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| FG Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 6 Ko 12/93 |
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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 6 Ko 12/93 (https://dejure.org/1993,33210)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 138, 79a FGO
Finanzgerichtsordnung; Hauptsacheerledigungsbeschluß durch den Berichterstatter im Erinnerungsverfahren
Wird zitiert von ... (2)
- FG Münster, 07.06.2010 - 9 Ko 647/10
Kostenfestsetzung nach Hauptsacheerledigung
Rn. 13 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Januar 1996 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 9. Februar 2001 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654). - FG Münster, 10.07.2012 - 11 Ko 3705/11
Voraussetzungen für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr zur Hälfte auf eine nach …
Rn. 52 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993, 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. Januar 1996, 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 09. Februar 2001, 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654).
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