zulässigkeit dieser Stufung BayVGH, B.v. 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 - juris Rn. 16;… B.v. 26.2.2016 - 6 CE 16.240 - juris Rn. 20;… OVG Saarl, B.v. 29.3.2016 - 1 B 2/16 - juris Rn. 14 ff.).Denn dadurch ändert sich nichts an ihrem Status und damit an den Beurteilungsmaßstäben (BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 30).
Das ist aber nicht etwa von vornherein rechtswidrig, sondern im Gegenteil gerade Ausdruck des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips (BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76
Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Rn. 17 Eine weitergehende Begründung, weshalb der Antragsteller nicht das Gesamturteil "Hervorragend" erhalten hat, ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 24 f.).Die Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils dürfen mit Blick auf die im Beurteilungssystem der Telekom zu erstellenden individuellen Texte zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der zu Beurteilenden bezüglich der Einzelkriterien sowie im Hinblick auf die große Zahl der zu erstellenden Beurteilungen nicht überspannt werden (BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 25).
Rn. 19 Dem Senat ist aus zahlreichen vergleichbaren Streitigkeiten bekannt, dass die Bestnote "hervorragend" zwar in der Regel, aber nicht ausschließlich an höherwertig zum Einsatz kommende Beamte mit Spitzenbewertungen vergeben wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14
Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Wegen dieser unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe und -skalen bedarf das Gesamturteil zwar einer Begründung; denn hier muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 36;… BayVGH, B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 22).Allerdings reicht insoweit, wenn keine gravierenden Besonderheiten vorliegen, grundsätzlich eine kurze Begründung aus (BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 13.14 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 30.03.2017 - 6 CE 17.426
Erfolgloser Konkurrentenantrag aufgrund nicht zu beanstandender dienstlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Rn. 7 Gemessen an den für eine Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG geltenden Maßgaben (vgl. hierzu die zwischen den Beteiligten ergangenen Senatsbeschlüsse vom 20.4.2016 - Az. 6 CE 16.331 -, vom 30.3.2017 - 6 CE 17.426 - und vom 26.8.2019 - 6 CE 19.1409) lässt die streitige Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin keine Rechtsfehler zum Nachteil des Antragstellers erkennen.Die Aufspreizung der Noten für das Gesamturteil gerade im oberen Bereich ("hervorragend" und "sehr gut" mit jeweils drei Ausprägungsgraden) soll einerseits den nötigen Raum für eine sachgerechte Beurteilung solcher Beamten schaffen, die bei sehr guten oder sogar Spitzenleistungen zugleich - teilweise deutlich - höherwertig eingesetzt sind; denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienst- oder Arbeitspostens "sehr gut" erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt (BayVGH, B.v. 30.3.2017 - 6 CE 17.426 - juris Rn. 15 m.w.N.;… B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 25).
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich hier jeweils darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris;… BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4;… B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5;… B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 9). - BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Die dienstliche Beurteilung dient neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - juris). - BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Diesen Anforderungen wird die Bildung einer Vergleichsgruppe mit Beamten derselben Laufbahn und desselben Statusamtes, wie sie hier gebildet worden ist, in besonderem Maße gerecht (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - juris Rn. 15;… B.v. 7.3.2017 - 2 B 25.16 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - Rn. 17). - BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich hier jeweils darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris;… BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4;… B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5;… B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 9). - BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99
Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904
Die dienstliche Beurteilung dient neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn (…vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - juris). - BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.08
Dienstliche Beurteilung; Quote; Quotierung; Richtwerte; Herabsetzung der …
- VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …
- BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 25.16
Dienstliche Beurteilung; hinreichende Größe einer Vergleichsgruppe
- VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312
Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle; …
- OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16
Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der …
- VGH Bayern, 20.04.2016 - 6 CE 16.331
Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten
- VGH Bayern, 26.02.2016 - 6 CE 16.240
Konkurrentenstreit um Beförderung bei der Telekom
- VGH Bayern, 08.12.2015 - 6 CE 15.2331
Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Bewerbungsverfahrensanspruch, …
- VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem …
- VGH Bayern, 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419
Bundesbeamter; Deutsche Bahn AG; dienstliche Beurteilung
- VGH Bayern, 17.01.2019 - 6 CE 18.2236
Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
Beförderung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzung; Beurteilung des Beamten durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 98/17
Beteiligung eines möglichen Konkurrenten am Beurteilungsverfahren als Beurteiler; …
- VGH Bayern, 22.11.2024 - 6 ZB 24.1502
Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die …
Die - typischerweise unterschiedlichen - Stellungnahmen verschiedener Fachvorgesetzter für verschiedene Arbeitsposten zu vergleichen und zu bewerten ist gerade (Kern-)Aufgabe der Beurteiler (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 6 CE 23.904 - juris Rn. 24).Rn. 23 Der beschließende Senat hat bereits mehrfach ausgeführt, er habe keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Bestnote "hervorragend" zwar in der Regel, aber eben nicht ausschließlich an (deutlich) höherwertig zum Einsatz kommende Beamte vergeben wird, und dass kein Beleg dafür ersichtlich ist, dass amtsangemessen oder nur geringfügig höherwertig beschäftigte Beamte trotz herausragender Leistungen von einer Spitzenbeurteilung systembedingt ausgeschlossen wären (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 6 CE 23.904 - juris Rn. 18 ff;… B.v. 20.6.2022 - 6 CE 22.731 - juris Rn. 25;… U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 30 ff;… B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 25.;… B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76 - juris Rn. 21, 22;… B.v. 20.4.2016 - 6 CE 16.331 - juris Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2024 - 1 B 407/24
Konkurrentenstreitverfahren hinsichtlich der Besetzung einer Beamtenstelle
Rn. 37 Ebenso: Bay. VGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2023- 6 CE 23.904 -, juris, Rn. 19, und vom 26. August 2019 - 6 CE 19.1409 -, juris, Rn. 25. - VG Bayreuth, 09.12.2025 - B 5 K 23.951
Konkurrentenstreitigkeit bei bloßer Dienstpostenkonkurrenz, Verwirkung der …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich hier jeweils darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; U.v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 - juris;… BayVGH, B.v. 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4;… B.v. 03.06.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5;… B.v. 26.08.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 9; B.v. 18.07.2023 - 6 CE 23.904 - juris). - VGH Bayern, 25.07.2024 - 6 CE 24.1041
Bundesbeamtenrecht, Bundespolizist, Konkurrentenstreit, Dienstliche Beurteilung, …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich hier jeweils darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; U.v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - juris;… BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4;… B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5;… B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 - juris Rn. 9; B.v. 18.7.2023 - 6 CE 23.904 - juris). - VG München, 10.07.2024 - M 21b K 22.137
Anforderungen an die nach den "Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich daher darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (stRspr;… z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 6 CE 23.904 - juris Rn. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".