Rechtsprechung
| VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein Beschwerdeverfahren im Hochschulzulassungsstreit; Rechtsmissbrauch; verfrühte Beschwerdeeinlegung; Beschwerde der Hochschule trotz aussichtslosem Losrangplatz des Studienbewerbers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei aufgedrängter Beschwerde in Massenverfahren um Hochschulzulassung - rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe seitens der Hochschule
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein Beschwerdeverfahren im Hochschulzulassungsstreit; Beschwerde einer Hochschule trotz aussichtslosem Losrangplatz eines Studienbewerbers; Rechtsmissbrauch durch verfrühte Beschwerdeeinlegung durch eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 9 S 1256/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (20)
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2004 - NC 9 S 411/04
Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838; Beschluss vom 20.12.2005 - NC 9 S 168/05 - Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388; Beschluss vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, VBlBW 1990, 136; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2004 - 4 K 4611/03 -, DÖV 2004, 848).Rn. 33 Die Kammer verkennt bei alledem nicht, dass § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO keinen bestimmten Verfahrensstand erfordert (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838), dass § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO einem Beteiligten das Recht einräumt, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Bevollmächtigten zu bedienen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1990 - 2 S 1395/90 -, Justiz 1991, 97) und dass prozessual beachtliche Zwecke eine sofortige Einlegung einer Beschwerde - selbstredend auch unter Zuhilfenahme einer anwaltlichen Vertretung - zu rechtfertigen vermögen, etwa wenn die Antragsgegnerin ein nachvollziehbares Interesse am mit der Beschwerdeeinlegung verbundenen Devolutiveffekt verfolgt und beispielsweise noch vor vollständiger Vollziehung der einstweiligen Anordnungen vom Beschwerdegericht die Aussetzung der Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zu erreichen suchen will (§ 173 VwGO i.V. mit § 570 Abs. 3 ZPO; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.01.2006 - NC 9 S 175/05 u.a. -).
Ebenso weist der hier zu beurteilende Sachverhalt Parallelen zu Fallgestaltungen auf, in denen ein Beteiligter auf eine ersichtlich unzulässige oder offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838 m.w.N.), nachdem das vom Antragsteller verfolgte Zulassungsbegehren mit der Durchführung der Verlosung offensichtlich aussichtslos geworden war und die Antragsgegnerin diesem gleichwohl weiter und umgehend mit der sofortigen Einlegung der Beschwerde entgegengetreten ist.
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90
Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838; Beschluss vom 20.12.2005 - NC 9 S 168/05 - Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388; Beschluss vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, VBlBW 1990, 136; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2004 - 4 K 4611/03 -, DÖV 2004, 848).Welchen objektiven Nutzen für die Antragsgegnerin die sofortige Einlegung der Beschwerde - noch dazu durch ihre anwaltliche Vertretung - in dieser Situation aus der Sicht eines verständigen Beteiligten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388) im hier zu beurteilenden Verfahren gehabt haben soll, ist für die Kammer nicht ersichtlich.
Für diesen Fall hat auch der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388) die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten verneint.
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Nach ständiger und einhelliger Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg und anderer Oberverwaltungsgerichte gelten die dargestellten Grundsätze auch in Hochschulzulassungsverfahren (vgl. zu alledem wie auch zum Folgenden mit zahlreichen Nachweisen VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.04.2006 - NC 6 K 715/05 - sowie nachgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.06.2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825).Dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838; Beschluss vom 20.12.2005 - NC 9 S 168/05 - Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388; Beschluss vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, VBlBW 1990, 136; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2004 - 4 K 4611/03 -, DÖV 2004, 848).
Rn. 20 Hier liegt jedoch nach den dargelegten Maßgaben "einer jener ganz besonderen Ausnahmefälle" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300) vor.
- BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Damit ist aber noch nicht zugleich gesagt, dass - wenn dies anwaltlich vertreten geschieht - die dabei entstehenden außergerichtlichen Kosten im Verhältnis zum Prozessgegner auch erstattungsfähig sind (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276).Damit ist das Verhalten der Antragsgegnerin im hier zu beurteilenden Einzelfall bei einer Gesamtbetrachtung ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich anzusehen, es verstößt gegen den Grundsatz, unnötige Kostenlasten zu vermeiden (vgl. dazu jüngst auch unter Hinweis auf die Obliegenheiten der beteiligten Prozessbevollmächtigten in ihrer Eigenschaft als Organe der Rechtspflege VG Halle, Beschluss vom 07.04.2008 - 3 C 325/07 HAL -) und von der Sache her nicht veranlasste Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. dazu im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 162 Abs. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 und Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95
Beigeladener - Anwaltlicher Schriftsatz - Beschwerdeschrift - Revision
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Damit ist aber noch nicht zugleich gesagt, dass - wenn dies anwaltlich vertreten geschieht - die dabei entstehenden außergerichtlichen Kosten im Verhältnis zum Prozessgegner auch erstattungsfähig sind (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276).Damit ist das Verhalten der Antragsgegnerin im hier zu beurteilenden Einzelfall bei einer Gesamtbetrachtung ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich anzusehen, es verstößt gegen den Grundsatz, unnötige Kostenlasten zu vermeiden (vgl. dazu jüngst auch unter Hinweis auf die Obliegenheiten der beteiligten Prozessbevollmächtigten in ihrer Eigenschaft als Organe der Rechtspflege VG Halle, Beschluss vom 07.04.2008 - 3 C 325/07 HAL -) und von der Sache her nicht veranlasste Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. dazu im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 162 Abs. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 und Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276, jeweils m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 15.08.2003 - 2 OA 117/03
Anwalt; Anwaltszwang; Behördenprivileg; Erstattung; Erstattungsfähigkeit; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838; Beschluss vom 20.12.2005 - NC 9 S 168/05 - Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388; Beschluss vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, VBlBW 1990, 136; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2004 - 4 K 4611/03 -, DÖV 2004, 848).Welchen objektiven Nutzen für die Antragsgegnerin die sofortige Einlegung der Beschwerde - noch dazu durch ihre anwaltliche Vertretung - in dieser Situation aus der Sicht eines verständigen Beteiligten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388) im hier zu beurteilenden Verfahren gehabt haben soll, ist für die Kammer nicht ersichtlich.
- BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89
Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Damit ist aber noch nicht zugleich gesagt, dass - wenn dies anwaltlich vertreten geschieht - die dabei entstehenden außergerichtlichen Kosten im Verhältnis zum Prozessgegner auch erstattungsfähig sind (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276). - BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Damit ist aber noch nicht zugleich gesagt, dass - wenn dies anwaltlich vertreten geschieht - die dabei entstehenden außergerichtlichen Kosten im Verhältnis zum Prozessgegner auch erstattungsfähig sind (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 45/02
Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität - Vergabe im …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Das ist einerseits der Grund dafür, dass die Kammer bemüht ist, über die anhängigen Eilverfahren in vertretbarem zeitlichen Zusammenhang zum Semesterbeginn zu entscheiden; hierbei sind der Kammer ohnehin schon durch die enge Zeitspanne zwischen dem Abschluss des letzten Nachrück(los)verfahrens - das ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. nur Beschluss vom 31.01.2003 - NC 9 S 45/02 u.a. -, NVwZ-RR 2003, 500) der frühestmögliche Zeitpunkt einer Entscheidung - und dem Ablauf von 15 % der Vorlesungszeit - deren Versäumnis nach § 3 Abs. 1 der Studienordnung für die Vorklinik der Scheinvergabe im laufenden Semester entgegensteht - kaum einzuhaltende Grenzen gesetzt. - VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07
Einstweilige Anordnung auf Zuteilung eines vorläufigen Studienplatzes - …
Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Auch der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 12.12.2007 - NC 9 S 82/07 -) hebt in einer solchen Fallkonstellation die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander auf, sodass die Antragsgegnerin ihre außergerichtlichen Kosten insoweit nicht hätte erstattet verlangen können. - VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 2 S 1395/90
