Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche Betrachtungsweise; Hauptverkehrsstraße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Dazu bedürfte es eines "innerdienstlichen Ermessensaktes", der deutlich zu bekunden und vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten getroffen werden müsste (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris m.w.N.). - BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87
Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Im Übrigen können Kosten, die für die Anlegung einer "erforderlichen" Stützmauer entstanden sind, selbst dann beitragsfähiger Ausbauaufwand sein, wenn die Stützmauer auf einem Anliegergrundstück errichtet ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1989 - 8 C 86/87 - BVerwGE 82, 215 ff.). - VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753
Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; durchgehender Straßenzug; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich, wie bei den Anbaustraßen des Erschließungsbeitragsrechts (Art. 5a Abs. 1 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3048 - juris ; B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass endgültigen Ausbaubeitragsbescheids …
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse und ihre subjektive Einschätzung durch die Anlieger haben keine maßgebliche Bedeutung (zur Einordnung einer Straße in die satzungsmäßigen Kategorien etwa BayVGH, U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2355
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Soweit die Beschwerde unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 11. Juni 2002 - 6 B 97.2355 - meint, es fehle an der endgültigen Herstellung der Straße und damit an einer wesentlichen Voraussetzung für das Entstehen der Beitragspflicht, übersieht sie, dass die angebliche Bezugsentscheidung nicht nur ein anderes Rechtsgebiet (Erschließungsbeitragsrecht), sondern auch eine gänzlich andere Fragestellung bei einer nicht vergleichbaren Fallkonstellation betrifft (nämlich ob von einer erstmaligen endgültigen Herstellung einer Anbaustraße ausgegangen werden kann, wenn bei einem insoweit widersprüchlichen Bauprogramm als Gehweg nur ein befestigter Seitenstreifen mit einer Breite zwischen 49 cm und 53 cm angelegt worden ist).
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11
Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …
Soweit der Kläger mit den genannten Anträgen und dem zugehörigen Vorbringen die Höhe des beitragsfähigen Aufwands in Frage stellen wollte, hat der Verwaltungsgerichtshof dies ferner durch Bezugnahme auf Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil und in seinem eigenen Beschluss im Eilverfahren 6 CS 10.408 in einer Art. 103 Abs. 1 GG genügenden Weise beschieden (…UA Rn. 44).Im Übrigen hatte der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss vom 30. März 2010 (…Rn. 13) - ebenso wie das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Urteil (UA S. 11 unten) - die Ansicht, dass das Sonnleitnergäßchen zum Bauprogramm gehöre, als unzutreffend zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Wegen der einzelnen strittigen Aufwandsposten, insbesondere hinsichtlich der Stützmauern, wird auf das erstinstanzliche Urteil (Nr. 9 der Entscheidungsgründe) und auf den im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010 (RdNr. 17) verwiesen, dessen vorläufige Beurteilungen sich auch insoweit im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.Rn. 59 i) Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils sowie auf den im (Eil-)Verfahren eines anderen Grundstückseigentümers ergangenen Senatsbeschluss vom 30. März 2010 Az. 6 CS 10.408, dessen vorläufige Bewertungen sich im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Wegen der einzelnen strittigen Aufwandsposten, insbesondere hinsichtlich der Stützmauern, wird auf das erstinstanzliche Urteil (Nr. 9 der Entscheidungsgründe) und auf den im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010 (RdNr. 17) verwiesen, dessen vorläufige Beurteilungen sich auch insoweit im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.Rn. 51 i) Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils sowie auf den im (Eil-)Verfahren eines anderen Grundstückseigentümers ergangenen Senatsbeschluss vom 30. März 2010 Az. 6 CS 10.408, dessen vorläufige Bewertungen sich im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 51.11
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Verwerfung eines Antrags auf …
Soweit die Klägerin mit den genannten Anträgen und dem zugehörigen Vorbringen die Höhe des beitragsfähigen Aufwands in Frage stellen wollte, hat der Verwaltungsgerichtshof dies ferner durch Bezugnahme auf Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil und in seinem eigenen Beschluss im Eilverfahren 6 CS 10.408 in einer Art. 103 Abs. 1 GG genügenden Weise beschieden (…UA Rn. 52).Im Übrigen hatte der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss vom 30. März 2010 (…Rn. 13) - ebenso wie das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Urteil (UA S. 12 unten) - die Ansicht, dass das Sonnleitnergäßchen zum Bauprogramm gehöre, als unzutreffend zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Wegen der einzelnen strittigen Aufwandsposten, insbesondere hinsichtlich der Stützmauern, wird auf das erstinstanzliche Urteil (Nr. 9 der Entscheidungsgründe) und auf den im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010 (RdNr. 17) verwiesen, dessen vorläufige Beurteilungen sich auch insoweit im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.Rn. 54 i) Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils sowie auf den im Eilverfahren Az. 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010, dessen vorläufige Bewertungen sich im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 49.11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Vorabbescheidung …
Soweit der Kläger mit den genannten Anträgen und dem zugehörigen Vorbringen die Höhe des beitragsfähigen Aufwands in Frage stellen wollte, hat der Verwaltungsgerichtshof dies ferner durch Bezugnahme auf Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil und in seinem eigenen Beschluss im Eilverfahren 6 CS 10.408 in einer Art. 103 Abs. 1 GG genügenden Weise beschieden (…UA Rn. 47).Im Übrigen hatte der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss vom 30. März 2010 (…Rn. 13) - ebenso wie das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Urteil (UA S. 12 oben) - die Ansicht, dass das Sonnleitnergäßchen zum Bauprogramm gehöre, als unzutreffend zurückgewiesen.
