Rechtsprechung
| FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einkommensteuer: Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Justiz Hamburg
§ 3b Abs 1 S 1 EStG 2002, § 42e EStG 2002, § 40 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 40 Abs 2 FGO
Einkommensteuer: Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3b; EStG § 42e
Einkommensteuer: Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer: Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07
Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten …
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Dieses Ziel kann durch die Erhebung einer Verpflichtungsklage nach § 40 Abs. 1 Alt. 2 FGO erreicht werden, denn die Auskunft stellt nach geänderter BFH-Rechtsprechung einen Verwaltungsakt dar (…vgl. BFH-Urteile vom 02.09.2010 VI R 3/09, BFH/NV 2010, 2345; vom 30.04.2009, VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996).Der Anspruch auf Erteilung einer Anrufungsauskunft bezieht sich nicht nur darauf, dass der Arbeitnehmer förmlich zu bescheiden ist (…so die bisher herrschende Meinung, vgl. Drenseck in Schmidt, EStG, 29. Aufl., § 42e Rz. 5;… kritisch Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 89 AO Rz. 107 m. w. N. zur h. M.), sondern vermittelt ihm auch einen Anspruch darauf, dass die Anrufungsauskunft inhaltlich richtig ist (BFH-Urteil vom 30.04.2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996).
- BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08
Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Zuschläge, die für arbeitsfreie Zeiträume fortgezahlt werden, sind hingegen nicht steuerbefreit, ohne dass es dabei auf den Grund für eine solche Fortzahlung ankäme (vgl. etwa zur Fortzahlung während des Mutterschutzes BFH-Beschluss vom 27.05.2009 VI B 69/08, BFHE 225, 137, BStBl II 2009, 730 sowie für die Tage der Krankheit BFH-Beschluss vom 02.03.2005 IX B 166/03, BFH/NV 2005, 1285). - BFH, 02.09.2010 - VI R 3/09
Aufhebung einer Anrufungsauskunft mit Wirkung für die Zukunft - Rechtsnatur der …
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Dieses Ziel kann durch die Erhebung einer Verpflichtungsklage nach § 40 Abs. 1 Alt. 2 FGO erreicht werden, denn die Auskunft stellt nach geänderter BFH-Rechtsprechung einen Verwaltungsakt dar (vgl. BFH-Urteile vom 02.09.2010 VI R 3/09, BFH/NV 2010, 2345; vom 30.04.2009, VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996).
- BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder …
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Ebenso sind pauschalierte Lohnzuschläge, die unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit gezahlt werden, nicht begünstigt (BFH-Urteil vom 28.11.1990 IX R 72/02, BStBl. II 2005, 725). - BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06
NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Zwar entfaltet eine Anrufungsauskunft keine Bindung für das Finanzamt des Arbeitnehmers bei dessen Einkommensteuerveranlagung (BFH-Beschluss vom 22.05.2007 VI B 143/06, BFH/NV 2007, 1658), so dass der Kläger im Streitfall im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Steuerfreiheit der Zuschläge weiter geltend machen kann. - BFH, 02.03.2005 - IX B 166/03
Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Zuschläge, die für arbeitsfreie Zeiträume fortgezahlt werden, sind hingegen nicht steuerbefreit, ohne dass es dabei auf den Grund für eine solche Fortzahlung ankäme (vgl. etwa zur Fortzahlung während des Mutterschutzes BFH-Beschluss vom 27.05.2009 VI B 69/08, BFHE 225, 137, BStBl II 2009, 730 sowie für die Tage der Krankheit BFH-Beschluss vom 02.03.2005 IX B 166/03, BFH/NV 2005, 1285). - FG Hessen, 15.08.2002 - 12 K 4680/99
Schichtzulage; Pauschale; Mehrflugstundenvergütung; Nachtarbeit; Flugpersonal; …
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Indem ausnahmsweise auf einen Einzelnachweis der begünstigten Arbeitszeiten zu Gunsten einer pauschalen Berechnung verzichtet wird, werden sowohl der Arbeitgeber als auch das Finanzamt von der Aufklärung nicht exakt zu ermittelnder Sachverhalte befreit (vgl. Urteil des FG Hessen vom 15.08.2002 12 K 4680/99, EFG 2002, 1581). - BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85
Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - …
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10
Denn dann dürfte das Gericht die Verwaltungsanweisung nicht selbst auslegen, sondern nur prüfen, ob die Auslegung durch die Finanzbehörde nach dem Wortlaut der Verwaltungsanweisung möglich ist (BFH-Urteil vom 11.12.1987 VI R 147/85, BFHE 152, 333, BStBl II 1988, 445).
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - L 6 BA 33/21
Verfahren eines Tierfutterunternehmes wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit der …
Somit sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete SFN-Arbeit nach § 3b EStG steuerfrei, nicht aber SFN-Zuschläge, die im Rahmen der Entgeltfortzahlung für nicht geleistete Arbeit anfallen (…so auch: BSG , Urteil vom 14.06.1988 - Az.: 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 18; BAG…, Urteil vom 29.07.1980 - 6 AZR 231/78, juris, Rn. 18; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 02.02.2011- 6 K 151/10, juris, Rn. 24; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.1977 - 2 Sa 1322/76, juris). - SG Speyer, 23.04.2013 - S 15 R 189/10
Sozialversicherungspflicht - Steuerfreiheit - Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- …
Rn. 23 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3b Abs. 1 EStG und der ständigen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs sind Zuschläge dieser Art jedoch nur steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 02.03.2005, Az.: IX B 166/03; BFH…, Beschluss vom 27.05.2009, Az.: VI B 69/08, Rn. 3 nach juris; FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011, Az.: 6 K 151/10, Rn. 24 nach juris).
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