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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 29.11.2023

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31278
OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23 (https://dejure.org/2023,31278)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.10.2023 - 6 E 52/23 (https://dejure.org/2023,31278)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2023 - 6 E 52/23 (https://dejure.org/2023,31278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 68, StVO § 46 Abs. 1Satz 1 Nr. 11, VwV StVO Zu § 46 zu Nummer 11 Rn. 118 ff.
    Streitwert; Parkerleichterung; Ausnahmegenehmigung, ; Schwerbehinderte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde wegen der Streitwertheraufsetzung für die anwaltliche Tätigkeit in einem Verfahren wegen einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung

  • rechtsportal.de

    Beschwerde wegen der Streitwertheraufsetzung für die anwaltliche Tätigkeit in einem Verfahren wegen einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2020 - 8 E 467/20
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    3 Danach ist für die Ansetzung des (vollen oder hälftigen) Auffangwerts nach § 52 Abs. 2 GKG kein Raum, weil sich das nach § 52 Abs. 1 GKG in erster Linie maßgebliche Interesse des Antragstellers an der zeitlich befristeten Gewährung eines Bewohnerparkausweises i. S. v. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel anhand der im Geltungszeitraum ersparten Parkplatzmiete, maximal anhand des zwölffachen Betrags der Monatsmiete, bestimmen oder, wenn eine solche durch den Antragsteller nicht konkret benannt wird oder dem Senat bekannt ist, unter Berücksichtigung durchschnittlicher Mietaufwendungen mit 500, 00 EUR pauschaliert bewerten lässt (vgl. ebenso OVG NRW, Beschl. v. 26. Juni 2020 - 8 E 467/20 -, juris Rn. 6 und 10).

    Die Ansetzung des Auffangwerts von 5.000,00 EUR in Anlehnung an Nr. 46.14 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (abgedruckt z. B. in SächsVBl. 2014 Sonderbeilage) würde den Betroffenen demgegenüber mit einem Kostenrisiko belasten, das zu dem im Falle eines Erfolgs der Klage zu erreichenden Vorteil, der nicht in erster Linie immaterieller, sondern überwiegend wirtschaftlicher Art ist, in keinem adäquaten Verhältnis stünde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26. Juni 2020 a. a. O. Rn. 10).

    Ein Streitwert von 5.000,00 EUR würde dagegen den Kläger mit einem Kostenrisiko belasten, das zu dem im Falle eines Erfolgs der Klage zu erreichenden Vorteil in keinem adäquaten Verhältnis stünde (OVG NRW, Beschl. v. 26. Juni 2020 - 8 E 467/20 -, juris Rn. 10;… v. 18. Januar 2011 - 8 E 23/11 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 5 S 506/17

    Streitwert in Verfahren betreffend die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    In vergleichbaren Fällen sei der Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt worden (VGH BW, Beschl. v. 17. März 2017 - 5 S 506/17 -, juris, mit Verweis auf Beschl. v. 19. Oktober 2013 - 5 S 2155/13 -, sowie v. 30.Dezember 2013 - 5 S 1037/13 - BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2023 - 11 CE 23.744 -, juris;… VG Saarland, Urt. v. 8. September 2010 - 10 K 764/09 -, juris Rn. 47).

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 17. März 2017 - 5 S 506/17 -, juris Rn. 9) sieht der Senat deshalb ausreichende Anhaltspunkte für eine Quantifizierung der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache für den Kläger.

  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 11 ZB 21.2089

    Parkberechtigung für gewerbliche Anlieger in einem Parklizenzgebiet für Bewohner …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    Wenn aber schon eine Sonderparkerlaubnis für einen Gewerbetreibenden in einem Anwohnergebiet einen Streitwert von 5.000,00 EUR für ein zweites Firmenfahrzeug rechtfertige (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14. Oktober 2022 - 11 ZB 21.2089 -, juris), müsse dies in jedem Fall auch für die begehrte Parkerleichterung gelten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - 8 E 23/11