Zur Prozeßgebühr bei nur fristwahrender Berufungseinlegung
- VGH Bayern, 04.04.2005 - 7 CE 05.10165
Studienplatz Humanmedizin München; Wintersemester 2004/2005; Kostenentscheidung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten der Berliner Hochschulen bei NC-Klagen der …
- OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05
Erstattung der Gebühren und Auslagen eines von der Hochschule bevollmächtigten …
- VGH Bayern, 25.07.2005 - 7 CE 05.10069
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - NC 9 S 69/89
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten
- OVG Berlin, 07.02.2001 - 3 K 17.00
- VG Sigmaringen, 19.04.2006 - NC 6 K 715/05
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - zur Erstattungsfähigkeit von …
- VG Stuttgart, 23.06.2004 - 4 K 4611/03
Kostenerstattung; Rechtsanwalt; fristwahrende Klageerhebung
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2005 - NC 9 S 168/05
Hochschulzulassungsstreit: erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten der Behörde
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 O 39/11
Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen
Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Behörde selbst über eigene juristisch geschulte Bedienstete verfügt, die den Prozess für sie hätten führen können (vgl. zum Ganzen VGH Mannheim, Beschl. v. 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 -, NVwZ 2006, 713 - zitiert nach juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.04.2008 - 6 K 151/08 -, juris; Beschl. v. 19.04.2006 - NC 6 K 715/05 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 26.11.2007 - 8 C 4505/07 -, juris).Dies gilt etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei in dem konkreten Verfahren offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (…vgl. zum Ganzen VGH Mannheim, Beschl. v. 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, a. a. O.; Beschl. v. 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388 - zitiert nach juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2009 - 2 OA 302/09 -, juris; Beschl. v. 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2010 - OVG 1 K 8.10 -, juris; Beschl. v. 24.04.2009 - OVG 1 K 17.08 -, juris; Beschl. v. 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 -, NVwZ 2006, 713 - zitiert nach juris; OVG A-Stadt, Beschl. v. 12.06.2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825 - zitiert nach juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.04.2008 - 6 K 151/08 -, juris; VG Berlin, Beschl. v. 16.06.2010 - 14 KE 2.05 -, juris; Beschl. v. 28.06.2005 - 14 KE 29.05 -, juris).
Insoweit fließt auch der Aspekt der Notwendigkeit im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO in die Auslegung des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO wieder mit ein (OVG Berlin, Beschl. v. 07.02.2001 - 3 K 17/00 -, NVwZ-RR 2001, 613; Beschl. v. 04.01.2001 - 3 K 9/00 -, NVwZ-RR 2001, 614; VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.04.2008 - 6 K 151/08 -, juris; Beschl. v. 19.04.2006 - NC 6 K 715/05 -, juris).
Letzteres wird zur Vermeidung eines unangemessenen und vom Gesetz für den Regelfall nicht vorgesehenen Eindringens in das Vertretungsverhältnis vermutet und kann nur dann zur Verhinderung einer rechtsmissbräuchlichen Kostenverursachung verneint werden, wenn nach den äußeren Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach dem Stand des Streitverfahrens, das Gegenteil offen zutage tritt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2009 - 2 OA 302/09 -, juris; OVG A-Stadt, Beschl. v. 12.06.2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825 - zitiert nach juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.04.2008 - 6 K 151/08 -, juris; Beschl. v. 19.04.2006 - NC 6 K 715/05 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 9 S 1256/08
Keine Erstattung von Anwaltskosten bei offensichtlich nutzloser anwaltlicher …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2008 - 6 K 151/08 - wird zurückgewiesen. - OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 2 OA 302/09
Beschwerderücknahme; Erinnerung; Kenntnis; Kostenfestsetzung; Notwendigkeit; …
Dies ist nur dann der Fall, wenn die Heranziehung eines Rechtsanwalts offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan gewesen ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (…vgl. hierzu etwa Senat, Beschl. v. 15.8.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155 = juris Langtext Rdnr. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.2.2006 - OVG 1 K 72.05 -, NVwZ 2006, 713 = juris Langtext Rdnr. 10 f.; VG Sigmaringen, Beschl. v. 17.4.2008 - 6 K 151/08 - Neumann, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 162 Rdnr. 10 ff. und 55 ff., jeweils m. w. N.;… insgesamt ablehnend zur Anerkennung einer derartigen Einschränkung aber Olbertz, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, Stand: Oktober 2008, § 162 Rdnr. 36 unter Hinweis auf ansonsten kaum lösbare Abgrenzungsprobleme).
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