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Rechtsprechung
   VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27835
VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02 (https://dejure.org/2002,27835)
VG Gießen, Entscheidung vom 08.07.2002 - 6 G 688/02 (https://dejure.org/2002,27835)
VG Gießen, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 6 G 688/02 (https://dejure.org/2002,27835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …

    Auszug aus VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02
    Bezüglich des von ihm in den Vordergrund gestellten Wegfalls von vier bis fünf Parkplätzen vor seinem Haus ist hervorzuheben, dass das Recht auf Anliegergebrauch (Artikel 14 Abs. 1 GG) dem Eigentümer keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen angemessener Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, Urteil vom 06.08.1982, NJW 1983, 770).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle - …

    Auszug aus VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02
    Zu beachten sind insbesondere die Erfordernisse des Betriebes entsprechend dem genehmigten Fahrplan, die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb betroffenen Anlieger (siehe VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994, NZV 1995, 333).
  • VGH Hessen, 23.11.1987 - 2 TG 3079/87
    Auszug aus VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02
    Zwar fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis für einen vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO, wenn mit der einstweiligen Anordnung Verwaltungsmaßnahmen untersagt werden sollen, gegen die, wenn sie erfolgen, Rechtsschutz nach § 80 VwGO in Anspruch genommen werden kann (Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1987, NVwZ 1989, 171).
  • VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Verlegung einer Bushaltestelle.

    der Anordnung in Bezug auf die bloße Errichtung eines Verkehrszeichens oder einer Verkehrseinrichtung tritt im vorliegenden Fall die Grundentscheidung für den Standort der Haltestelle durch die umfangreichen Baumaßnahmen auch bereits nach außen hervor (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 8.7.2002, 6 G 688/02, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 1 S 9.18

    Einstweilige Anordnung; Errichtung eines Buswartehäuschen; Fahrgastunterstand; …

    Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrgastunterstandes verursachten Immissionen sind jedoch regelmäßig zumutbar (vgl. im Ergebnis auch: OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris 1. Leitsatz; VG München…, Urteil vom 19. September 2012 - M 7 K 10.3325 -, juris Rn. 28;… VG Würzburg - Beschluss vom 20. Dezember 2012 - W 6 E 12.983 -, juris Rn. 40; LG Bremen…, Urteil vom 7. November 2003 - 5 O 1015/03 -, juris Rn. 24 ff; VG Gießen Beschluss vom 8. Juli 2002 - 6 G 688/02 -, juris Rn. 7, 11 ff.).
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