    Gewährung von Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch Erteilung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    Ein Streitwert von 5.000,00 EUR würde dagegen den Kläger mit einem Kostenrisiko belasten, das zu dem im Falle eines Erfolgs der Klage zu erreichenden Vorteil in keinem adäquaten Verhältnis stünde (…OVG NRW, Beschl. v. 26. Juni 2020 - 8 E 467/20 -, juris Rn. 10; v. 18. Januar 2011 - 8 E 23/11 -, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 31.07.2023 - 11 CE 23.744

    Keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone außerhalb der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    In vergleichbaren Fällen sei der Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt worden (VGH BW, Beschl. v. 17. März 2017 - 5 S 506/17 -, juris, mit Verweis auf Beschl. v. 19. Oktober 2013 - 5 S 2155/13 -, sowie v. 30.Dezember 2013 - 5 S 1037/13 - BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2023 - 11 CE 23.744 -, juris;… VG Saarland, Urt. v. 8. September 2010 - 10 K 764/09 -, juris Rn. 47).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 1 L 41.20

    Streitwert für eine Klage auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    4 Die von den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers herangezogene Kritik an dieser Streitwertpraxis durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 14. Januar 2021 - 1 L 41.20 -, juris Rn. 4) vermag den Senat nicht zu überzeugen.
  • OVG Sachsen, 28.02.2018 - 3 B 1/18

    Bewohner-Parkausweis; Halteverbot; Ermessen; Missbrauch

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    2 Die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts entspricht der (älteren) Streitwertpraxis des vormals für das Verkehrsrecht zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 16. Mai 2014 - 3 E 11/14 -, juris Rn. 2 f.; anders ohne Begründung Beschl. v. 28. Februar 2018 - 3 B 1/18 -, juris Rn. 17), der der beschließende Senat folgt.
  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14

    Streitwertbestimmung für Parkerleichterung für Bewohner städtischer Quartiere mit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    2 Die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts entspricht der (älteren) Streitwertpraxis des vormals für das Verkehrsrecht zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16. Mai 2014 - 3 E 11/14 -, juris Rn. 2 f.;… anders ohne Begründung Beschl. v. 28. Februar 2018 - 3 B 1/18 -, juris Rn. 17), der der beschließende Senat folgt.
  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 6 E 84/21

    Erteilung eines Bewohnerparkausweises; Streitwert (Festhaltung an Sächs. OVG, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    Rn. 5 Zum Streitwert bei Verfahren auf Gewährung eines Bewohnerparkausweises i. S. v. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO hat der Senat in seinem Beschluss vom 7. Februar 2022 - 6 E 84/21 - (juris) zur Festsetzung auf 500, 00 EUR durch das Verwaltungsgericht ausgeführt:.
  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 764/09

    Ausweisung eines Behindertenparkplatzes für Pflegekraft eines Schwerbehinderten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23
    In vergleichbaren Fällen sei der Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt worden (VGH BW, Beschl. v. 17. März 2017 - 5 S 506/17 -, juris, mit Verweis auf Beschl. v. 19. Oktober 2013 - 5 S 2155/13 -, sowie v. 30.Dezember 2013 - 5 S 1037/13 - BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2023 - 11 CE 23.744 -, juris; VG Saarland, Urt. v. 8. September 2010 - 10 K 764/09 -, juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen, 20.03.2018 - 3 E 17/18

    Streitwert; Ausnahmegenehmigung; Parken; Gewerbe

  • VG Gießen, 13.11.2024 - 6 K 2830/24

    Bewohnerparkausweis auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

    Da keine bezifferte Geldleistung geltend gemacht wurde und für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte vorliegen, wird nach § 52 Abs. 2 GKG der gesetzlich vorgeschriebene Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 Euro angesetzt (vgl. so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2021, Az. 1 L 41/20, NVwZ-RR 2021, 511; außerdem im Hinblick auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO: Bay. VGH…, Beschluss vom 31. Juli 2023, Az. 11 CE 23.744, BeckRS 2023, 20754, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2017, Az. 5 S 506/17, BeckRS 2017, 106040;… Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Auflage 2024, § 46 StVO, Rn. 9; a. A. OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Mai 2014, Az. 3 E 11/14, BeckRS 2014, 127432; außerdem im Hinblick auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO: OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Oktober 2023, Az. 6 E 52/23, LKV 2023, 502; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2011, Az. 8 E 23/11, NVwZ-RR 2011, 423).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.11.2023 - 6 E 52/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42197
OVG Sachsen, 29.11.2023 - 6 E 52/23 (https://dejure.org/2023,42197)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2023 - 6 E 52/23 (https://dejure.org/2023,42197)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2023 - 6 E 52/23 (https://dejure.org/2023,42197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beschwerde wegen der Zurückweisung eines Antrags auf Beschlagnahme und Durchsuchung der Disziplinarkammer; Durchsuchung des email-Postfachs; Datenschutz des 'Kernbereichs privater Lebensgestaltung'