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 50.11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Vorabbescheidung …
Soweit der Kläger mit den genannten Anträgen und dem zugehörigen Vorbringen die Höhe des beitragsfähigen Aufwands in Frage stellen wollte, hat der Verwaltungsgerichtshof dies ferner durch Bezugnahme auf Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil und in seinem eigenen Beschluss im Eilverfahren 6 CS 10.408 in einer Art. 103 Abs. 1 GG genügenden Weise beschieden (…UA Rn. 44).Im Übrigen hatte der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss vom 30. März 2010 (…Rn. 13) - ebenso wie das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Urteil (UA S. 12 oben) - die Ansicht, dass das Sonnleitnergäßchen zum Bauprogramm gehöre, als unzutreffend zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Wegen der einzelnen strittigen Aufwandsposten, insbesondere hinsichtlich der Stützmauern, wird auf das erstinstanzliche Urteil (Nr. 9 der Entscheidungsgründe) und auf den im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010 (RdNr. 17) verwiesen, dessen vorläufige Beurteilungen sich auch insoweit im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.Rn. 51 i) Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils sowie auf den im (Eil-)Verfahren eines anderen Grundstückseigentümers ergangenen Senatsbeschluss vom 30. März 2010 Az. 6 CS 10.408, dessen vorläufige Bewertungen sich im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.
- VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Straßenbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer
Die Stützmauer ist zur dauerhaften Sicherung des B2-wegs notwendig, weil sie ihn, wie oben ausgeführt, auf nicht unerheblicher Länge gegen ein angrenzendes, tiefer liegendes Grundstück abstützt (…vgl. BVerwG" U.v. 7.7.1989 - 8 C 86/87 - juris Rn. 15 zum Erschließungsbeitragsrecht; BayVGH" B.v. 30.3.2010 - 6 CS 10.408 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 14.02.2011 - 6 AS 10.2578
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße; Teilstreckenausbau; ernstliche …
{ABSCHNITT:Tenor} I. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. Februar 2010 - RO 4 S 09.2521 und 20. August 2010 - RO 4 S 10.1343 sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. März 2010 - 6 CS 10.408 und 29. September 2010 - 6 CS 10.2149 werden geändert.Vor diesem Hintergrund begegnet der angefochtene Bescheid nunmehr, anders als nach der ursprünglichen Einschätzung (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2010 - 6 CS 10.408 und 29.9.2010 - 6 CS 10.2149), beachtlichen Zweifeln, die zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) und zur Aufhebung der Vollziehung führen (§ 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO).
- VGH Bayern, 29.09.2010 - 6 CS 10.2149
Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Änderungsantrag; veränderte Umstande
- VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Straßenausbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2025 - 10 S 17.25
Drittanfechtung einer Baugenehmigung, dreigeschossiges Mehrfamilienhaus, …
- VG Augsburg, 26.05.2011 - Au 2 K 08.1568
Eine Abschnittsbildung verletzt das Willkürverbot, wenn die endgültige …
- VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01905
Straßenausbaubeitrag; Kanalerneuerung; Abschnittsbildung; keine Bindung an …
- VG Ansbach, 14.04.2011 - AN 18 K 10.02421
Straßenausbaubeitrag; Begriff der Anlage; unterschiedliche Betrachtungsweise; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".