  • rechtsportal.de

    Beschwerde wegen der Zurückweisung eines Antrags auf Beschlagnahme und Durchsuchung der Disziplinarkammer; Durchsuchung des email-Postfachs; Datenschutz des 'Kernbereichs privater Lebensgestaltung'

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde wegen der Zurückweisung eines Antrags auf Beschlagnahme und Durchsuchung der Disziplinarkammer; Durchsuchung des email-Postfachs; Datenschutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung"

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.03.2023 - 2 A 19.21

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2023 - 6 E 52/23
    Zutreffend hat die Disziplinarkammer auf Seite 9 f. des Beschlusses ausgeführt, dass eine Zurückstufung der Antragsgegnerin bei der mehrfachen vorsätzlichen Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gerade hinsichtlich vertraulich zu behandelnder Personalangelegenheiten, die den höchstpersönlichen Bereich der Betroffenen berühren, nicht auszuschließen ist (…zur Maßnahmebemessung bei Verletzung der Amtsverschwiegenheit s. BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 -, juris Rn. 42; Urt. v. 2. März 2023 - 2 A 19.21 -, juris Rn. 45 ff.).

    Für die gebotene Gesamtwürdigung sind die im Einzelfall für die Bemessung relevanten Tatsachen nach Maßgabe des § 59 Abs. 1 SächsDG zu ermitteln und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Bewertung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. März 2023, a. a. O., Rn. 42 m. w. N. zu § 58 Abs. 1 BDG ).

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2023 - 6 E 52/23
    Angesichts der Eilbedürftigkeit des Verfahrens hat der Disziplinarsenat davon abgesehen, der Disziplinarkammer die vorgelegten Akten zur Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung des angegriffenen Beschlusses und zur Herbeiführung der nach § 3 SächsDG i. V. m. § 148 VwGO grundsätzlich gebotenen Entscheidung über eine Abhilfe (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2019 - 6 E 1/19 -, juris Rn. 1) zurückzureichen.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 78 Abs. 4 SächsDG i. V. m. § 154 Abs. 2 VwGO (zur Erforderlichkeit einer Kostenentscheidung nur im Beschwerdeverfahren vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Februar 2019 - 6 E 1/19 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2023 - 6 E 52/23
    Zutreffend hat die Disziplinarkammer auf Seite 9 f. des Beschlusses ausgeführt, dass eine Zurückstufung der Antragsgegnerin bei der mehrfachen vorsätzlichen Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gerade hinsichtlich vertraulich zu behandelnder Personalangelegenheiten, die den höchstpersönlichen Bereich der Betroffenen berühren, nicht auszuschließen ist (zur Maßnahmebemessung bei Verletzung der Amtsverschwiegenheit s. BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 -, juris Rn. 42;… Urt. v. 2. März 2023 - 2 A 19.21 -, juris Rn. 45 ff.).
  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2023 - 6 E 52/23
    Bei der Beurteilung der Eingriffsschwere im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung hat der Senat des Weiteren eingestellt, dass die angegriffene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nur dienstlich zugewiesene Teile der EDV-Anlage des Dienstherrn betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 -, juris Rn. 54 zu § 20 Abs. 1 WDO ), wobei Ziffer 2 der Entscheidungsformel ausdrückliche Vorkehrungen zum Schutz des Inhalts eventueller Dateien enthält, die den Kernbereich der "privaten Lebensgestaltung" der Antragsgegnerin berühren.
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